Hallo,
habe mich mal ein wenig belesen im Internet bezüglich Steuer und Hochzeit. Meine Freundin ist Studentin und verdient momentan nichts. Ich habe ein festes Einkommen. Jetzt meine Fragen:
- Ich würde welche Steuerklasse wählen? Steuerklasse III? Welche Steuerklasse wählt meine Freundin?
- Kann ich auch rückwirkend den Mehrbetrag für 2008 zurück bekommen? Wenn ja, wie mach ich das? Per Steuererklärung für 2008?
- Meine Freundin, momentan in einer studentischen Versicherung, wäre dann über mich versichert und mein Versicherungssatz würde bleiben wir er momentan ist?
Das wars auch schon .
Danke!!
Steuer und Hochzeit?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zur Steuerklasse III gehört zwangsläufig die V und bei dem geschilderten Einkommen wäre das die richtige Wahl!
Rückwirkend JA, die sog. Splitting tabelle gilt fürs ganze Kalenderjahr, auch bei Heirat am 31.12.
JA, über die Steuererklärung.
SV-Versicherung ist kein Steuerthema, aber wenn SIE in der gesetzlichen KV sind, ist Ihre Frau OHNE Einkommen mit drin. Ob das auch für Studenten gilt? Schätze ja!
Immer wieder gerne
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"Schtreicher, Mönchengladbach"
Vielen Dank . Also ich müsste dann beim Finanzamt meine Steurklasse ändern und meine Freundin bei sich auch?
Wenn ich mir die Beträge für 2008 nicht holen würde, käme das "Mehrgeld" monatlich wie gehabt per Gehaltsabrechnung, korrekt? Also sprich, nur die rückwirkende Sache wäre per Steuererklärung zu machen?
Danke !!
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Wenn die Ehe vollzogen ist, lässt man die Steuerklassen bei der Stadtverwaltung/Gemeindeverwaltung beim Meldeamt ändern, nicht
beim Finanzamt.
Wenn die Freundin nicht arbeitet, dann braucht sie auch garkeine Steuerkarte bzw. Steuerklasse. Dann erhalten Sie allein die III und die Freundin keine. Sollte die Freund irgendwann mal arbeiten oder während des Studiums arbeiten, dann kann Sie sich eine Steuerkarte mit Klasse V beim Ordnungsamt erteilen lassen.
Wenn Sie noch in 2008 heiraten, dann erhalten Sie für das gesamt Jahr den Splittingtarif, das wäre so als wenn Sie das ganze Jahr die Steuerklasse III hätten. Das heißt man kann hier mit einer schönen Erstattung rechnen. Ab dem Tag ab dem die Steuerklasse III eingetragen ist, erhalten Sie dann schon geringere Lohnsteuerabzüge.
MfG
Oerdiz
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