Kann man bei Erstauszug aus dem Hause der eltern die zu kaufende Einrichtung für die neue Wohnung von der Steuer Absetzen???
Steuerarklärung
Haben Sie sich versteuert?
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Hallo,
ich bin zwar kein Steuerexperte, aber soweit mir bekannt ist, können lediglich Umzugskosten sowie die Kosten für die Anschaffung eines Herdes geltend gemacht werden. Wobei der Umzug dazu geeignet sein muß, den täglichen Anfahrtsweg zur Arbeitsstelle zu verkürzen.
Aber vielleicht warten wir noch auf den wirklichen Steuermenschen ;-)
Gruß
Daniel Scholdei
Nein , denn Kosten der privaten Lebensführung können keine Werbungskosten sein. Sollte sich aber durch den Auszug zufällig der Weg zur Arbeit um mind. eine halbe Stunde (Pro Strecke) verkürzt haben, dann könne Umzugskosten geltend gemacht werden, nicht aber Kosten für Möbel und dergleichen.
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Hallo!
Uns hat man auf dem Finanzamt gesagt, dass man nicht mal die Umzugskosten absetzen kann, wenn man bei den Eltern auszieht, da man ja noch keinen eigenen Hausstand gehabt hat.
Gruss!
Hi,
auch meine Antwort ist leider negativ. Gerade bei deinen privaten Einrichtungsgegenständen werden dir die Finanzbeamten leider eine Abfuhr erteilen. Siehe "Nicht abzugsfähige Ausgaben" im EStG.
Gruß
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