Steuerarklärung

16. Dezember 2002 Thema abonnieren
 Von 
Toni Roma
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerarklärung

Kann man bei Erstauszug aus dem Hause der eltern die zu kaufende Einrichtung für die neue Wohnung von der Steuer Absetzen???

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
D. Scholdei
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,

ich bin zwar kein Steuerexperte, aber soweit mir bekannt ist, können lediglich Umzugskosten sowie die Kosten für die Anschaffung eines Herdes geltend gemacht werden. Wobei der Umzug dazu geeignet sein muß, den täglichen Anfahrtsweg zur Arbeitsstelle zu verkürzen.

Aber vielleicht warten wir noch auf den wirklichen Steuermenschen ;-)

Gruß
Daniel Scholdei

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Barbara Heinlein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein , denn Kosten der privaten Lebensführung können keine Werbungskosten sein. Sollte sich aber durch den Auszug zufällig der Weg zur Arbeit um mind. eine halbe Stunde (Pro Strecke) verkürzt haben, dann könne Umzugskosten geltend gemacht werden, nicht aber Kosten für Möbel und dergleichen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hase Caesar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!
Uns hat man auf dem Finanzamt gesagt, dass man nicht mal die Umzugskosten absetzen kann, wenn man bei den Eltern auszieht, da man ja noch keinen eigenen Hausstand gehabt hat.
Gruss!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
frabi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

auch meine Antwort ist leider negativ. Gerade bei deinen privaten Einrichtungsgegenständen werden dir die Finanzbeamten leider eine Abfuhr erteilen. Siehe "Nicht abzugsfähige Ausgaben" im EStG.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.353 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen