Steuerbefreiung auf Rechnung

14. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
tomnovo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerbefreiung auf Rechnung

Hallo Zusammen!

Ich bin Student und nebenbei als Webdesigner tätig. Beim Finanzamt bin ich als Kleinunternehmer gespeichert. Angaben zur MWSt o.ä. muss ich bei der Rechnungsstellung nicht machen, jedoch - wie ich jetzt erfahren habe - darin einen Hinweis auf Steuerbefreiung angeben.

Wo genau schreibe ich diesen hin und wie sieht so ein Hinweis textlich konkret aus? Bisher stand bei mir nur "Rechnungsbetrag (Netto)" und fertig. Danke im Voraus

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Menetekel
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 10x hilfreich)

"Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund § 19 I UStG (Kleinunternegmerregelung)."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.081 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.505 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen