Hallo Zusammen!
Ich bin Student und nebenbei als Webdesigner tätig. Beim Finanzamt bin ich als Kleinunternehmer gespeichert. Angaben zur MWSt o.ä. muss ich bei der Rechnungsstellung nicht machen, jedoch - wie ich jetzt erfahren habe - darin einen Hinweis auf Steuerbefreiung angeben.
Wo genau schreibe ich diesen hin und wie sieht so ein Hinweis textlich konkret aus? Bisher stand bei mir nur "Rechnungsbetrag (Netto)" und fertig. Danke im Voraus
Steuerbefreiung auf Rechnung
14. Februar 2005
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Frage vom 14. Februar 2005 | 21:02
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerbefreiung auf Rechnung
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#1
Antwort vom 14. Februar 2005 | 21:23
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 10x hilfreich)
"Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund § 19 I UStG (Kleinunternegmerregelung)."
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