Hallo,
nehmen wir an, jemand erbt ein vermietetes Haus, jede Menge Unterlagen, u.a. alte Steuererklärungen (über Jahre), durchgeführt von einem seriösen und ortsbekannten Steuerberater. Der Erbe wäre nun automatische Vermieter und muss die Einnahmen entsprechend versteuern.
Bei Durchsicht fiele auf, dass der Steuerberater des Verstorbenen immer nur die Kaltmiete als Einnahmen angesetzt hat (im Gegenzug aber auch keine Betriebskosten gelten gemacht hat) -> Wäre das legitim?
In den gefundenen Internetquellen steht meines Erachtens ganz klar, dass Nebenkosten Einnahmen sind um sie im Gegenzug als Kosten geltend gemacht werden können.
Falls in irgendeiner Form relevant, nehmen wir noch an, dass die Nebenkosten nie vollständig waren (nur 5 Positionen) und das letzte mal 2009 angepasst worden wären.
Frage wäre also: Kann man das so machen?
Danke und Gruß
Steuerberater hat nur Kaltmiete ohne Nebenkosten angesetzt
3. Februar 2019
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Frage vom 3. Februar 2019 | 20:11
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerberater hat nur Kaltmiete ohne Nebenkosten angesetzt
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#1
Antwort vom 3. Februar 2019 | 20:33
Von
Status: Master (4840 Beiträge, 1171x hilfreich)
Zitat:Wäre das legitim?
ja
Zitat:In den gefundenen Internetquellen steht meines Erachtens ganz klar, dass Nebenkosten Einnahmen sind um sie im Gegenzug als Kosten geltend gemacht werden können.
Richtig! Man kann jedoch aus Vereinfachungsgründen auch den o.g. abgekürzten Weg wählen.
Zitat:Falls in irgendeiner Form relevant, nehmen wir noch an, dass die Nebenkosten nie vollständig waren (nur 5 Positionen) und das letzte mal 2009 angepasst worden wären.
Also wurde wurde weniger vereinnahmt als ausgegeben?
Dann wurden die vergangenen Jahre wohl zu viele Steuern bezahlt und die Bescheide sind vermutlich nicht mehr änderbar. Evtl. handelt es sich um ein Haftungsproblem des StB's.
#2
Antwort vom 4. Februar 2019 | 06:58
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 733x hilfreich)
ZitatZitat:Wäre das legitim? :
ja
Wenn ich da kurz einwerfen darf: Richtig ist die Angabe der Bruttomiete und der Nebenkosten.
Diese sind auch wichtig, damit das RMS (Risikomanagementsystem) im FA korrekt arbeiten kann.
Normalerweise wird aber nur die Reaktion des FA erfolgen, dass um künftige Angabe der aufgeteilten Werte gebeten wird.
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#3
Antwort vom 4. Februar 2019 | 08:37
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Tatsächlich hat die Anleitung zur Anlage V diese Möglichkeit bis Mitte der '90-Jahre vorgesehen. Ist aber seit dem es die WK-Pauschale bei V+V nicht mehr gibt so grundsätzlich falsch!ZitatZitat:Wäre das legitim? :
ja
Zitat:In den gefundenen Internetquellen steht meines Erachtens ganz klar, dass Nebenkosten Einnahmen sind um sie im Gegenzug als Kosten geltend gemacht werden können.
Richtig! Man kann jedoch aus Vereinfachungsgründen auch den o.g. abgekürzten Weg wählen.
Grundsätzlich muss man sich vor Augen halten, dass solch ein Vorgehen langfristig eher zum Nachteil des Stpfl. ist (z.B. Zeiten des Leerstandes, erfolgreicher Widerspruch gegen NK-Abrechnung, etc.). Außerdem muss einem bewusst sein, dass man ggf. den Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung erfüllt. Wird z.B. im Jahr 01 ein hoher Überschuss aus NK-VZ erzielt, weil z.B. die Heizkosten wegen eines warmen Winters entsprechend niedrig waren, so gleich sich das im Jahr 02 wahrscheinlich durch die entsprechende Erstattung an den Mieter aus. Steuerrechtlich wird aber jedes Jahr einzeln gesehen, so dass im Jahr 01 die Steuer zu niedrig festgesetzt wurde und die höhere Steuer im Jahr 02 höchstens strafmindernd wirken kann!
ZitatSteuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden :
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