Steuerberater sagt, Finanzamt braucht Medikamenten-Verordnungen

10. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
AntonioC
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerberater sagt, Finanzamt braucht Medikamenten-Verordnungen

Hallo!

Mein Steuerberater hat mir mitgeteilt, dass Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente in der privaten Steuererklärung nur berücksichtigt werden können, wenn entsprechende Nachweise – also bspw. Rezepte – vorgelegt werden. Fehlen diese Nachweise, ist das Finanzamt berechtigt, die Kosten nicht anzuerkennen.

Da Rezepte für Medikamente allerdings meine Privatsphäre betreffen, vermute ich, dass hier die Datenschutzgrundverordnung greift, wenn das Finanzamt davon nicht ausgenommen ist.

Muss ich meinem Steuerberater tatsächlich meine Medikamenten-Rezepte zur Verfügung stellen?
Oder genügt meine Aussage, dass es sich um verschreibungspflichtige Medikamente handelt, und ich stelle dem Steuerberater geschwärzte Rechnungen zur Verfügung? Auf Nachfrage des Finanzamtes könnte ich im Einzelfall die ungeschwärzten Medikamente zur Verfügung stellen.

Danke, wenn sich jemand mit Wissen über DSGVO und privater Steuererklärung und verschreibungspflichtigen Medikamenten auskennt und erklären kann, wie der Ablauf aussehen kann / soll.

-- Editiert von User am 10. Oktober 2024 21:54




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3180 Beiträge, 1271x hilfreich)

Das Rezept wird sowieso nicht hinreichend und nicht notwendig sein. Wichtig sind die Zuzahlungen. Die sind auf den entsprechenden Quittungen zu sehen. Medikamentenname kann geschwärzt werden.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14914 Beiträge, 4569x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Mein Steuerberater hat mir mitgeteilt, dass Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente in der privaten Steuererklärung nur berücksichtigt werden können, wenn entsprechende Nachweise – also bspw. Rezepte – vorgelegt werden.
Sicher, dass er von verschreibungspflichtigen Medikamenten gesprochen hat? Denn da ist ein Rezept ja schon Grundvoraussetzung, warum sollte ein Finanzamt dann daran zweifeln?
Nachweisen muss man die Kosten ggf., dazu sollte aber im Regelfall eine Jahresaufstellung der Apotheke o.ä. reichen.

Bei frei verkäuflichen Medikamenten sieht es hingegen anders aus, da muss u.U. die Notwendigkeit und auch die Person nachgewiesen werden.

Zitat:
Fehlen diese Nachweise, ist das Finanzamt berechtigt, die Kosten nicht anzuerkennen.
Mag ja sein, dass es so kommt, aber dann kann man weiter sehen.

Zitat:
Muss ich meinem Steuerberater tatsächlich meine Medikamenten-Rezepte zur Verfügung stellen?
Nein, natürlich nicht.
Sag ihm, er soll die Kosten so erklären wie du sie ihm dargelegt hast, mehr geht ihn und auch das Finanzamt (erstmal) nichts an. [natürlich in freundlichen Worten]

Belegen muss man im Übrigen erst nach Aufforderung des Finanzamtes. Und du darfst dann natürlich auch direkt mit dem Finanzamt korrespondieren.

Stefan

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41102x hilfreich)

Zitat (von AntonioC):
Mein Steuerberater hat mir mitgeteilt, dass Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente in der privaten Steuererklärung nur berücksichtigt werden können, wenn entsprechende Nachweise – also bspw. Rezepte – vorgelegt werden

Das mit den Rezepten irritiert mich, denn dort findet sich weder der Preis noch die Zuzahlung drauf.

In der Regel nimmt man die Jahres-Aufstellung der Apotheke bzw. der Apotheken, weil dort alle relevanten Daten drauf stehen.



Zitat (von AntonioC):
Muss ich meinem Steuerberater tatsächlich meine Medikamenten-Rezepte zur Verfügung stellen?

Nein.
Dann entfallen halt die entsprechenden Abzüge.



Zitat (von 3,141592653):
Wichtig sind die Zuzahlungen.

Nicht wenn man die ganzen Kosten absetzen möchte.



Zitat (von AntonioC):
Oder genügt meine Aussage, dass es sich um verschreibungspflichtige Medikamente handelt, und ich stelle dem Steuerberater geschwärzte Rechnungen zur Verfügung?

Nö, das Finanzamt hat das Recht im Rahmen der Prüfung die Originale einzusehen.
Allerdings kann man erst mal die Version mit der geschwärzten Kopie versuchen, mitunter sind die Beamten da kulant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3180 Beiträge, 1271x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nicht wenn man die ganzen Kosten absetzen möchte.


Die da währen? Außer den Zuzahlungen eben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41102x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Die da währen? Außer den Zuzahlungen eben.

Medikamente kosten Geld.
Das Geld hat der TS den Apotheken offenbar im Tausch gegen die Medikamente gegeben - nun möchte er diese Kosten absetzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5378 Beiträge, 1282x hilfreich)

(1) 1Der Nachweis von Krankheitskosten ist nach § 64 EStDV zu führen. 3Bei einer andauernden Erkrankung mit anhaltendem Verbrauch bestimmter Arznei-, Heil- und Hilfsmittel reicht die einmalige Vorlage einer Verordnung. 5Als Nachweis der angefallenen Krankheitsaufwendungen kann auch die Vorlage der Erstattungsmitteilung der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfebescheid einer Behörde ausreichen. 6Diese Erleichterung entbindet den Stpfl. aber nicht von der Verpflichtung, dem Finanzamt die Zwangsläufigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit nicht erstatteter Aufwendungen auf Verlangen nachzuweisen.

Der StB kann natürlich eine Aufstellung "nach Angaben des Mandanten" mitsenden.
Er kann auch schnippisch antworten, dass auch alles andere unter die DSGVo fällt und das Mandant niederlegen.

Bekannt sollte sein, dass die Kosten erst bei Überschreiten der zumutbaren Belastung eine steuerliche Auswirkung haben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2665 Beiträge, 730x hilfreich)

Zitat:
Die da währen? Außer den Zuzahlungen eben.
Das ein Medikament verschreibungspflichtig ist, heißt ja nicht automatisch, dass es auch durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung erstattet wird.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#8
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2665 Beiträge, 730x hilfreich)

Zitat:
Die da währen? Außer den Zuzahlungen eben.
Das ein Medikament verschreibungspflichtig ist, heißt ja nicht automatisch, dass es auch durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung erstattet wird.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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