Hallo Zusammen! Ich habe eine zugegeben recht abenteuerliche Frage:
Der ehemalige Ehemann meiner Lebenspartnerin und sie waren zusammen veranlagt. Er hat nach der Trennung für das da vergangene Jahr (also 2008) die Steuererklärung durch den Steuerberater machen lassen. Dieser legte meiner Partnerin die Unterlagen zur Unterschrift vor. Sie verweigerte die Unterschrift, da dort falsche Daten drin standen. Diese sollten korrigiert werden, danach würde sie unterschreiben (Hierüber gibt es eMailverkehr, der Steuerberater weiß also definitiv darüber Bescheid). Die Unterlagen wurden nicht wieder eingereicht zur Unterschrift, sondern die Steuererklärung wurde durch den Steuerberater elektronisch eingereicht.
Fakten:
- Sie hatte dem Steuerberater wohl vor Jahren mal eine Vollmacht gegeben und diese bisher nicht widerrufen
- Der Steuerberater und Er wußten genau über die falschen Angaben Bescheid
- Der Steuerberater sendet die Unterlagen wissentlich falsch ein
Auf Nachfrage beim Finanzamt heisst es nur: Sie haben die Vollmacht unterschrieben, da können wir nichts machen.
Meine Fragen:
1) Aber darf ein Steuerberater wissentlich falsche Angaben machen?
2) Was macht man dagegen um nachher nicht selbst unter der Falschangabe zu leiden?
Abgesehen von dem Geld, von dem sie wohl keinen cent sehen wird finde ich diese Angelegenheit schon ärgerlich genug. Noch schlimmer, wenn Sie nichts mehr gegen die Falschangaben machen kann...
Kann uns einer einen Rat geben?
Vielen Dank!
Steuerberater schickt wissentlich falsche Daten
29. März 2010
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Frage vom 29. März 2010 | 16:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerberater schickt wissentlich falsche Daten
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#1
Antwort vom 29. März 2010 | 17:05
Von
Status: Lehrling (1563 Beiträge, 1113x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 29. März 2010 | 17:41
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2467x hilfreich)
Na erst mal die Vollmacht wiederrufen, dann die falschen Angaben gegenüber dem Finanzamt richtig stellen.
Kommt aber auch etwas auf den Fehler an :-)
GIbt man jemanden ne Vollmacht kann er das machen zu was er bevollmächtit wurde. Scheinbar denkt ja nur einer das die Unterlagen falsch sind.
K.
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