Steuerbescheid 2008 Privatperson

25. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
murmel22murmel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerbescheid 2008 Privatperson

Hallo zusammen,

ich und meine Frau sind zusammen veranlagt und führe ein Gewerbe nebenher(Hobby).
Dieses Jahr mussten wir Steuervorauszahlungen leisten.
Vor einer Woche kam ein Brief vom FA mit dem Steuerbescheid 2008 und eine Verrechnung mit dem Säumniszuschlag der letzten Vorauszahlung. Wir bekamen 23 Euro erstattet.
Kann mir jemand erklären was das ganze mit 2008 zu tun hat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Hier kann niemand aufgrund fehlender Informationen eine Aussage dazu treffen.
Wonach wurde der Bescheid 2008 erlassen? Eine so lange Änderungsmöglichkeit besteht grundsätzlich nur bei Steuerhinterziehung. Da Sie jedoch trotz Säumniszuschlägen eine Erstattung erhielten, ist dies unwahrscheinlich.
Hatten Sie damals Einspruch z.B. wegen eines anhängigen Verfahrens eingelegt? Ist der Bescheid nach § 172 AO geändert?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Das Wahrscheinlichste hast du vergessen, @Cybert: Beteiligungseinkünfte!

Wenn man mal die Erläuterungen zum Bescheid lesen würde (das ist das „Kleingedruckte" am Ende!), wäre die Sache wahrscheinlich schon erledigt!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Nun, wenn jemand Beteiligungseinkünfte seit oder vor zehn Jahren hat, sollte man davon ausgehen, dass er die Änderungsmöglichkeit (§ 175 AO ) kennt. ;-)
Aber auch eine Änderung des Grundlagenbescheides aus 2008 ist ja nicht alltäglich.

Um die Frage "was das ganze mit 2008 zu tun hat" noch zu beantworten: Natürlich kann das Finanzamt Verrechnungen vornehmen. Abgesehen davon, dass so das Steueraufkommen nicht gefährdet ist, ist es natürlich einfacher, eine Verrechnung vorzunehmen, als ein Guthaben auszuzahlen und die anderen Betrge durch den Steuerpflichtigen überweisen zu lassen, zumal dies offenbar schon versäumt wurde (ein Lastschrift-Mandat liegt offenbar nicht vor).

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Nun, wenn jemand Beteiligungseinkünfte seit oder vor zehn Jahren hat, sollte man davon ausgehen, dass er die Änderungsmöglichkeit (§ 175 AO ) kennt. ;-)
2008 deutet weniger auf die Beteiligung an einer GbR oder KG hin, als an eine Beteiligung an z.B. an einem Film-Fonds oder ähnlichen Publikumsgesellschaft. Erfahrungsgemäß haben die Leute mittlerweile verdrängt, dass sie vor 10 Jahren hier mal Geld verbrannt haben! Von der Kenntnis entsprechender Änderungsvorschriften nach AO mal ganz abgesehen!

Zitat (von Cybert.):
Hatten Sie damals Einspruch z.B. wegen eines anhängigen Verfahrens eingelegt?
Das sollte man mindestens genauso wissen, wie die Änderungsmöglichkeit nach §175 AO !

Wir haben beide übrigens an eines nicht gedacht! BFH VI R 75/14 ! Ich weiß nicht, wie weit zurück die Vorläufigkeit ging! Mag sein, dass die Änderung daher rührt!

taxpert

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