Steuerbescheid 2020 Differenz unklar

10. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
SpiederSteuer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerbescheid 2020 Differenz unklar

Guten Tag, ich habe heute meinen Steuerbescheid für das Jahr 2020 bekommen und kann die Differenz vom Finanzamt zur Elster Berechnung für mich nicht nach zu vollziehen trotz Erläuterung. Oder habe ich einen Denkfehler?

Meiner Berechnungen von Elster
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57.874
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern nach
dem Grundtarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57.874. . . . . . . . . . . . . . 15.796
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15.796
Berechnung des Solidaritätszuschlags
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15.343
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15.343
davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 843,86
Restbetrag für 2020

Berechnung vom Finanzamt im Bescheid
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57.874
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern nach
dem Grundtarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57.874. . . . . . . . . . . . . . 15.343
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15.796
Berechnung des Solidaritätszuschlags
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15.796
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15.796
davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 868,78

Die Erläuterung
Den Arbeitslohn, die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer, den
einbehaltenen Solidaritätszuschlag, die Sozialversicherungsbeiträge
und/oder das Kurzarbeitergeld sowie die Verdienstausfallentschädigung nach
dem Infektionsschutzgesetz habe ich entsprechend den von Ihrem Arbeitgeber
elektronisch übermittelten Daten bzw. den Eintragungen auf der Besonderen
Lohnsteuerbescheinigung angesetzt.
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die
Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung)
und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber
hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher
nicht möglich.

Dann müsste doch das zu versteuernde Einkommen auch anders sein oder nicht? Zudem streicht Elster ja die zu hohen sonstige Vorsorgeaufwendungen selbst raus bei der Berechnung.

Die Differenz der Erstattung beträgt nun 477,92€
Finanzamt -648,74€
Elster -1.126,66€

Ich würde mich über Hilfe freuen.

-- Editiert von SpiederSteuer am 10.02.2022 09:52

-- Editiert von SpiederSteuer am 10.02.2022 09:54

-- Editiert von SpiederSteuer am 10.02.2022 12:41

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat (von SpiederSteuer):
Kurzarbeitergeld sowie die Verdienstausfallentschädigung

Hast Du sowas bekommen?
Und auch in Elster eingetragen?

Diese Einnahmen sind zwar steuerfrei, erhöhen aber den sog. Progressionsvorbehalt, d. h. den Steuersatz, den Du auf Dein zu versteuerndes Einkommen zahlen musst.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SpiederSteuer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Ja Kurzarbeitergeld habe ich erhalten, dieses aber angegeben bei der Steuererklärung bei Elster.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Wo genau ergeben sich denn die Unterschiede? Höhe WK? Sonderausgaben? Die oben dargstellten Berechnungen sind doch nahezu identisch oder wo ist der Unterschied?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SpiederSteuer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

TidoZett das ist ja das Problem. Ein Bild kann ich ja leider nicht hochladen. Es sind wirklich alle Angaben auf dem Bescheid exakt identisch. 0 Differenz.

Ausschließlich die "tarifliche Einkommensteuer/festzusetzende Einkommensteuer" weichen mit 453€ weniger ab und dadurch eben dann der Soli-Betrag.

Ich bin kein Profi im Steuerrecht, aber wenn das "zu versteuerndes Einkommen" gleich ist kann ja nach meiner Ansicht nach die Höhe von der "tarifliche Einkommensteuer" nicht höher ausfallen. Oder hat sich da der Steuersatz geändert?
Wenn ich das per Einkommensteuertabelle berechne bekomme ich einen Steuersatz von 26,51 % welcher bei diesem Einkommen genau 15.343€ beträgt. Eben auch diesen Wert den mir Elster ausgerechnet hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

die Daten sind etwas unplausibel.
Denn es wäre schon ein großer Zufall, wenn die Beträge wirklich wie dargstellt wären (identisch, aber vertauscht - die 15.796 und 15.343 meine ich).

Zitat:
... aber wenn das "zu versteuerndes Einkommen" gleich ist kann ja nach meiner Ansicht nach die Höhe von der "tarifliche Einkommensteuer" nicht höher ausfallen.
Doch, mit Lohnersatzleistungen ist das sehr gut möglich, sogar fast zwingend.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat (von SpiederSteuer):
Ein Bild kann ich ja leider nicht hochladen.


Einfach bei einem Bilderdienst hochladen und den Link hier einstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SpiederSteuer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten, aber es liegt am Progressionsvorbehalt den Elster nicht mit einbezogen hat. Auch etwas schlecht gemacht dass das nicht berücksichtigt wird. Ebenso dass das nicht einfach direkt angegeben wird bei der Erläuterung.

Besonderer Steuersatz 27.2955 %
Ihre Einkommensteuer 15.796,00 €
Einkommensteuer (ohne Lohnersatzleistungen/DBA) 15.343,00 €
Steuer auf Lohnersatzleistungen/DBA 453,00 €

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
aber es liegt am Progressionsvorbehalt den Elster nicht mit einbezogen hat.
Das macht Elster aber (sofern man es auch richtig eingetragen hat natürlich).

Stefan

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