Hallo zusammen,
wir haben unseren Steuerbescheid für die Einkommensteuer 2023 bekommen.
Nu haben wir da eine Frage zur Kirchensteuer.
Meine war evangelisch und hat auch durch den Lohn immer die Kirchensteuer bezahlt. Sie hat immer ein kleines bisschen wieder bekommen von der Kirchensteuer.
Wir wissen, das die Kirchensteuer ganzjährig auf die Einkommensteuer angerechnet wird.
Sie ist letztes Jahr (04/2023) aus persönlichen Gründen aus der Kirche ausgetreten und hat dem zu folge auch nur bis 04/2023 Kirchensteuer bezahlt. Die gute Dame im Standesamt hat uns versichert, dass die Information automatisch zu den betreffenden Stellen geleitet wird.
Auf dem Steuerbescheid für 2023 ist aber der angesetze Steuersatz für das ganze Jahr 2023 angegeben und berechnet und da meine Frau nur bis 04/2023 Kirchensteuer gezahlt hat, ist dadurch ein Forderung seitens den Finanzamtes zu Stande gekommen.
Muss die für das ganze Jahr angesetzte Kirchensteuer nicht anteilig berechnet werden?
z.B. (angesetzte Kirchensteuer für das Jahr 2023 / 12 Monate) * 4 Monate noch kirchenangehörig
P.S. wir sind verheiratet, 1 Kind, nur sie war in der Kirche bis 04/2023
Gruß
Steuerbescheid 2023 - Kirchensteuer ganzjährig berechnet, trotz Austritt im März 2023
16. Juli 2024
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Frage vom 16. Juli 2024 | 07:22
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 10x hilfreich)
Steuerbescheid 2023 - Kirchensteuer ganzjährig berechnet, trotz Austritt im März 2023
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#1
Antwort vom 16. Juli 2024 | 07:44
Von
Status: Schüler (366 Beiträge, 69x hilfreich)
Einspruch einlegen unter Hinweis auf den Austritt, Kopie der Austrittsbescheinigung mitschicken bzw per Elster mit übermitteln.
-- Editiert von User am 16. Juli 2024 07:44
-- Editiert von User am 16. Juli 2024 07:45
#2
Antwort vom 16. Juli 2024 | 11:38
Von
Status: Unbeschreiblich (48389 Beiträge, 17071x hilfreich)
ZitatEinspruch einlegen unter Hinweis auf den Austritt, Kopie der Austrittsbescheinigung mitschicken bzw per Elster mit übermitteln. :
Wie gegen einen fehlerhaften Kirchensteuerbescheid vorzugehen ist, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
Bitte daher genau den Rechtsbehelf zur Kirchensteuer im Steuerbescheid lesen und beachten.
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#3
Antwort vom 17. Juli 2024 | 12:20
Von
Status: Wissender (14245 Beiträge, 4433x hilfreich)
Hallo,
Wenn ab Mai keine Kirchensteuer abgeführt wurde deutet das schon mal darauf hin, dass es korrekt in den ELSTAM-Daten hinterlegt ist.Zitat:... da meine Frau nur bis 04/2023 Kirchensteuer gezahlt hat
Da wundert es mich schon, dass der Bescheid nun wieder davon abweicht.
Und habt ihr in der Einkommensteuererklärung die Kirchenmitgliedschaft auch richtig eingetragen?Zitat:Auf dem Steuerbescheid für 2023 ...
Genau, anteilig.Zitat:Muss die für das ganze Jahr angesetzte Kirchensteuer nicht anteilig berechnet werden?
Nicht aber abschnittsweise, also das nur das Einkommen in den Monaten versteuert wird (sprich: es reicht nicht, dass beispielsweise eine nicht berufstätige Person direkt vor Rentenbeginn austritt).
Handelt es sich bei der Nachzahlung vielleicht um Kirchgeld für dich?Zitat:nur sie war in der Kirche bis 04/2023
Stefan
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