Steuerbescheid: Selbstständiges Einkommen vom Ehemann wurde unter Ehefrau beziffert

20. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
spracheverbindet
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerbescheid: Selbstständiges Einkommen vom Ehemann wurde unter Ehefrau beziffert

Die Person A hat die Einkommenssteuererklärung für 2023 mit seiner Frau zusammen gemacht (Zusammenveranlagung). Die Person A (Mehrverdiener, Steuerklasse 3) war im Jahr 2023 sowohl nicht-selbstständig als auch selbstständig tätig.

Die Ehefrau (Steuerklasse 5) war im Jahr 2023 nicht selbstständig tätig. Sie war Angestellte und damit nicht-selbstständig.

Im Steuerbescheid wurde nur bei der Ehefrau eine selbstständige Tätigkeit beziffert. Alles was die Person A aus selbstständiger Tätigkeit verdient hat wurde unter der Ehefrau beziffert. Bei der Erklärung wurde die EÜR-Rechnung für den Ehemann richtig unter seinem Namen abgegeben.

Wie kann das sein? Gibt es einen Gesetz, das sowas erlaubt?

Die Person A versucht jetzt zu beweisen, dass er das Geld verdient hat und nicht die Frau. Wie kann man ihm weiterhelfen?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5413 Beiträge, 1284x hilfreich)

Zitat (von spracheverbindet):
Wie kann das sein? Gibt es einen Gesetz, das sowas erlaubt?

Ja, kann sich schlicht Irrtum nennen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2456 Beiträge, 855x hilfreich)

Zitat (von spracheverbindet):
Die Person A versucht jetzt zu beweisen, dass er das Geld verdient hat und nicht die Frau. Wie kann man ihm weiterhelfen?

Mit einem Anruf beim oder einem Zweizeiler an das Finanzamt?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2293 Beiträge, 1274x hilfreich)

Zitat (von spracheverbindet):
Die Person A versucht jetzt zu beweisen, dass er das Geld verdient hat und nicht die Frau.
Wem? Wenn der Bescheid bzw. die Zurechnung der Einkünfte für außersteuerliche Zwecke relevant ist, ist ein Berichtigungsanspruch gegeben, ansonsten nicht.

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#4
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Zitat (von spracheverbindet):
Wie kann das sein?

Vertan sprach der Hahn... Und stieg von der Ente...
Passiert mal.

Zitat (von spracheverbindet):
Gibt es einen Gesetz, das sowas erlaubt?

Es gibt zumindest kein Gesetz, dass das Machen von Fehlern unter Strafe stellt.

Zitat (von spracheverbindet):
Die Person A versucht jetzt zu beweisen, dass er das Geld verdient hat und nicht die Frau

Wem gegenüber beweisen? Und warum?

Zitat (von spracheverbindet):
Wie kann man ihm weiterhelfen?

Ihm kann nicht geholfen werden. Er muss sich selbst helfen. Wie man dem Bescheid widerspricht bzw. wie man vorgeht, steht auf dem Steuerbescheid unter "Rechtsbehelfsbelehrung".
Man kann auch einfach beim Amt anrufen und nachfragen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#5
 Von 
spracheverbindet
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Beweisen gegenüber Elterngeldstelle, z. B. Die wollen das Einkommen genau sehen, um berechnen zu können, wie viel Elterngeld einem zusteht.

Gibt es eine andere Lösung, wo man das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit beweisen kann?

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5413 Beiträge, 1284x hilfreich)

Zitat (von spracheverbindet):
Gibt es eine andere Lösung, wo man das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit beweisen kann?

Grundsätzlich wird es dem zugerechnet, der es erklärt. Es sei denn, es werden Strohmann-Geschäfte vermutet.
Das stünde aber im Bescheid.
Ansonsten wäre eine weitere Diskussion auch nicht zielführend.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#7
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2456 Beiträge, 855x hilfreich)

Zitat (von spracheverbindet):
Gibt es eine andere Lösung, wo man das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit beweisen kann?

Was in Gottes Namen spricht dagegen einfach beim FA anzurufen?
Wenn es tatsächlich ein fehlerhafte Eintragung war dürfte eine Änderung eine Sache von zwei Minuten sein ...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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