Die Person A hat die Einkommenssteuererklärung für 2023 mit seiner Frau zusammen gemacht (Zusammenveranlagung). Die Person A (Mehrverdiener, Steuerklasse 3) war im Jahr 2023 sowohl nicht-selbstständig als auch selbstständig tätig.
Die Ehefrau (Steuerklasse 5) war im Jahr 2023 nicht selbstständig tätig. Sie war Angestellte und damit nicht-selbstständig.
Im Steuerbescheid wurde nur bei der Ehefrau eine selbstständige Tätigkeit beziffert. Alles was die Person A aus selbstständiger Tätigkeit verdient hat wurde unter der Ehefrau beziffert. Bei der Erklärung wurde die EÜR-Rechnung für den Ehemann richtig unter seinem Namen abgegeben.
Wie kann das sein? Gibt es einen Gesetz, das sowas erlaubt?
Die Person A versucht jetzt zu beweisen, dass er das Geld verdient hat und nicht die Frau. Wie kann man ihm weiterhelfen?
Steuerbescheid: Selbstständiges Einkommen vom Ehemann wurde unter Ehefrau beziffert
20. März 2025
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Frage vom 20. März 2025 | 10:42
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerbescheid: Selbstständiges Einkommen vom Ehemann wurde unter Ehefrau beziffert
#1
Antwort vom 20. März 2025 | 11:02
Von
Status: Junior-Partner (5413 Beiträge, 1284x hilfreich)
Zitat :Wie kann das sein? Gibt es einen Gesetz, das sowas erlaubt?
Ja, kann sich schlicht Irrtum nennen.
#2
Antwort vom 20. März 2025 | 11:16
Von
Status: Student (2456 Beiträge, 855x hilfreich)
Zitat :Die Person A versucht jetzt zu beweisen, dass er das Geld verdient hat und nicht die Frau. Wie kann man ihm weiterhelfen?
Mit einem Anruf beim oder einem Zweizeiler an das Finanzamt?
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#3
Antwort vom 20. März 2025 | 11:32
Von
Status: Student (2293 Beiträge, 1274x hilfreich)
Wem? Wenn der Bescheid bzw. die Zurechnung der Einkünfte für außersteuerliche Zwecke relevant ist, ist ein Berichtigungsanspruch gegeben, ansonsten nicht.Zitat :Die Person A versucht jetzt zu beweisen, dass er das Geld verdient hat und nicht die Frau.
#4
Antwort vom 20. März 2025 | 11:43
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 549x hilfreich)
Zitat :Wie kann das sein?
Vertan sprach der Hahn... Und stieg von der Ente...
Passiert mal.
Zitat :Gibt es einen Gesetz, das sowas erlaubt?
Es gibt zumindest kein Gesetz, dass das Machen von Fehlern unter Strafe stellt.
Zitat :Die Person A versucht jetzt zu beweisen, dass er das Geld verdient hat und nicht die Frau
Wem gegenüber beweisen? Und warum?
Zitat :Wie kann man ihm weiterhelfen?
Ihm kann nicht geholfen werden. Er muss sich selbst helfen. Wie man dem Bescheid widerspricht bzw. wie man vorgeht, steht auf dem Steuerbescheid unter "Rechtsbehelfsbelehrung".
Man kann auch einfach beim Amt anrufen und nachfragen.
#5
Antwort vom 20. März 2025 | 11:47
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für eure Antworten.
Beweisen gegenüber Elterngeldstelle, z. B. Die wollen das Einkommen genau sehen, um berechnen zu können, wie viel Elterngeld einem zusteht.
Gibt es eine andere Lösung, wo man das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit beweisen kann?
#6
Antwort vom 20. März 2025 | 11:59
Von
Status: Junior-Partner (5413 Beiträge, 1284x hilfreich)
Zitat :Gibt es eine andere Lösung, wo man das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit beweisen kann?
Grundsätzlich wird es dem zugerechnet, der es erklärt. Es sei denn, es werden Strohmann-Geschäfte vermutet.
Das stünde aber im Bescheid.
Ansonsten wäre eine weitere Diskussion auch nicht zielführend.
#7
Antwort vom 20. März 2025 | 12:45
Von
Status: Student (2456 Beiträge, 855x hilfreich)
Zitat :Gibt es eine andere Lösung, wo man das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit beweisen kann?
Was in Gottes Namen spricht dagegen einfach beim FA anzurufen?
Wenn es tatsächlich ein fehlerhafte Eintragung war dürfte eine Änderung eine Sache von zwei Minuten sein ...
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