moin,
folgender fall konstruiert
.
Finanzamt erlässt steuerbescheid, nachzahlung im 4stelligen bereich. Betroffener legt widerspruch ein und bittet um aussetzung der vollziehung. Finanzbeamter gibt die aussetzung nicht weiter an die kasse.
Unzählige schreiben gehen zwischen dem betroffenen und dem FA-Beamten hin und her. kein zugeständnis des beamten. eines tages bekommt der betroffene ein schreiben mit einer kontopfändung und aufforderung den betrag umgehend zu zahlen.
ist der verlauf so rechtens? ich meine mich erinnern zu können, das der FA beamte zunächst den widerspruch als unbegründet zurück weisen muss (bescheid mit Rechtsbehelf auf Klage), mit der aufforderung den fälligen betrag bis zum datum zu zahlen. erst dann kann eine Kontopfändung angeordnet werden. oder irre ich mich da?
Hat eine Kontopfändung auswirkungen auf die Schufa, wird das da eingetragen?
danke im voraus
casper
-----------------
" "
Steuerbescheid - Widerspruch - Kontopfändung???
hi,
danke für deine antwort. es geht um einen betrag von 1,8k € wenn dem einspruch stattgegeben würde, würden daraus nur noch 500 € werden. der FA-B findet ständig neue ausreden und spricht immer aus persönlicher sicht bzw nach seinem ermessen.
ich denke es läuft auf eine klage hinaus. was für mcih viel wichtiger ist, ist ob sie einfach so das konto pfänden können, obwohl ich eine aussetzung beantragt habe und sie über den widerspruch noch nicht entschieden haben, mit entpsrechendem bescheid.
einen anwalt der sich damit auskennt werde ich mir die tage suchen und vorher werd ich das mit der RS abklären.
gruß
david
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
oh sorry... vergessen.
es geht ums fahrtenbuch und seiner meinung nach nicht richtig erfasste fahrten. ich habe angegeben, das ich ein bis zwei mal im monat am edeka anhalte, der auf direktem heimweg liegt um vielleicht noch irgendwas mitzubringen. diese letzten 1,5km hätte ich seiner meinung nach als privatfahrt deklarieren müssen. das fahrzeug ist ein dienstfahrzeug, das auschließlich zu dienstzwecken genutzt wird.
allerdings empfinde ich es als sehr unökonomisch und nicht umweltfreundlich, die 1,5km nach haus zu fahren, das privatfahrzeug zu nehmen und noch mal 3km zum laden hin und zurück zu fahren. leuchtet mir nicht so ganz ein, zumal der laden direkt an der straße liegt und ich wenns ganz hoch kommt 20m mehr weg mache.
problem ist, das ich das fahrtenbuch nur für ein halbes jahr geführt habe, der privatanteil in dem bereich liegt bei 9,2%. ausgerechnet in dem jahr hab ich mir mal ne urlaubsfahrt (aus platzgründen) gegönnt und das auch noch in dem ersten halben jahr. deshalb ist der privatanteil so hoch. seitdem gabs keine privatfahrten mehr. so da er jetzt meint, das ich dann seines erachtens nach weitere privatfahrten vorgenommen hätte (was aber nicht stimmt) ist anzunehmen, das der private Anteil auf über 10% steigt. ich hab ne sonderafa gezogen für das KFZ, was mir halt die steuerersparnis von gut 1,3k € (k steht für 1000, ganz richtig) bringt.
hoffe das reicht zur erläuterung.
lg
casper
-----------------
" "
Hallo,
nach deiner Ergänzung finde ich den Verlauf so richtig!
Die Entscheidung des FA ist so völlig nachvollziehbar und richtig!
Dein Fahrtenbuch und deine Angaben geben Private fahrten wieder, die Schätzung des FA ist daher nicht anzuzweifeln, außer du kannst das Gegenteil nachweisen, was dir schwer fallen wird, da du kein Fahrtenbuch mehr geführt hast.
Deine Bitte um Aussetzung der Vollziehung konnte hier nicht entsprochen werden. Dies steht deinem Widerspruch nicht entgegen! Der Widerspruch ist nicht gleich zu setzen mit einem Zahlungsaufschub.
Eine Meldung an die Schufa erfolgt vom FA nicht. Die Kontopfändung primär auch nicht. Jedoch kannst du damit rechnen, das die Bank dir aufgrund Ihrer AGB's das Konto kündigt. Diese Kündigung wird dann der Schufa gemeldet.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten