Steuerbescheid da, jedoch keine Auszahlung der erstattung

25. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 26x hilfreich)
Steuerbescheid da, jedoch keine Auszahlung der erstattung

Hallo liebe Community,

Folgendes Szenario ist jetzt passiert:

Es wurde eine Einkommenssteuererklärung gemacht, aus der sich eine Erstattung ergeben hat. Der Steuerbescheid ist Anfang April vom Finanzamt erstellt worden, jedoch ist bis heute (Ende April) die Erstattung nicht auf dem Girokonto eingegangen. 3 Anrufe mit Nachfragen haben nichts ergeben, jedes Mal wurde man vertröstet. Wie soll man in so einem Fall vorgehen? anwalt einschalten?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2293 Beiträge, 1274x hilfreich)

Was steht denn unter dem Abrechnungsteil des Bescheides zum Thema Verwendung des Guthabens?
Die Kontoverbindung ist dem FA bekannt und hat sich seit Abgabe der Erklärung nicht geändert?
Hat der Steuerpflichtige zufällig Steuerschulden oder andere fällige Schulden, so dass der Gläubiger eventuell das Steuerguthaben hat pfänden lassen?

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Gelehrter
(10000 Beiträge, 2093x hilfreich)

Ich würde bis Anfang Mai noch warten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von emily94):
3 Anrufe mit Nachfragen haben nichts ergeben, jedes Mal wurde man vertröstet.


Mit welcher Begründung?'

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5413 Beiträge, 1284x hilfreich)

Da alles vollautomatisch abläuft, gehe ich davon aus, dass zu 90 % kein Verschulden des FA vorliegt.
Klar können Sie einen Anwalt beauftragen. Wenn nicht die übrigen 10 % zutreffen, tragen Sie halt dessen Kosten.

Entscheidend ist aber, wie @Tom998 bereits schrieb, was im Abrechungsteil steht.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#5
 Von 
emily94
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 26x hilfreich)

Danke für die Antworten. Schulden liegen keine vor. Im Abrechnungsteil steht ganz normal (wie immer die Jahre zuvor auch), dass die Erstattung iHv XXXX€ auf das Konto XX bei der Bank XY überwiesen wird.

Am Telefon wurde 3x gesagt, dass die Erstattung „jetzt" angewiesen wird. Tja.

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5413 Beiträge, 1284x hilfreich)

Wenn

Zitat (von emily94):
das Konto XX bei der Bank XY

richtig ist, ist es tatsächlich fraglich, da die Vorgänge automisch erfolgen.
Ich würde auch einen Monat abwarten und dann um Mitteilung von Gründen bitten oder die Einschaltung eines Beistands "androhen".

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40992 Beiträge, 6619x hilfreich)

Zitat (von emily94):
Wie soll man in so einem Fall vorgehen?
Wann wurde denn die letzte Auskunft gegeben? Dass nun die Erstattung angewiesen wurde, sollte glaubhaft sein.

Ein Anwalt will wahrscheinlich trotz nicht zielführender Beratung sein Honorar haben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2737 Beiträge, 765x hilfreich)

Ich halte nicht so sehr das WANN sondern das WER die Auskunft gegeben hat für relevant!

Wenn man wegen der Zahlung bei der Veranlagung anruft, wird man nur Allgemeinplätze zu hören bekommen, denn die nur für die Festsetzung der Steuer zuständig.

Für die Erhebung der Steuer, also den tatsächlichen Geldfluss, ist allein die Finanzkasse zuständig. Nur die kann Auskunft darüber geben ob bzw. wann das Geld abgewiesen wurde oder welche Probleme ggf. aufgetreten sind.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#9
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Zitat:
Wie soll man in so einem Fall vorgehen? anwalt einschalten?

Wenn die Fantasie nicht über das wiederholte Tätigen nutzloser Anrufe hinausgeht, kann ein Anwalt nochmal weitere Ideen einbringen. Der wird das aber nicht umsonst machen…
(Zwinkersmiley)

Ich würde wohl so vorgehen:
- prüfen, ob die Bankverbindung richtig ist
- herausfinden, wer für die Auszahlung zuständig ist
- diese Stelle schriftlich zur Klärung und Auszahlung auffordern

Die Dauer kommt mir ungewöhnlich vor. Ich hatte im Laufe der Jahre teils das Geld vor dem Bescheid, aber stets in direktem zeitlichen Zusammenhang.




-- Editiert von User am 26. April 2025 21:57

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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