Steuerbescheid evtl. Falsch Einspruch?

5. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Timo21
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerbescheid evtl. Falsch Einspruch?

Hallo zusammen,

ich hab da mal wieder eine Frage. Ich habe letzte Woche meinen Lohnsteuerbescheid vom FA bekommen. Meine Steuererklärung habe ich mit Elster gemacht. Dort wird einem ja auch schon vorab gesagt, was am Ende dabei herauskommen müsste. OK da steht auch, dass man sich darauf nicht verlassen darf.
Die Summe die ich zurückbekommen soll lt. Elster und das was ich bekommen habe unterscheiden sich um 200 € zu meinen Ungunsten.
Der Finanzbeamte konnte mir nun nicht sagen woran das liegt.
Meine Frage nun, lohnt es sich Einspruch einzulegen, was muss ich dazu genau tun. Eigentlich möchte ich ja nur verstehen, was diesen Unterschied ausmacht wenn das FA recht hat, ist es ja Ok, nur ich weiß eben nicht warum.

würde mich sehr über Antworten freuen

beste Grüße
Timo

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Petz
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 12x hilfreich)

Moin,

nur Einspruch einlegen reicht nicht, man muss den schon begründen.

Meist liegt es daran, dass in der Zeile 71 des Mantelbogens eine 2 eingetragen wurde, das Finanzamt hat daraus eine 1 gemacht.

Wenn du Angestellter bist, erhälst du von deinem Arbeitgeber Zuschüsse zu deiner Krankenversicherung, daher muss dort eine 1 rein.

Gruß

der Petz

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#2
 Von 
Timo21
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die 1 habe ich bei mir eingegtragen. Nicht aber bei meiner Frau, da Sie nicht arbeitet bekommt Sie ja keine Zuschüsse etc.
Wenn ich nun aber einfach der Rechnung wegen bei Ihr auch die 1 eintrage bekomme ich auch nicht das raus was das FA rausbekommen hat.

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#3
 Von 
Petz
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

deine Frau ist aber über dich krankenversichert und somit muss auch bei ihr eine 1 rein.

Die anderen Abweichungen müssten dann wirklich mal telefonisch geklärt werden oder einfach mal um einen Termin bitten.

Ansonsten mal den Steuerbescheid Punkt für Punkt durchgehen, dort müssten sich alle Zahlen wiederfinden, die du eingegeben hast.

Habt Ihr gemeinsame Kinder?
Hast du bei den Kindern das Kindergeld in Höhe von 1.848 € eingetragen?
Oder hast du oder hat deine Frau ein Kind, was nicht euer gemeinsames ist?
Dann muss dort ein Kindergeld in Höhe von 924 € eingetragen werden.

Notfalls zum einen Lohnsteuerhilfeverein oder ähnliches gehen.

Gruß

der Petz

-- Editiert von petz am 05.11.2006 13:33:21

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#4
 Von 
guest123-673
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 155x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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