Hallo, ich habe meine Steuererklärung für 2003 abgegeben und auch relativ schnell (3 1/2 Wochen) meinen Steuerbescheid bekommen. Letztes Jahr war durch ein Versehen meinerseits auf meiner Steuerkarte nicht der Halbe Kinderfreibetrag angegeben, der mir zusteht für meinen Sohn. Also freute ich mch schon, dass ich zumindest das auf jeden Fall wiederbekomme. Außerdem habe ich Unterhalt bezahlt monatlich, knapp 200 €. Da man das angeben kann, habe ich es natürlich getan. Kindergeld bekomme ich nicht, ein winziger Teil wird auf meine Unterhaltszahlungen angerechnet. (Nebenbei: alles was ich geben kann, würde ich meinem Sohn immer gerne geben, darum geht es nicht!)
Im Steuerbescheid ist alles was davon anerkannt wird nur folgendes: Halber Kinderfreibetrag auf Kirchensteuer und Soli-zuschlag. Zitat (in etwa) "durch Kindergeld und Kinderfreibetrag ist Geltendmachungder Unterhaltszahlungen nicht möglich" ... und ..."da existenzminimum des Kindes sichergestellt war, wird kein Kinderfreibetrag auf die LST anerkannt. Kommt mir als kompletter Steuerleihe komisch vor.
In den Erläuterungen sind außerdem 843 € für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit anerkannt. Diese Summe taucht aber in der Berechnung nirgendwo auf. Einzige annähernd ähnliche Summe sind 667 €, die abgezogen wurden. Sthee für Rückfragen bereit... Danke im voraus für Hilfe, falls möglich.
Steuerbescheid für 2003 - Unterhalt / Kindergeld
Haben Sie sich versteuert?
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> Außerdem habe ich Unterhalt bezahlt monatlich, knapp 200 €. Da man das angeben kann, habe ich es natürlich getan. Kindergeld bekomme ich nicht, ein winziger Teil wird auf meine Unterhaltszahlungen angerechnet
Es wäre für alle Trennungsgeschädigten schön, wenn Kindes-Unterhaltskosten bei der Steuer berücksichtigt werden könnten.
Mit anderen Worten:
Umgangskosten und KINDesunterhalt können steuerlich nicht berücksichtigt werden. Anders ist es allerdings bei z.B. Betreungsunterhalt für die MUTTER.
Unabhängig davon, wer tatsächlich das Kindergeld bekommt und ob es auf den Unterhalt angerechnet wird, wird immer das Kindergeld in Höhe des Kinderfreibetrages angesetzt. Bei einem halben Kinderfreibetrag wird Dir also das halbe Kindergeld zugerechnet.
Welche Entfernung hast Du denn für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angegeben? Und wieviele Arbeitstage hast Du angegeben?
Und jetzt?
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