Steuerbescheid/ unerwartete Umsatzsteuer

14. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
---Jenny---
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerbescheid/ unerwartete Umsatzsteuer

Hallo,

soeben habe ich meinen Steuerbescheid vom Finanzamt geöffnet für meine Steuererklärung von 2008.

Ich arbeite angestellt (20 Std. pro Woche) und seit 2 Jahren selbstständig als Kleinunternehmerin.

Mein Gesamteinkommen 2008 betrug gerade mal 9350 €. (davon 1000 € aus selbstständiger Arbeit).

Ich bin eigentlich fest davon ausgegangen, dass ich meine 2008 gezahlte Lohnsteuer in Höhe von ca. 120 € auf jeden Fall zurück bekomme.

Nun steht auf dem Schreiben, dass ich Umsatzsteuer in Höhe von ca.190 € zahlen soll.

In mehreren Tabellen im Internet wurde mir dies bestätigt, aber ich kann es einfach nicht fassen. Bei dem Gehalt, wo ich ohnehin schon jeden Monat kämpfen muss????

Mein Freund arbeitet angestellt und verdient weit weit mehr als ich.
Soweit ich weiß, ist er nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen (liege ich da richtig?), er macht dennoch jedes Jahr eine, da seine Eltern seine Papiere dann mit ihren zum Steuerberater geben.

Er hat noch nie Umsatzsteuer zahlen müssen, im Gegenteil er bekommt meistens einige Hundert Euro zurück. Ich verstehe das einfach nicht. Ich kämpfe mich Monat für Monat durch und zum Dank wird mir dann noch quasi mein letztes Stück Brot genommen und er hat ein wirklich gutes Gehalt und muss nichts zahlen??

Ich würde mich freuen wenn mich jemand aufklären könnte. Ich in total wütend gerade!

Liebe Grüße
Jenny




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
---Jenny---
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry muss mich selbst nochmal korrigieren, es handelt sich nicht um die umsatzsteuer sondern um die einkommenssteuer.

liebe grüße

verzweifelte jenny

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
---Jenny---
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es nicht irgend eine Möglichkeit, die 200 € Einkommenssteuer nicht zu zahlen?

Ich verstehe das nicht. Hätte ich keine selbstständige Arbeit, müsste ich gar keine Steuererklärung machen und somit keine Einkommensteuer für mein Jahreseinkommen von 8350 € zahlen. Jetzt kommen gerade mal 1000 € aus selbstständiger Arbeit dazu und prompt werden Einkommensteuer in Höhe von knapp 200 € eingefordert.

Ich würde mich wirklich freuen, wenn ich Antwort erhalten würde und viell die Möglichkeit besteht, Einspruch zu erheben.

Liebe Grüße
Jenny

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14921 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo Jenny,

vermutlich wird die Nachzahlung durch die (unversteuerten) Einnahmen aus der Selbstständigkeit begründet sein.

Um genaueres zu sagen, hätte ich noch einige Nachfragen:
Sind die 8350 Bruttolohn oder ist das bereits das zu versteuernde Einkommen aus dem Bescheid?
Wurden keine Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt?
Gab es keine Werbungskosten aus der Selbstständigkeit oder sind die 1000 bereits der Gewinn nach Kosten?

quote:
Jetzt kommen gerade mal 1000 € aus selbstständiger Arbeit dazu und prompt werden Einkommensteuer in Höhe von knapp 200 € eingefordert.
Entspricht aber auch nur einem Grenzsteuersatz von 20%, und das ist eigentlich sehr niedrig.

quote:
Soweit ich weiß, ist er nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen (liege ich da richtig?)
Das kann man so pauschal nicht sagen, guck dazu mal hier. Jedenfalls bist du verpflichtet.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
---Jenny---
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Stefan, für die Antwort.

Hier ein paar Antworten auf deine Fragen:

Mein zu versteuerndes Jahreseinkommen laut dem Bescheid liegt bei 9350 € (hatte mich vertippt und aus Versehen 8350 € geschrieben).
Dieser Betrag ergab sich aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, Werbungskosten etc. sind alle schon abgezogen worden.
Was meinst du mit Vorsorge-Aufwendungen?
Die 1000 Euro der Selbstständigkeit sind der Gewinn nach Abzug der Kosten.

Ganz liebe Grüße
Jenny

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo Jenny,

die Sache mit der Einkommensteuer läuft im Grunde so:

Bei deinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit wird der Abzug der Lohnsteuer schon im Laufe des Jahres vorgenommen. Dabei berücksichtigen die Lohnsteuertabellen Werbungskosten und Sonderausgaben in einem pauschalen Rahmen.

Soll heissen: Im Grunde sollte jemand der nur Einkünfte über die Lohnsteuerkarte bezieht bei der Einkommensteuer weder Nachzahlung noch Erstattung haben. (Ist in der Praxis jedoch sehr sehr selten so, siehe auch dein Freund)

Wenn Du nun neben der Lohnsteuerkarte 1000 € dazuverdienst, sind diese Einnahmen eben noch nicht versteuert worden. Es muss also theoretisch zu einer Nachzahlung kommen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14921 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo Jenny,

zuerst einmal, du hattest dich nicht vertippt, sondern ich sprach nur von den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit. Ich zog in Erwägung, dass mit 8350 der Bruttolohn gemeint war; und dann wäre das Einkommen - auch mit den 1000 € aus der Selbstständigkeit - wahrscheinlich steuerfrei, allein aufgrund der Vorsorgeaufwendungen (s.u.).

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 9350 € komme ich laut Tabelle auf eine Steuer in Höhe von 278 € + 25 € Kirchensteuer. Bei einer Vorauszahlung von 120 € bliebe eine Nachzahlung von 183 €; kommt also in etwa hin.

Zu den Vorsorgeaufwendungen: Das sind Sonderausgaben, die praktisch jeder Arbeitnehmer hat (Sozialversicherungen). Zusätzlich gehören auch Haftpflichtversicherungen (auch KFZ) und bestimmte Lebensversicherungen zu diesem Posten. Falls hier der Höchstbetrag von 1500 € nicht erreicht wurde (bei 8350 Lohn durchaus möglich), lohnt sich vielleicht, noch einmal darüber nachzudenken, ob nichts vergessen wurde.
Die Vorsorgeaufwendungen müssten vor dem zu versteuernden Einkommen im Bescheid stehen.

Und du solltest überprüfen, ob nicht andere Dinge vergessen wurden, z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen (Schornsteinfeger, Gärtner, Putzhilfe, etc., wobei hier unbare Zahlung Grundvoraussetzung ist).

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.655 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.250 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.