Steuerbescheid / zu hohe Erstattung

14. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
ispeedy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerbescheid / zu hohe Erstattung

Hallo!

Wir haben mit dem Steuerbescheid für 2008 eine vermutlich zu hohe Rückerstattung erhalten:

Aufgrund eines Umzuges (in ein anderes Bundesland) inkl. Arbeitsplatzwechsel Mitte des Jahres haben meine Frau und ich bei der Steuererklärung jeweils zwei Lohnsteuerbescheinigungen eingereicht. Also insgesamt 4 Bescheinigungen von 4 verschiedenen Arbeitgebern.

Bei der Festsetzung des Steuerbescheides wurde jedoch jeweils nur EIN Steuerbescheid von mir und meiner Frau berücksichtigt, also nur 2 von 4 eingereichten Lohnsteuerbescheinigungen. Der im Steuerbescheid aufgeführte Gesamt-Bruttoverdienst ist daher deutlich zu niedrig, was vermutlich zu der hohen Rückzahlung geführt hat.

Ich kann zwar natürlich nicht mehr nachweisen, dass wir alle vier Lohnsteuerbescheinigungen ordnungsgemäß der Lohnsteuererklärung beigelegt haben (dies war jedoch definitiv der Fall!), aber im Formular zur Steuererklärung (Anlage N) war für meine Frau und mich jeweils der gesamte Jahres-Bruttoverdienst korrekt aufgeführt. Zum Glück haben wir Kopien der Steuererklärung gemacht.

Es war also definitiv nicht unser Fehler, der zu der erhöhten Rückzahlung geführt hat. Meine Fragen sind nun

- Muss ich dem Finanzamt melden, dass der Steuerbescheid falsch ist?

- Kann das Finanzamt zu einem späteren Zeitpunkt (nach Ablauf der 4-wöchigen Widerspruchsfrist, also wenn der Bescheid rechtskräftig geworden ist) eine Rückzahlung verlangen?


Vielen Dank für Eure Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Es war also definitiv nicht unser Fehler, der zu der erhöhten Rückzahlung geführt hat.


Also ich trage immer alle Einkommen in das Formular ein, die Lohnsteuerbescheinigungen werden nur als Beweis beigelegt. also kann es kaum deren Fehler sein.

Das Finanzamt kann das Geld zurückverlangen, daher würde ich einfach ein Sparbuch anlegen und bis zu Rente warten..... :-)

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#2
 Von 
ispeedy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Alle Einkommen waren korrekt in das Formular eingetragen (und eine Kopie des eingereichten Forumulars habe ich zum Glück ;-)

Ich habe meine Angaben also meiner Meinung nach korrekt und vollständig gemacht. Wieso trotzdem nur zwei der vier Lohnsteuerbescheinigungen berücksichtigt wurden, ist mir ein Rätsel...

Kann dies mit dem Umstand zusammen hängen, dass im Laufe des Jahres aufgrund des Umzuges zwei verschiedene Finanzämter (noch dazu in verschiedenen Bundesländern) zuständig waren?
Aber es wird doch trotzdem nur einen gemeinsamen Steuerbescheid geben, oder?

Wenn meine Angaben wie oben aufgeführt korrekt waren, und der Fehler somit vom Finanzamt verursacht wurde, kann dasFinanzamt dann trotzdem das Geld zurück verlangen?
Auch nach dem Rechtskräftigwerden des Bescheides? (Dies ist nach 4 Wochen der Fall, oder?)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

Auch ein rechtskräftiger Steuerbescheid kann noch nach § 129 AO berichtigt werden. Wenn die Angaben aus der Steuererklärung vom Finanzamt falsch übernommen wurden, dann liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor. Das gilt übrigens auch, wenn so ein Fehler zu Deinem Nachteil passiert ist.

Insofern musst Du bis zum Ablauf der Festsetzungsverjährung (3 Jahre) noch damit rechnen, dass der Fehler vom Finanzamt wieder korrigiert wird.

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