Ich habe im Jahr 2003 bei einer Firma (GmbH) gearbeitet. Im November 2003 habe ich dort gekündigt, weil ich leider nur bis einschließlich Juli 2003 Gehaltszahlungen erhalten habe. Da ich gekündigt habe, tritt automatisch die normale Kündigungsfrist in Kraft, welche in meinem Fall der 15.12.2003 war. Auf der Lohnsteuerkarte 2003 hat die Firma den Zeitraum 01.01.2003 bis 15.12.2003 eingetragen.
So habe ich die Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben. Da ich allerdings keinen Lohn von August 2003 bis Mitte Dezember 2003 erhalten habe, beschäftigt mich nunmehr die Frage, ob es rechtens ist, dass das Finanzamt mich bis Mitte Dezember 2003 versteuert. Sollte ich Widerspruch gegen meinen Steuerbescheid erheben? Habe ich Nachteile durch die Fehlberechnung? (Das Finanzamt weiß nicht, dass ich gegen die Firma einen Rechtsstreit führe und dass ich nur bis Juli 2003 Lohn erhalten habe).
Danke im voraus.....
Steuerbescheid/Lohn
4. Juli 2004
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Frage vom 4. Juli 2004 | 17:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerbescheid/Lohn
#1
Antwort vom 6. Juli 2004 | 12:14
Von
Status: Unbeschreiblich (50220 Beiträge, 17584x hilfreich)
Die Besteuerung erfolgt immer auf Jahresbasis, d.h. es wird immer der Zeitraum vom 1.1.-31.12. bestuert.
Versteuert werden müssen alle tatsächliche Einnahmen. Wenn also auf Deiner Steuerkarte mehr bescheinigt wurde, als Du tatsächlich erhalten hast, dnn solltest Du dem Finanzamt das gesondert erläutern.
Das Arbeitslosengeld für die Zeit vom 15.12.-31.12. gehört auch in die Steuererklärung, falls Du denn welches erhalten hast. Ansonsten solltest Du aucherklären, welche Einnahme Du in diesem Zeitraum erhalten hast und dies ggfls. belegen können.
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