Hallo,
Ich wohne seit 2012 mit meiner Freundin zusammen(sie ist seit 2012 auch bei mir gemeldet).Ende 2016 habe ich zufällig beim
Internet stöbern erfahren,dass ich meine Freundin von der Steuer absetzen kann!!
Nennt sich amtlich "sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft "!(Sie arbeitet seit 2012
nicht und sie würde auch kein Harz4 bekommen,da ich zuviel verdiene)!Für 2016
hat dass FA den Unterhalt anerkannt.Wollte
die Jahre 12-15,anschließend auch ändern
lassen(Paragraph 173 AO),dass wurde dann
"natürlich" wegen groben Verschulden abgelehnt!Ich hätte es aus dem Steuermerkblatt entnehmen können,dass eine
"sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft "abzugsfähig ist!Daraufhin Einspruch eingelegt,da ich zunächst einmal erst wissen muss,dass es sowas überhaupt gibt!Ich wusste es nicht!!!
Der Fall liegt jetzt bei der Rechtsbehelfsstelle
vom FA.
Meine Frage an die Experten;wie groß sind
meine Chancen doch noch zu meinem Recht
zukommen oder hat jemand Tips,wie ich
dass grobe Verschulden loswerde!
Danke,für alle Antworten und Tips
Steuerbescheide ändern nach Paragraph 173
11. Juli 2017
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Frage vom 11. Juli 2017 | 20:41
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerbescheide ändern nach Paragraph 173
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#1
Antwort vom 11. Juli 2017 | 22:05
Von
Status: Master (4840 Beiträge, 1171x hilfreich)
Leider sind die Erfolgsaussichten bei 0,01 %.
Gäbe es nicht die Einschränkung, könnte man stets wegen Unkenntnis der Rechtslage eine spätere Änderung begehren und es gäbe nie endgültigen Rechtsfrieden.
Die Anleitung zur Steuererklärung steht jedem zur Verfügung. Was soll die Finanzverwaltung noch machen, um über die Rechtslage aufzuklären?
-- Editiert von Cybert. am 11.07.2017 22:07
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