Steuerbescheide erhalten. Verständnis ?

19. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
unugunu
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuerbescheide erhalten. Verständnis ?

Hallo,
ich habe heute Post vom FA bekommen.
Ich hatte ein Kleingewerbe und die BEscheide 2009-2011 wurden für vorläufig erklärt und mit dem Hintergrund der Liebhaberei.
Nun habe ich die Erkärung 2012 eingereicht, hier wurde ein kleiner Gewinn ausgewiesen. jedoch wurde das Gewerbe zum Ende des letzten Jahres auch abgemeldet.
Nun kamen heute mit der Post die Bescheide 2009-2011 mit folgenden Texten. (Siehe Link)
https://docs.google.com/file/d/0B5A8xKy ... sp=sharing

Ist eine .jpg, am besten über eine Bildbetrachtungsprogramm anschauen und evtl. vergrößern.

Ich verstehe aber leider nur Bahnhof. Sind die Bescheide nun endgültig oder kommt da noch mehr auf mich zu ?
Kann mir jemand bitte erklären was das bedeutet ?
Vielen Dank für die Hilfe im voraus.

Danke
Mike

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

den Link kann man leider nicht öffnen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
unugunu
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Info.
Bitte auf unten stehenden Link "Steuerbescheid" klicken.

Steuerbescheid

-- Editiert unugunu am 19.05.2013 11:35

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

der Bescheid ist zu dem Punkt Liebhaberei endgültig (soweit du keinen Einspruch einlegst natürlich).

Die Vorläufigkeitsvermerke bezüglich §165 AO sind die üblichen Sachen, wo nach Klagen anhängig sind.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
unugunu
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Ich muss jetzt aber nochmal nachfragen.
Im Bescheid 2010 stand folgendes :
Der BEscheid ergeht vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb weil z.Z. die EInkunfterzielungsabsicht nicht abschliessend beurteilt werden kann (Liebhaberei).

Heisst das, das Thema Liebhaberei nun erledigt ist oder ob die nun versuchen die Steuererstattungen aus den vergangen Jahren zurück zu fordern.
Das ist mir nicht ganz schlüssig. Einen Wiederspruch hatte ich bisher nicht gleistet, weil ja noch kein Vorwurf erklär wurde wo Liebhaberei definitiv vorgeworfen wurde.

Freue mich auf eine weitere Info.
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2065 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das Thema Liebhaberei ist erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Heisst das, das Thema Liebhaberei nun erledigt ist
Jedenfalls für das Jahr 2010 (so steht es ja in dem neuen Bescheid), keine Ahnung was mit 2009 und 2011 ist. So ganz klar ist mir auch nicht, warum nicht gleich alle Jahre abgeschlossen wurden.
Aber da imho in der Regel* nicht nur einzelne Jahre Liebhaberei sein können, gilt das insgesamt.

*es gibt aber sicher Sonderfälle, etwa dürfte es bei der berühmten Pferdezucht vielleicht nicht reichen, alle 10 Jahre mal einen Verkauf zu tätigen

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
unugunu
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Sorry, hatte ich nicht erwähnt. für die Jahre 2009-2011 kamen die selben Schreiben. Also kann ich davon ausgehen, das die mich also in Rue lassen und die Erstattungen der letzten Jahre akzeptieren ?!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Sorry, hatte ich nicht erwähnt. für die Jahre 2009-2011 kamen die selben Schreiben. Also kann ich davon ausgehen, das die mich also in Rue lassen und die Erstattungen der letzten Jahre akzeptieren ?!
Ja, dann ganz sicher.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen