FA hat meine Steuerbescheide für 2012 -2014 geändert dürfen die dies?
Steuerbescheide für 2012 -2014
6. Dezember 2017
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Frage vom 6. Dezember 2017 | 20:31
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 40x hilfreich)
Steuerbescheide für 2012 -2014
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#1
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 21:20
Von
Status: Unbeschreiblich (47470 Beiträge, 16805x hilfreich)
Es kommt darauf an, warum die Steuerbescheide geändert wurden.
Welche genaue Vorschrift wird denn als Änderungsgrundlage angegeben?
#2
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 21:40
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 40x hilfreich)
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#3
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 22:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47470 Beiträge, 16805x hilfreich)
Da die Festsetzungsfrist für die Steuerbescheide der Jahre 2012-2014 noch nicht abgelaufen sein kann, ist eine Änderung nach § 164 Abs. 2 AO
noch möglich.
Voraussetzung ist aber grundsätzlich, dass die ursprünglichen Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs. 1 AO
ergangen sind.
-- Editiert von hh am 06.12.2017 22:53
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