Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Am 02.02.24 habe ich einen Steuerbescheid mit einer Nachzahlung von knapp 5000 € erhalten, zahlbar bis zum 05.03.2024 (für das Jahr 2022). In diesem Zeitraum war ich kurzzeitig für etwa 3 Monate selbstständig tätig. Da sich dies wirtschaftlich nicht rentierte, habe ich das Gewerbe wieder abgemeldet, wobei ich ein Minus von 450 € verzeichnete. Im Bescheid wurden meine sonstigen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nicht berücksichtigt. Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt.
Am 22.02.24 habe ich dann einen neuen Bescheid erhalten, der korrigiert wurde. Nun soll ich nur noch 3200 € nachzahlen, ebenfalls bis zum 05.03.2024. Allerdings soll ich nun auf einmal Vorauszahlungen leisten: in diesem Jahr ca. 3300 € und im nächsten Jahr 3200 €. Im ersten Bescheid war keine Vorauszahlung verlangt worden. Ich bin derzeit nicht mehr selbstständig und auch nicht verheiratet. Ich kann das Ganze nicht nachvollziehen und verstehe nicht, warum ich nun insgesamt mehr zahlen soll als vor dem Einspruch.
Ich habe beim Finanzamt angerufen und nachgefragt. Als Antwort erhielt ich, dass ab einer Nachzahlung von 400 € das Finanzamt technisch die Höhe einer Vorauszahlung festlegen könne. Dies hätte bereits im ersten Bescheid stehen müssen, meinte die Dame. Außerdem meinte sie, es sei auch gut für mich, da ich dann in den nächsten Jahren keine so hohe Nachzahlung mehr zu erwarten hätte. Ich musste bisher noch nie Steuern nachzahlen.
Nun soll ich mehr zahlen als vor dem Einspruch, einschließlich der Nachzahlung. Wie würdet ihr hier vorgehen? Erneut Einspruch gegen die Vorauszahlung einlegen? Ist die gesetzte Frist mit dem 05.03.2024 korrekt? Das Schreiben wurde am 26.02.2024 in meinen Briefkasten gelegt. Soll ich diesen Betrag von 3200 € erst einmal bezahlen? Ich wäre dankbar für Antworten.
Steuerbescheide unterschiedlich auf einmal Vorrauszahlung obwohl nicht selbstständig und verheiratet
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Nicht notwendig!ZitatErneut Einspruch gegen die Vorauszahlung einlegen? :
Nochmal beim FA anrufen, darauf hinweisen, dass das Gewerbe bereits am xx.xx.xxxx abgemeldet wurde und nur noch Einkünfte, die der Lohnsteuer unterliegen vorliegen und darum bitten, dass die Vorauszahlungen auf Null herabgesetzt werden.ZitatWie würdet ihr hier vorgehen? :
taxpert
Verrate uns doch bitte mal ein paar mehr Details oder stelle Deinen Bescheid (anonymisiert) mit einem Bilderdienst hier ein.
Mir fehlt aktuell die Phantasie, wie bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit (Lohnsteuerklasse 1?) und einem Verlust aus selbständiger Tätigkeit überhaupt eine Nachzahlung rauskommen kann.
Irgendwas fehlt mir hier noch ...
Das war ein Einkommensteuerbescheid?
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Die Bescheide habe ich hier per WeTransfer hochgeladen und sie können heruntergeladen werden. Der zweite Bescheid ist komplett mit Vorauszahlung, während der erste ohne ist. Mir ist klar, dass ich etwas nachzahlen muss, weil ich einen Sparvertrag ausgezahlt bekommen habe über 16.000 €. Nun ist die Nachzahlung von 5.000€ auf 3.000€ gesunken. Mein Steuerprogramm hat mir allerdings von ca. 1.500 € Nachzahlung angezeigt, und dies stimmte in den letzten Jahren eigentlich immer, bis auf ein paar Euro. Die Vorauszahlung im zweiten Bescheid wundert mich am meisten.
https://wetransfer.com/downloads/fefaf1e55b211918ac312cef19de47f220240228091856/80b0a877a160deb5bc6ebc8d08cfc12120240228091914/6d05d3
ZitatMir ist klar, dass ich etwas nachzahlen muss, weil ich einen Sparvertrag ausgezahlt bekommen habe über 16.000 €. :
Ein kleines, aber feines Detail, was sich nicht aus Deinem Ausgangspost ergeben hat. Daraus erklärt sich auch die Nachzahlung.
Warum sich die Nachzahlung dann verringert hat, kann ich leider nicht nachvollziehen, weil im ersten Bescheid nur die erste Seite da ist. Du hast ja aber offensichtliche Einspruch eingelegt, welchem statt gegeben wurde.
Die Vorauszahlungen im zweiten Bescheid ergeben sich aus der Nachzahlung. Die hätte "eigentlich" wohl auch schon im ersten Bescheid auftauchen sollen. Da wurde aber eine andere Kennziffer eingegeben, weshalb dort keine festgesetzt wurden.
"Eigentlich" deshalb, weil sinnigerweise bei Dir tatsächlich keine Vorauszahlungen festgesetzt werden sollten, da es sich um eine einmalige Auszahlung gehandelt hat.
Hier einfach kurz beim FA anrufen oder hinschreiben und um Herabsetzung der Vorauszahlungen auf 0 bitten.
ZitatEin kleines, aber feines Detail, was sich nicht aus Deinem Ausgangspost ergeben hat. Daraus erklärt sich auch die Nachzahlung. :
Warum sich die Nachzahlung dann verringert hat, kann ich leider nicht nachvollziehen, weil im ersten Bescheid nur die erste Seite da ist. Du hast ja aber offensichtliche Einspruch eingelegt, welchem statt gegeben wurde.
Die Vorauszahlungen im zweiten Bescheid ergeben sich aus der Nachzahlung. Die hätte "eigentlich" wohl auch schon im ersten Bescheid auftauchen sollen. Da wurde aber eine andere Kennziffer eingegeben, weshalb dort keine festgesetzt wurden.
"Eigentlich" deshalb, weil sinnigerweise bei Dir tatsächlich keine Vorauszahlungen festgesetzt werden sollten, da es sich um eine einmalige Auszahlung gehandelt hat.
Hier einfach kurz beim FA anrufen oder hinschreiben und um Herabsetzung der Vorauszahlungen auf 0 bitten.
im ersten Bescheid ist es so das nur die Einnahmen Überschussrechnung aus dem Gewerbe berücksichtig wurde aber nicht meine Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit z.b Werbungskosten etc. die Daten aus der Lohnbescheinigung von meinem Arbeitgeber wurden nicht berücksichtigt.
Bezüglich der Nachzahlung über 3000 € soll ich hier auch nochmal Einspruch einlegen, weil ich in der Meinung bin das dies immer noch nicht stimmt, meine abgegebene Einkommensteuer hatte eine Nachzahlung von 1.500 € ergeben ich habe da auch die 16.000 € angegeben. Oder soll ich es dabei belassen und bis zum 05.03.2024 nun die 3.000 € nachzahlen.
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