Steuerbetrug begangen ? Was soll ich tun...

18. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Felix92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerbetrug begangen ? Was soll ich tun...

Hallo an alle

hier kurz und knapp die Fakten....
Ich habe meine Steuerklärung für 2021 im Juni fertig gemacht und dort mehrere IT-Arbeitsgeräte(Monitor/PC/Datenspeicher) mit der neuen Option sofortabgeschrieben, welche bisher teilweise seit Jahren häppchenweise abgeschrieben wurden.

Da ich Entwickler bin ist das kein Problem und geht seit Jahren Problemlos.
Nun stellte sich aber am Wochenende heraus das diese Geräte sich nicht mehr in meinem Besitz befinden und auch nicht klar ist seit wann das denn so ist. Also habe ich gestern sofort eine neue Steuererklärung eingereicht und die entsprechenden Geräte rausgeworfen.
Nun ist aber heute die Info per E-Mail reingekommen das ich meinen Steuerbescheid per Elster ab heute abrufen kann, der ist auch ganz normal durchgegangen.

Meine Sachbearbeiterin beim Finanzamt angerufen und gefragt wie es nun weitergeht und sie schaut sich das nochmal an sobald die neue Erklärung da ist.

Ich habe aber nun natürlich Angst das ich Steuerbetrug begangen habe und nun ein Straftäter bin. Es geht dabei um knapp 400€ die jetzt weggefallen sind.

Ich habe nun schon gerade überlegt die alte fehlerhafte Erklärung nochmal einzureichen, die ist ja durchgegangen. Das ist aber vermutlich keine gute Idee, das ist ja schon quasi vorsätzlich.

Mein Kopf rast gerade und ich weis gerade echt nicht was ich machen soll und es dauert ein paar Tage bis die neue Erklärung bearbeitet ist.

Für alle die sich fragen wie das passiert ist.
Ich kaufe mir relativ regelmäßig neue Geräte um einfach immer auf dem aktuellen Stand zu sein, die alten bekommt mein Bruder dann immer, sozusagen als Leihgabe bis die Geräte abgeschrieben sind und ab dann kann er damit machen was er will.
Nun hat er das wohl aber vergessen/ignoriert und ein paar der Teile verkauft als es geldlich eng wurde.
Er weis nur nicht mehr wann das war, dieses Jahr wäre ja unkompliziert aber wenn es letztes Jahr war oder sogar noch Vorletztes Jahr....

-- Editiert von Felix92 am 18.07.2022 11:11

-- Editiert von Felix92 am 18.07.2022 11:17

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von Felix92):
Ich habe aber nun natürlich Angst das ich Steuerbetrug begangen habe und nun ein Straftäter bin. Es geht dabei um knapp 400€ die jetzt weggefallen sind.


Sorge dafür, dass der Steuerbescheid korrigiert wird, dann passiert nichts weiter.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Felix92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Sorge dafür, dass der Steuerbescheid korrigiert wird, dann passiert nichts weiter.


Hallo
ok das heißt sobald die Sachbearbeiterin die neue Erklärung dann vorliegen hat und sie dann einen korrigierten Bescheid raussendet ist alles geklärt und ich muss mir keinen weiteren Kopf machen ?

Das erleichtert.
Ich will mich ja nicht daran bereichern und schon gar nicht wegen so etwas verurteilt werden.

Kann Sie denn nachvollziehen was rausgeflogen ist oder kann Sie das nur als ganzes erneut prüfen ?
Geht nur darum ob ich mir noch eine sinnvolle Antwort überlege falls Sie nachhakt, denke das die Wahrheit hier nicht super hilfreich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von Felix92):
Geht nur darum ob ich mir noch eine sinnvolle Antwort überlege falls Sie nachhakt

Wegen
Zitat (von Felix92):
400€
macht im FA keiner ein Fass auf...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von Felix92):
ok das heißt sobald die Sachbearbeiterin die neue Erklärung dann vorliegen hat und sie dann einen korrigierten Bescheid raussendet ist alles geklärt und ich muss mir keinen weiteren Kopf machen ?


Am besten in 2-3 Wochen nochmal nachhaken, wenn bis dahin nichts passiert ist.

Im Übrigen war die Abgabe der geänderten Steuererklärung eine strafbefreiende Selbstanzeige, d.h. auch die wahrheitsgemäße Darstellung hat keine Rechtsfolgen.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

du kannst deine Erklärung beliebig ändern, kein Problem. Und solange es von dir ausgeht bleibt das in der Regel auch strafrechtliches folgenlos.

Zitat:
die alten bekommt mein Bruder dann immer, sozusagen als Leihgabe bis die Geräte abgeschrieben sind
Das hört sich nun wieder nicht astrein an.
Du darfst nicht beruflich genutzte Geräte doch nicht weiter abschreiben.

Stefan

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Und wenn ich es mir so recht überlege, dann reicht es nicht, einfach auf die Abschreibung zu verzichten.

Man muss auch noch darlegen, was denn mit den Geräten passiert ist. Wenn sie verkauft wurden, dann handelt es sich beim erzielten Kaufpreis um einen Erlös, der zu versteuern ist. Betriebsvermögen sollte nicht einfach so verschwinden.

Wurden sie nur an den Bruder übergeben, dann handelt es sich um eine Privatentnahme, die natürlich auch in der Buchhaltung zu erfassen ist.

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#7
 Von 
Felix92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Das hört sich nun wieder nicht astrein an.
Du darfst nicht beruflich genutzte Geräte doch nicht weiter abschreiben.

Stefan


Ist das so ? Ich dachte ich darf es nur nicht verkaufen bzw. es muss in meinem Besitz bleiben.
Normalerweise sollte da ja nicht verschwinden, das war jetzt nur einmalig so weil er nicht aufgepasst hat.

Zitat (von hh):
Und wenn ich es mir so recht überlege, dann reicht es nicht, einfach auf die Abschreibung zu verzichten.

Man muss auch noch darlegen, was denn mit den Geräten passiert ist. Wenn sie verkauft wurden, dann handelt es sich beim erzielten Kaufpreis um einen Erlös, der zu versteuern ist. Betriebsvermögen sollte nicht einfach so verschwinden.

Wurden sie nur an den Bruder übergeben, dann handelt es sich um eine Privatentnahme, die natürlich auch in der Buchhaltung zu erfassen ist.


Also die Geräte werden nur zu 50% für die Arbeit genutzt und sind so auch erfasst. Ich bin Angestellter und habe keine eigene Firma oder so was in der Art.
Sind einfach Geräte die ich fürs Remote Office gekauft habe, für die Tage wo ich keinen eigenen Arbeitsplatz in der Firma habe.
Gibt daher keine Buchhaltung oder Betriebsvermögen und wie gesagt die Geräte sind ja nur verliehen, die werden erst nach der vollständigen Abschreibung an meinen Bruder verschenkt.

Ist das trotzdem ein Problem ?


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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ist das so ? Ich dachte ich darf es nur nicht verkaufen bzw. es muss in meinem Besitz bleiben.
Wenn man es ganz genau nimmt muss es weiterhin beruflich genutzt werden (anteilig ändert daran nichts).

Bei den üblichen Kleinigkeiten interessiert das für gewöhnlich nicht, aber bei teuren Geräten ...
Ich würde es mir jedenfalls verkneifen, gleichzeitig mehrere vergleichbare Gegenstände abzuschreiben.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Wegen 400 EUR kommt nicht gleich die Steuerfahnfung. Das ist korrekt

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass unter der neuen Erklärung dann "Unter Vorbehalt der Nachprüfung" steht. Sollte dies im nächsten und übernächsten Jahr auch so sein - Kann man mit einer Steuerprüfung rechnen

-- Editiert von cirius32832 am 18.07.2022 16:32

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4845 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass unter der neuen Erklärung dann "Unter Vorbehalt der Nachprüfung" steht. Sollte dies im nächsten und übernächsten Jahr auch so sein - Kann man mit einer Steuerprüfung rechnen

Eine Außenprüfung wäre nach § 193 AO wohl nicht zulässig.

Zitat (von cirius32832):
Wegen 400 EUR kommt nicht gleich die Steuerfahnfung. Das ist korrekt

Wenn hier immer und immer wieder mit demselben modus operandi gearbeitet wird, könnte durchaus ein Fahnder gem. § 208 AO vor der Tür stehen.

Zitat (von Felix92):
wie gesagt die Geräte sind ja nur verliehen, die werden erst nach der vollständigen Abschreibung an meinen Bruder verschenkt.

Ich baue kaufe ein Haus und schreibe einen Raum als Arbeitszimmer ab (alt.: PKW) , den ich aber kostenlos einem Familienmitglied überlasse. Sie merken schon, dass das nicht ein kann und eine Steuerhinterziehung sein muss?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Felix92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wegen 400 EUR kommt nicht gleich die Steuerfahnfung. Das ist korrekt

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass unter der neuen Erklärung dann "Unter Vorbehalt der Nachprüfung" steht. Sollte dies im nächsten und übernächsten Jahr auch so sein - Kann man mit einer Steuerprüfung rechnen


Zitat (von Cybert.):
Ich baue kaufe ein Haus und schreibe einen Raum als Arbeitszimmer ab (alt.: PKW) , den ich aber kostenlos einem Familienmitglied überlasse. Sie merken schon, dass das nicht ein kann und eine Steuerhinterziehung sein muss?


OK verstehe ich, jetzt wo ich das weis werde ich das auch nicht mehr so machen.
Das sind so Tipps aus meinem Freundeskreis gewesen, aber klar meine eigene Schuld wenn man sich nicht damit beschäftigt und das einfach so dann umsetzt.

Ich habe jetzt auch die restlichen drei Dinge bei ihm abgeholt. Nun ist alles wieder bei mir falls ich geprüft werden sollte.

Aber ich habe meine Lektion gelernt, die letzten Tage habe mich gefühlt bestimmt 5 Jahre altern lassen und das nur aus Dummheit weil ich zu faul war mich selbst damit zu beschäftigen.

Danke für die ganzen Erklärungen und die Beruhigung, nun warte ich das Ergebnis der neuen Prüfung ab.

0x Hilfreiche Antwort

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