Steuererkläreung: Pflegegeldpauschale

19. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Enli
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuererkläreung: Pflegegeldpauschale

Hallo,

eine Person A (ist als Arbeitnehmer tätig) pflegt seine eine Elternteil B (im Haushalt vom B) über eine KK.

Dürfte A in der Steuererklärung die Aufwände auf Pflege steuerlich geltend machen? Wäre es möglich, einen Pauschalbetrag steuerlich geltend machen? Wenn ja - dann welchen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
über eine KK.


Wie ist das gemeint?

Zitat:
Dürfte A in der Steuererklärung die Aufwände auf Pflege steuerlich geltend machen?


Ja, wenn A für die Pflege kein Geld erhält.

Zitat:
Wäre es möglich, einen Pauschalbetrag steuerlich geltend machen?


Ja, wenn A für die Pflege kein Geld erhält.

Zitat:
Wenn ja - dann welchen?


Den Pflege-Pauschbatrag nach § 33b Abs. 6 EStG.

Bitte dabei beachten, dass es zum 01.01.2021 bezüglich des Pflegepauschbetrages erhebliche Änderungen gegeben hat.

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#2
 Von 
Enli
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
über eine KK.


Wie ist das gemeint?

Zitat:
Dürfte A in der Steuererklärung die Aufwände auf Pflege steuerlich geltend machen?


Ja, wenn A für die Pflege kein Geld erhält.

Zitat:
Wäre es möglich, einen Pauschalbetrag steuerlich geltend machen?


Ja, wenn A für die Pflege kein Geld erhält.

-----------------------------------
Danke. KK ist eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Die Krankenkasse überweist Pflegegeld an B. B ist pflegebedürftig.

Dann also: Dürfte A Teil der Pflegekosten steuerlich geltend machnen oder wenn die KK schon in Spiel ist - dann dürfte A es nicht mehr?

-- Editiert von Enli am 19.01.2021 15:24

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn B nichts von dem Pfegegeld, das B von der KK erhält an A abgibt, dann kann A den Pflegepauschbetrag geltend machen.

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