Hallo,
eine Person A (ist als Arbeitnehmer tätig) pflegt seine eine Elternteil B (im Haushalt vom B) über eine KK.
Dürfte A in der Steuererklärung die Aufwände auf Pflege steuerlich geltend machen? Wäre es möglich, einen Pauschalbetrag steuerlich geltend machen? Wenn ja - dann welchen?
Steuererkläreung: Pflegegeldpauschale
19. Januar 2021
Thema abonnieren
Frage vom 19. Januar 2021 | 14:46
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuererkläreung: Pflegegeldpauschale
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. Januar 2021 | 15:10
Von
Status: Unbeschreiblich (47488 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:über eine KK.
Wie ist das gemeint?
Zitat:Dürfte A in der Steuererklärung die Aufwände auf Pflege steuerlich geltend machen?
Ja, wenn A für die Pflege kein Geld erhält.
Zitat:Wäre es möglich, einen Pauschalbetrag steuerlich geltend machen?
Ja, wenn A für die Pflege kein Geld erhält.
Zitat:Wenn ja - dann welchen?
Den Pflege-Pauschbatrag nach § 33b Abs. 6 EStG.
Bitte dabei beachten, dass es zum 01.01.2021 bezüglich des Pflegepauschbetrages erhebliche Änderungen gegeben hat.
#2
Antwort vom 19. Januar 2021 | 15:23
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Zitat:über eine KK.
Wie ist das gemeint?
Zitat:Dürfte A in der Steuererklärung die Aufwände auf Pflege steuerlich geltend machen?
Ja, wenn A für die Pflege kein Geld erhält.
Zitat:Wäre es möglich, einen Pauschalbetrag steuerlich geltend machen?
Ja, wenn A für die Pflege kein Geld erhält.
-----------------------------------
Danke. KK ist eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Die Krankenkasse überweist Pflegegeld an B. B ist pflegebedürftig.
Dann also: Dürfte A Teil der Pflegekosten steuerlich geltend machnen oder wenn die KK schon in Spiel ist - dann dürfte A es nicht mehr?
-- Editiert von Enli am 19.01.2021 15:24
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. Januar 2021 | 16:21
Von
Status: Unbeschreiblich (47488 Beiträge, 16808x hilfreich)
Wenn B nichts von dem Pfegegeld, das B von der KK erhält an A abgibt, dann kann A den Pflegepauschbetrag geltend machen.
Und jetzt?
Schon
266.910
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten