Steuererklärng Zweitwohnung

20. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuererklärng Zweitwohnung

Hallo zusammen,

leider habe ich meine Antwort hier im Forum nicht gefunden.
ich möchte ein Zweitwohnung (Berufs beding)t. (Entfernung 240 km).
Frage: Wieviel bekomme ich vom Finanzamt konkret zurück. Ich möchte schauen ob sich das lohnt. Das ich die Miete komplett absetzen kann, ist mir klar, aber ob ich das auch komplett bekomme, das weiß ich nicht.

Hier ein Beispiel:
Miete Zweitwohnung 470€ Warm inkl. NK
Steuerklasse. 1

Wie errechnet sich das? Kann mir jemand einen Rechnungsweg geben, um zu sehen wieviel das Finanzamt von 470€ daran beteiligt?










Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Unabdingbar ist die Kenntnis Ihres zu versteuernden Einkommens.

Geben Sie dafür in einem Einkommensteuerrechner ein um x Monate á 470 EUR niedrigeres zu versteuerndes Einkommen ein, um vereinfacht und überschlägig zu erkennen, wie hoch die Steuerersparnis ist. Verhgessen Sie dabei nicht, erstattete Fahrtkosten gegenzurechnen.
Generell gilt: Das FA erstattet keine Kosten, sondern nur zu viel gezahlte Steuern. Mehr als ca. 50 % bekommen Sie daher keinesfalls zurück.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Leider spuckt der mir aber nicht raus wieviel das Finanzamt für die Wohnung übernimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Indem Sie die ESt auf das zu versteuernde Einkommen mit und ohne diese Aufwendungen vergleichen und voneinander subtrahieren. Die Differenz ist die Steuerersparnis bzw. das, was "das Finanzamt für die Wohnung übernimmt".

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Das habe ich gemacht und das was raus kam sind es dann mehr als 50 %.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Also wenn die Differenz die Steuerersparnis bzw. das, was das Finanzamt für die Wohnung übernimmt, übernehmen die ein bisschen mehr als 300 euro von 470 euro Warmiete. Laut Berechnung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

übernehmen die ein bisschen mehr als 300 euro von 470 euro Warmiete. Laut Berechnung. Das ist offensichtlich falsch - wie oben schon erwähnt, kann man nicht mehr als 50 % zurückbekommen, weil dermaßen hohe Steuersätze in D nicht existieren. Nehmen wir doch einfach mal ein Beispiel: Nehmen wir mal an, Sie sind ledig und haben 50.000 Euro Bruttoeinkommen. Und wenn Sie nun gerundet 5.500 Euro Miete in einem Jahr absetzen, multiplizieren wir das mal mit Ihren Grenzsteuersatz von ca. 40 % und kommen auf 2.200 Euro Steuererstattung - macht keine 200 Euro pro Monat... Und wesentlich mehr kann es nicht werden, weil 42 % dann halt schon der Spitzensteuersatz sind.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Und zuallererst sollte geprüft werden, ob überhaupt die Voraussetzungen für eine anzuerkennende doppelte Haushaltsführung vorliegen ...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Du hast wahrscheinlich einen Gehaltsrechner genommen und das Bruttogehalt reduziert. Dann werden aber auch die Sozialversicherungsbeiträge reduziert. Relevant ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen.

Bei einem normalen Gehaltsrechner musst Du die Miete als Freibetrag eingeben. Mehr als 48% Ersparnis können das nämlich nicht sein.

Ansonsten hier einfach Angaben zu Deinem Einkommen machen, dann bekommst Du eine Schätzung Deiner Ersparnis.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe diese Seite benutzt: https://www.doppelte-haushaltsfuehrung.de/c-berechnungstool.html

Eingegeben habe ich:
Bruttogehalt Monatlich
Kilometer Entfernung 220 km
Wochenendheimfahrten 48 Tage
Warmmiete 470 euro

Berechnung:
Ohne Mehraufwendungen - mit Mehraufwendungen = Jahresbetrag
Jahresbetrag /12 Monate = Monatliche Kosten was das Finanzamt zahlt.

Ist das so korrekt?



0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ist das so korrekt?


Ja, das ist im Prinzip korrekt, aber nur unter Berücksichtigung des Kleingedruckten unter dem Berechnungsergebnis. Die dort genannten Kosten kann man aber nur einmal zum Beginn der doppelten Haushaltsführung geltend machen und auch nur soweit sie tatsächlich anfallen.

Es bleibt dabei, dass man nicht mehr als 48% erstattet bekommt und dazu muss man ein Bruttoeinkommen von >5.000€ / Monat haben und Kirchensteuer zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat:
Berechnung:
Ohne Mehraufwendungen - mit Mehraufwendungen = Jahresbetrag
Jahresbetrag /12 Monate = Monatliche Kosten was das Finanzamt zahlt.

Ist das so korrekt?


Wenn du das von dir angegeben Tool benutzt, dann hast du natürlich eine Ersparnis inkl. der Familienheimfahrten.

Also das Tool vergleicht (soweit ich das richtige sehe):
1.) bisherige Arbeit ohne weitere Werbungskosten. (z.B. keine Fahrkosten)
mit
2.) Arbeit am Ort der Zweitwohnung. (inkl. Kosten doppelter Haushalt und Familienheimfahrten)


Wenn du das mit den Kosten für die Wohnung vergleichst, kannst du über 50% "Erstatuugn" erreichen, lässt aber außer acht, dass die täglichen Fahrtkosten ja sonst auch abzugsfähig wären.


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Erich Tango):
Wenn du das mit den Kosten für die Wohnung vergleichst, kannst du über 50% "Erstatuugn" erreichen


Auch Du hast offenbar das Kleingedruckte nicht gelesen.

Sinnvoller wäre es wohl gewesen, die darin enthaltenen Zusatzpositionen ebenfalls über ein Eingabefeld abzufragen. So wird jemandem, der das Ergebnis nur oberflächlich liest ein irreführender Eindruck über die Höhe des Erstattungsanspruch gegeben.

Aber um das Ganze abzukürzen:
Bei einem Bruttogehalt von 3.200€/Monat beträgt die Steuerersparnis rein auf die Miete bezogen ca. 160€ oder 34%.

Hinzu kommt dann noch der Steuervorteil für die Fahrtkosten und im ersten Jahr, für Umzugskosten, Einrichtungskosten und Verpflegungsmehraufwand.

-- Editiert von hh am 21.01.2019 11:45

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Ist das so korrekt?


Die dort genannten Kosten kann man aber nur einmal zum Beginn der doppelten Haushaltsführung geltend machen und auch nur soweit sie tatsächlich anfallen.

Das heißt, wenn ich die Zweitwohnung 5 Jahre habe, bekomme ich nur das 1. Jahr die Steuern zurück vom Finanzamt?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Das heißt, wenn ich die Zweitwohnung 5 Jahre habe, bekomme ich nur das 1. Jahr die Steuern zurück vom Finanzamt? Nein. Miete und Familienheimfahrten können Sie immer absetzen. Ich nehme an, der Kollege meint die Kosten des Umzugs und für die Wohnungseinrichtung - die fallen natürlich nur am Anfang an, und wenn sie nicht anfallen, kann man sie logischerweise nicht absetzen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.037 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen