Steuererklärung + Einnahmeüberschussrechnung STUDENT

28. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
go444611-11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung + Einnahmeüberschussrechnung STUDENT

Guten Abend zusammen!

Ich hoffe sehr, dass Ihr mir helfen könnt! Ich bin langsam am verzeweifeln. Da ich mich so gut wie gar nicht auskenne hoffe ich sehr auf Eure Hilfe.... Folgende Situation:

Student, 27 Jahre, kein Bafög, kein Kindergeld, Kleingewerbe angemeldet + 6 Wochen Werkstudent Vollzeit.

Einkünfte in 2015:

- in den 6 Wochen als Werkstudent wurden 5.248 € verdient, Lohnsteuer 866,61 €, Soli 47,41 €
- Gewinnermittlung Kleingewerbe (Promotion) : 8.752,00 €, Betriebsausgaben liegen bei 2.427,40 € , macht ein steuerpflichtigen Gewinn von 6.324,60 €

Der Freibetrag für Studenten aus nichtselbständiger Arbeit liegt aktuell bei 8.004 €, oder?
Der Freibetrag aus selbständiger Arbeit bei 17500 €, oder bin ich auf dem falschen Weg?

Die Frage, für 2015 muss die Einkommensteuererklärung sowie die Einnahmeüberschussrechnung abgegeben werden. Laut der Dame die das für mich erlegt hat würde ich bei der Lohnsteuer 867 € zurückbekommen. Aber 237 € Nachzahlung beim Kleingewerbe?! Nachdem die Dame bezahlt wurde, beantwortet Sie mir leider auch keine Fragen und ist nicht erreibar.

Wie ist es denn jetzt? Im Netz findet man mehrere verschiedene Aussagen, hat man beim Kleingewerbe 17500 € Freibetrag? Warum muss ich dann nachzahlen?

Hier nochmal die Angaben die ich rauslegesen kann:

Lohnsteuer: Fahrweg berücksichtig, WErbungskosten von 110 €, Beiträge zur Krankenversicherung, Fortbildungskosten- Studiengebühren
Anlage S / Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: Aufwendungen für Telekommunikation, Fortbildungs-Reisekosten, Kosten für Steuerberatun, Beiträge Versicherungen und Kraftfahrzeugkosten..

Blicke leider nicht durch... Oder darf man als Student generell nicht über die 8004 € kommen um steuerfrei zu bleiben?

Hoffe es ist irgendwie verständlich...

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von go444611-11):
Der Freibetrag für Studenten aus nichtselbständiger Arbeit liegt aktuell bei 8.004 €, oder?


Der Grundfreibetrag lag in 2015 bei 8.472 €. Das hat nichts speziell mit Studenten zu tun und bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, das heißt beide Einkunftsarten werden zusammen betrachtet.

Zitat (von go444611-11):
Der Freibetrag aus selbständiger Arbeit bei 17500 €, oder bin ich auf dem falschen Weg?


Das ist die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerunterreglung. Bis dahin weist man keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen aus.

Zitat (von go444611-11):
Nachdem die Dame bezahlt wurde, beantwortet Sie mir leider auch keine Fragen und ist nicht erreibar.


Nächstes Jahr jemand anderes suchen und/oder die Fragen früher klären.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 733x hilfreich)

Wer war denn "diese Dame"?
Mit Sicherheit kein zugelassener Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein, oder?
Das sind einfachste steuerrechtliche Fragen, die jeder Anwärter nach kurzer Zeit problemlos beantworten kann.

Das Finanzamt beantwortet diese Fragen übrigens auch bereitwillig (und kostenlos).
Und nimmt auch ein etwaiges Schreiben wegen unerlaubter Hilfe in Steuersachen entgegen ...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

237 Euro kommen mir etwas viel vor. Gewinn plus Bruttolohn ergeben ca. 11.600 Euro. Dagegenzurechnen hätten wir 8.500 Euro Grundfreibetrag, 1.000 Euro Werbungskostenpauschale und doch vermutlich auch ca. 1.000 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge - da bleiben 1.100 Euro zu versteuern, was wegen des niedrigen Steuersatzes etwa 160 Euro Einkommensteuer ergeben sollten.
Haben Sie die Erklärung eigentlich schon eingereicht? Die Frist war nämlich schon vor 4 Wochen um...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Nachtrag: Die Rentenversicherung habe ich doch glatt vergessen - für den Werkstudentenjob müssen ja 490 Euro RV-Beiträge angefallen sein. Die sind zu 80 % absetzbar - macht 390 Euro und sollte Ihre Steuer noch mal um 60 Euro mindern. Die Voraussetzung ist natürlich, daß das auch in der Steuererklärung steht bzw., falls die schon eingereicht ist, per Einspruch nachgereicht wird.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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