Hallo,
Person A konnte seine Steuerbescheiddaten für 2011 abrufen.
Leider musste er bei den erhaltenen Daten eine Differenz von ca. 500 Euro feststellen (laut Berechnung sollte ich ca. 560 Euro zurückbekommen, im Endeffekt waren es dann aber nur 50 Euro).
Es geht hier um die Entfernungspauschale ...
Angegeben wurde folgendes:
Arbeitsstelle 1: Einfache Fahrt 40 km - an 170 Tagen
Arbeitsstelle 2: Einfache Fahrt 40 km - an 60 Tagen
Die Summe betrug laut Berechnung 2760 Euro ...
Das FA hat aber nur 1344 Euro berechnet ...
Wer weiß mehr dazu? Thanks.
Tom
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Steuererklärung '11 - Entfernungspauschale falsch?
17. Dezember 2012
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Frage vom 17. Dezember 2012 | 19:42
Von
Status: Schüler (170 Beiträge, 126x hilfreich)
Steuererklärung '11 - Entfernungspauschale falsch?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 17. Dezember 2012 | 20:10
Von
Status: Schüler (170 Beiträge, 126x hilfreich)
Natürlich. Einfache Strecke knappe 40 km.
In der Steuererklärung 2010 war es die gleiche Firma wie die erste des Jahres 2011 und dort wurden die 40 km anerkannt.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 18. Dezember 2012 | 15:34
Von
Status: Schüler (170 Beiträge, 126x hilfreich)
Hallo,
hatte ja das Problem, daß die Werbungskosten erheblich gekürzt wurden. Dachte erst an eine falsche Berechnung der Kilometer oder sowas.
Habe heute den Bescheid bekommen, in welchem steht, daß die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unter Berücksichtigung einer 5-Tage Woche und der erklärten Elternzeit nur für 130 Tage anerkannt werden.
?????
Mein Sohn wurde zwar Mitte August 2011 geboren, aber ich hatte als Vater keine Elternzeit und auch keine angegeben.
Was soll das Ganze nun bedeuten?
Cu
Tom
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 18. Dezember 2012 | 16:32
Von
Status: Unbeschreiblich (50228 Beiträge, 17585x hilfreich)
quote:
Was soll das Ganze nun bedeuten?
Da hat sich der Finanzbeamte wohl geirrt und vielleicht versehentlich die Elternzeit Deiner Frau Dir zugerechnet.
Man kann versuchen, das Ganze telefonisch zu klären. Wenn man aber innerhalb der Frist von einem Monat keinen neuen Bescheid erhält, sollte man unbedingt Einspruch einlegen. Vorsichtshalber kann man natürlich auch sofort Einspruch einlegen unabhängig von der telefonischen Klärung.
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