Steuererklärung 2 Wochen zu spät abgegeben: Direkt Zwangsgeld?

27. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
go471830-4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung 2 Wochen zu spät abgegeben: Direkt Zwangsgeld?

Ein Vollziehungsbeamter des Finanzamts hat mir heute persönlich einen Brief in den Briefkasten geworfen. Ich war nicht zuhause. Darin fordert er mich auf, 200€ Zwangsgeld für fehlende Steuererklärung zu zahlen - die habe ich am 16.04. abgegeben. Ich weiss, dass das zu spät war. Ist so das dennoch das normale Prozedere des Finanzamtes? Kommt nicht mal zuerst eine Mahnung?

Vielen Dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Welche Steuererklärung??? ESt 2016?
Die Zwangsgeld-Festsetzung dürfte aufgehoben werden, wenn die Erklärung eingegangen ist. Evtl. hat sich das überschnitten. Eine Mahnung dürfte bereits erfolgt sein, bevor ein Zwangsgeld zunächst angedroht und dann festgesetzt wird.
Haben Sie beim FA schon nachgefragt, ob/wann Ihre Erklärung eingegangen ist?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Geht es um die Steuererklärung 2016 oder um welche geht es?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

16.04. und 27.4.
Da würde ich mal das FIamt fragen ob die Erklärung auchs angekommen ist. Und bitten das Zwangsgeld wieder aufzuheben

Du warst nicht spät, die hast auch auf Mahnungen nicht reahiert

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#4
 Von 
go471830-4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Es geht um die Steuererklärung für 2017, mit dem 31.03.18 als Abgabefrist. Ich habe die Erklärung per Elster Online am 16.04. verspätet eingereicht.

Ich habe kein Mahnbrief erhalten, sondern direkt die Zwangsgeldaufforderung, die persönlich vom Vollstrecker heute in meine Briefkasten geworfen wurde. Für heute war das Amt bereits geschlossen, sodass ich nicht mehr anrufen konnte.

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Die Abgabefrist für die ESt-Erklärung 2017 endet grds. am 31.5.!

Vielleicht war es ja eine USt-Voranmeldung?! Da Sie hierüber keine Angaben gemacht haben, kann kaum jemand substantiiert weiterhelfen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

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