Steuererklärung 2003

17. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
tax_back
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung 2003

Hallo,

vor Beginn meines Studiums habe ich im Jahr 2003 einige Monate gearbeitet und bisher noch keine Steuererklärung abgegeben. Dies würde ich jetzt gerne in diesem Jahr noch nachholen und habe dazu folgende Fragen:

1.) Muss ich die Steuererklärung für das Jahr 2003 unbedingt an meinem Hauptwohnsitz (Studienort) abgeben oder kann ich die Steuererklärung auch bei meinem Heimatfinanzamt (Zweitwohnsitz) abgeben? Ich persönlich würde die Steuererklärung gerne bei meinem Heimatfinanzamt abgeben. Immerhin wurde auch an dieses Finanzamt die Lohnsteuer abgeführt und ich denke, dass dieses Finanzamt auch eventuelle Unterlagen zur Nachprüfung eher parat hat. Ich weiß natürlich nicht, inwieweit heutzutage die Finanzämter miteinander vernetzt sind und es egal ist, an welches Finanzamt ich die Erklärung schicke.

2.) Wenn die Berechnung meiner Entfernungspauschale einen Betrag UNTER 1044 EUR ergeben hat: Lohnt es sich dann überhaupt, diese Fahrtkosten anzugeben? - Immerhin ist der Werbekostenpauschalbetrag von 1044 ¤ größer. Das Problem ist, dass ich die Fahrtkosten gar nicht ganz genau berechnen kann. Zum einen hatte ich sehr unterschiedliche Arbeitszeiten und keine regelmäßige 5 oder 6-Tage-Woche und zum anderen lässt sich die Anzahl der Arbeitstage nach 2-3 Jahren für mich nicht mehr ganz so einfach rekonstruieren.

3.) Ist es so, dass die Werbekostenpauschale (1044 EUR), die Vorsorgepauschale (2160 EUR) sowie Sonderausgaben in Höhe von 36 EUR automatisch vom Finanzamt berücksichtigt werden? Also ist es so, dass sich mein zu versteuerndes Brutto-Einkommen automatisch um diese drei Beträge reduziert, ohne dass ich in der Steuererklärung extra etwas angeben muss?

4.
a) Was muss ich alles abgeben? - Reicht der Mantelbogen sowie die "Anlage N" oder muss ich z.B. noch ein Anschreiben mitschicken?

b) An wen genau, d.h. an welche "Abteilung" des Finanzamtes muss ich die Steuererklärung abschicken?

c) Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich die Steuererklärung mit ELSTER übermitteln werde. Falls nicht: Sollte ich die Steuererklärung per Einschreiben wegschicken, da die Zeit jetzt sehr knapp ist oder "gehen Steuererklärungen normalerweise im Finanzamt nicht unter"?

5.) Habe ich noch irgendeine Möglichkeit, meine Lohnsteuer von 2002 zurückzubekommen? Normalerweise ist es ja nicht mehr möglich, aber gibt es da noch irgendwelche Ausnahmen? Z.B. dass ich Unkenntnis angebe, da es meine erste Steuererklärung ist und ich es nicht wusste. 2002 wurde mir nur in einem Monat (Ferien) Lohnsteuer (weniger als 150 EUR) abgezogen, die ich natürlich gerne wieder hätte...

Vielen Dank für Eure Mithilfe! Es handelt sich hier um meine 1. Steuererklärung [ohne Steuerberater :) ]


-- Editiert von tax_back am 17.12.2005 22:33:51

-- Editiert von tax_back am 17.12.2005 22:35:15

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

zu 1) Die Steuererklärung muss beim Finanzamt des Hauptwohnsitzes abgegeben werden. Ich sehe keine Vor- oder Nachteile dabei, wenn Du die Steuererklärung an Deinem Nebenwohnsitz abgibst. Allenfalls können die Bearbeitungszeiten verschiedener Finanzämter deutlich unterschiedlich sein.

zu 2) Nein, wenn die Werbungskosten insgesamt unter 1044€ liegen, dann brauchst Du nicht anzugeben.

zu 3) Die Pauschbeträge werden automatisch abgezogen

zu 4)a) Es reicht die Abgabe von Mantelbogen und Anlage N. Ein Anschreiben ist nicht erforderlich.

b) Einfach an das für Dich zuständige Finanzamt ohne Angabe einer Abteilung.

c) Das ist nicht erforderlich. Wenn Du allerdings Angst davor hast, dass die Post Deine Erklärung verloren bringt, ist ein Einschreiben natürlich möglich.

zu 5) Mit der Berufung auf Unkenntnis ist schon einmal jemand durchgekommen. Das Atenzeichen des Urteils habe ich leider nicht parat. Du musst dann aber damit rechnen, dass es zu einem Verfahren vor dem Finanzgericht kommt, dessen Ausgang ungewiss ist.

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