Steuererklärung 2007 - Ausbildungsende; geringe Rückzahlung?

24. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.07.2025 14:03:25
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 12x hilfreich)
Steuererklärung 2007 - Ausbildungsende; geringe Rückzahlung?

Hallo,

ich habe bis zum 31.08.07 eine Ausbildung gemacht, und bin dann zum 01.09.07 übernommen worden (Öffentl. Dienst).

Ich habe 2007 insgesamt 1.138,00 Euro Lohnsteuer gezahlt.

Jetzt habe ich den Steuerbescheid erhalten, und das Finanzamt will mir 156,09 Euro zurückzahlen.

Das erscheint mir nun recht wenig, vor allem da meinem Freund (hat die Ausbildung mit mir zusammen gemacht) bei Abgabe seiner Steuererklärung gesagt wurde, dass er über 700 Euro zurückerhalten wird.

Aus dem Steuerbescheid selbst werde ich allerdings auch nicht so ganz schlau.

Wird man während einer Ausbildung genau so besteuert wie danach? In den letzten Jahren habe ich nämlich immer meine komplette Lohnsteuer zurückbekommen.

Liebe Grüße, Shazza




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ewigheim
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,

ohne genauere Angaben bringt das nix.

Was war denn der Bruttoverdienst ab August?
Wieviel haben Sie in der Ausbildung verdient?

Im Endeffekt müssen Sie in der LSt-Grundtabelle schauen wie hoch ihr zu versteuerndes Einkommen war ( Bruttoverdienst auf das Gesamte Jahr, abzgl. Werbungkosten / Sonderausgaben etc. ), dann die anfallende Einkommensteuer minus bezahlte Lohnsteuer/Soli/KiSt...= Zahllast/Erstattung





mfg David

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#2
 Von 
guest-12326.07.2025 14:03:25
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

während der Ausbildung habe ich monatlich 879,53 Euro brutto verdient, davon 10,08 Euro Lohnsteuer.

Ab September dann 1993,96 Euro brutto, davon 271,33 Euro Lohnsteuer, 14,92 Euro Solidaritätszuschlag und 24,41 Euro Kirchensteuer.

Mein Arbeitsweg betrug bis einschließlich Juni 31 km einfache Strecke und ab Juli 26 km einfache Strecke.

Gibt es für Werbungskosten Pauchalen, die man angeben kann, ähnlich der Werbungskostenpauschale beim Kindergeld, die man annimmt, wenn die tatsächlichen Werbungskosten niedriger waren?

Danke und liebe Grüße!

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14928 Beiträge, 4573x hilfreich)

Hallo Shazza,
Werbungskostenpauschale beträgt 920 Euro, ist aber auch bereits in der Lohnsteuertabelle enthalten.
MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Nach Deinen Angaben bist Du Beamter, d.h. Du zahlst keine Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dann kommt die Erstattung ungefähr hin. Ich bin überschlägig auf etwas mehr als 200€ gekommen.

Wenn derjenige, der die Vorausberechnung gemacht hat, vergessen hat in der Software das Häkchen für 'Beamter' zu setzen, dann kommt er auf deutlich höhere Erstattungen.

Bei einem gesamten Jahresgehalt von 15.012€ als beamter komme ich auf eine Einkommensteuer von 945€, wenn nur Pauschalen berücksichtigt werden. Hinzu kommt noch eine Kirchensteuer in Höhe von 85€ und einen SoliZuschlag von 0€.

Wenn Dein Jahresgehalt höher als 15.012€ gelegen hat, z.B. weil Du noch Weihnachts-, oder Urlaubsgeld erhalten hast oder weil im August schon teilweise das höhere Gesellengehalt gezahlt wurde, dann fällt die Erstattung geriger aus.

Mit der Erstattung, die Dein Freund erhält, kannst Du Dich nur vergleichen, wenn er auch nahezu identische Einkommensverhältnisse hatte. Wenn z.B. das AZUBI-Gehalt deutlich niedriger war, dann fällt die Erstattung schnell erheblich höher aus, weil dann mit dem AZUBI-Gehalt im Gegensatz zu Deinem Fall der Grundfreibetrag nicht ausgeschöpft wurde.

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