Hallo,
Ich bin student und arbeite nebenbei auf Gewerbeschein als Promoter. Ich habe meine habe einen Steuerfeststellungsbescheid bekommen, wo mein Gewinn geschätzt worden ist. Daraufhin hatte ich 1 Monat zeit dagegen Wiederuf einzulegen. Allerdings habe ich diese Frist um 4 Tage versäumt. Der Gewinn wurde vom Finanzamt zu hoch angesetzt und ich muss Steuern zahlen, obwohl ich tatsählich unterm Existenzminimum verdient hab.
Ich habe in den Vorjahren auch nicht soviel verdient.
Hat jemand eine Lösung, wie ich da noch gegen vorgehen kann? So das ich die zu unrecht gezahlten Steuern zurückbekomme?
Steuererklärung 2007 Frist versäumt für die Abgabe
16. April 2009
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Frage vom 16. April 2009 | 02:11
Von
Status: Beginner (134 Beiträge, 35x hilfreich)
Steuererklärung 2007 Frist versäumt für die Abgabe
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 23. April 2009 | 21:56
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 7x hilfreich)
Hallo,
normalerweise ergeht ein Schätzungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO
. Das müßte so auf dem Bescheid stehen. Dann kann man zwar nach 4 Wochen keinen Einspruch mehr einlegen, aber der Bescheid kann durch Abgabe der Steuererklärung jederzeit noch geändert werden.
Sollte der Bescheid endgültig geschätzt worden sein, würde ich darauf plädieren, dass Du von einem Vorbehalt der Nachprüfung ausgegangen sind. Zumindest kann man das mal probieren.
Aber zunächst würde ich mal schauen, ob nicht irgendwo auf der ersten Seite etwas über den § 164 AO
und einem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Dan bist Du aus dem Schneider.
Zahlen musst Du dann zwar erstmal, aber die Steuer kommt mit 6% Zinsen zurück !
Viel Glück.
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