Steuererklärung 2008 Kleinunternehmen!

2. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
annamaria85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung 2008 Kleinunternehmen!

Hallo zusammen!

Ich bin neu hier und habe gleich ein paar Fragen. : - )

Mein Mann hat seit Feb. 2008 ein Gewerbe angemeldet und muss jetzt eine Steuererklärung abgeben! Nun habe ich aber gelesen, wenn mann weniger als 7.664 EUR Einkommen hat (trift auf uns zu) reicht eine formlose Gewinnermittlung!
Stimmt das?

Wenn eine formlose Gewinnermittung reicht, was müssen bzw. können wir da alles mitberechnen ?
da wir unterstützend ALG 2 bekommen, würde ich gern wissen, ob wir das gesamte Einkommen von ALG 2 mitberechnen oder nur teilweise(d.h. nur den befristeten Zuschlag oder auch sein Anteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung) mitberechnen müssen ?

Wie ist das mit der Fahrt zur Arbeistsstrecke? Gibt es da eine Pauschale oder kann ich die aufgehobenen Tankbelege mit angeben?
Der Tank geht natürlich auch für Privatfahrten auf! Muss ich dann an den Tankbelegen was abziehen?

Da wir das Geld momentan nicht haben einen Steuerberater hinzuzuziehen, möchten wir die Steuererklärung bzw. die Gewinnermittlung selber machen.

Vielen Dank im Vorraus für die Antworten!!!







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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

7664 ist der Grundfreibetrag für Alleinstehende bis 2008 für Ehepaare gilt das doppelte. Wenn man selbständig ist, muss man Steuererklärungen abgeben, egal ob Steuer anfällt oder nicht. Formlose Gewinnermittlung heißt nur, dass man statt der Anlage EÜR zu Einkommensteuererklärung auch selbst eine Anlage erstellen kann. Es ersetzt keinesfalls die gesamte Steuererklärung. Das hat aber nichts mit dem Grundfreibetrag zu tun sondern gilt für Kleinunternehmer mit bis zu 17.500 Euro Umsatz und eine wirkliche Erleichterung ist es eigentlich auch nicht, man kann die Zahlen genausogut gleich in die Anlage EÜR eintragen.

ALG2 wird in der Steuererklärung nicht angegeben, nur ALG1, welches allerdings nicht als Einkommen zählt sondern nur zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen wird (Progressionsvorbehalt).

Das Thema Auto ist ziemlich komplex, darauf will ich jetzt nicht eingehen.

Ich würde dazu raten, zumindest in den ersten Jahren der Selbständigkeit einen Steuerberater zu beanspruchen. Gibt ja auch noch diverse andere Themen, die beachtet werden müssten, zum Beispiel die Umsatzsteuer.

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