Hallo zusammen,
bin wieder auf der Suche nach Hilfe und da lande ich natürlich immer hier im Forum!
Habe paar Fragen zum Ausfüllen meiner Einkommensteuererklärung.
Bin selbständig tätig und verheiratet.
Bin freiwillig krankenversichert.
Die KV-Beiträge trägt man in Zeile 71 ein, oder?
Die Pflegeversicherungsbeiträge in Zeile 68 ein, oder?
In welche Zeile trägt man den Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 72,00 Euro bei verheirateten ein?
In Zeile 72 kann man KFZ-Haftpflicht eintragen, oder? PKW ist Betriebsbesitz.
Gibt es noch irgendwelche Pauschalen, wie diese 72 Euro?
Gibt es hier im www Ausfülltips für Selbständige?
Bedanke mich im Voraus für hilfreiche Antworten.
Gruss Flo
Steuererklärung 2008
@ Eugenie
genau das sind die Antworten, die kein Hilfesuchender hier braucht!
die Steuererklärung wurde von einem Steuerberater bereits gemacht. Ich habe sie mir noch gar nicht angeschaut. Möchte sie separat selber mal machen und lernen und daher suche ich neutrale Ratschläge.
bitte um Tipps.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
-Die KV-Beiträge trägt man in Zeile 71 ein, oder?
Ja
-Die Pflegeversicherungsbeiträge in Zeile 68 ein, oder?
Nein, die gesetzliche Pflegepflichtversicherung gehört ebenfalls in die Zeile 71, auch dann wenn sie über eine private Versicherung läuft.
-In welche Zeile trägt man den Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 72,00 Euro bei verheirateten ein?
Der Sonderausgabenpauschbetrag wird nirgendwo eingetragen. Er wird automatisch gewährt, wenn die Sonderausgaben unterhalb des Pauschbetrages liegen.
-In Zeile 72 kann man KFZ-Haftpflicht eintragen, oder? PKW ist Betriebsbesitz.
Nur die private KfZ-Haftpflicht
Gibt es noch irgendwelche Pauschalen, wie diese 72 Euro?
- Ja, davon gibt es diverse, die aber auch automatisch ohne Eintragung gewährt werden.
-Gibt es hier im www Ausfülltips für Selbständige?
Das Ausfüllen der Anlage S bzw. G ist ganz einfach. Es muss eigentlich nur eine Zahl, nämlich der Gewinn eingetragen werden. Wie man diese Zahl ermittelt, ist relativ kompliziert und sprengt den Rahmen dieses Forums. Eine "Ausfüllhilfe" wirst Du dazu im www auch nicht finden, da eine ausführliche Darstellung mehrere Bücher füllen würde.
Jemand, der bereits Probleme mit dem Ausfüllen des Mantelbogens hat, ist daher weit davon entfernt, eine korrekte und für ihn vorteilhafte Steuererklärung für Selbständige abzugeben. Das Problem wird dadurch verschärft, dass es in vielen Dingen Gestaltungsspielräume gibt.
@ hh
vielen Dank für deine super Antworen!
Habe dich auch gleich mit voller Sternenzahl bewertet!
Eine Gewinn- und Verlustrechnung habe ich bereits gemacht. Das beherrsche ich super.
Mir wurde gesagt, dass für Selbständige keinerlei Pauschalen es gibt, stimmt das nicht?
Eine noch sehr wichtige Frage habe ich noch.
Schreibt man in die Zeile 71 die Höhe der Beiträge vom Jahr 2008 oder was real im Jahr 2008 an die Krankenkasse abgebucht wurde?
Ich frage nur, weil mein Beitrag sich verändert hat. Ich habe Im Januar den Beitrag für Dezember 2007 bezahlt und der war niedriger als die neuen Beiträge im Jahr 2008, die ich vom Februar 2008 bis Januar 2009 bezahlt habe.
--- editiert vom Admin
Schreibt man in die Zeile 71 die Höhe der Beiträge vom Jahr 2008 oder was real im Jahr 2008 an die Krankenkasse abgebucht wurde?
Ich frage nur, weil mein Beitrag sich verändert hat. Ich habe Im Januar den Beitrag für Dezember 2007 bezahlt und der war niedriger als die neuen Beiträge im Jahr 2008, die ich vom Februar 2008 bis Januar 2009 bezahlt habe.
quote:<hr size=1 noshade>Schreibt man in die Zeile 71 die Höhe der Beiträge vom Jahr 2008 oder was real im Jahr 2008 an die Krankenkasse abgebucht wurde? <hr size=1 noshade>
Auch für Sonderausgaben gilt das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG . Die ausgaben sind im Normalfall dann zu erfassen, wenn sie vom Konto abgebucht wurden. Allerdings gilt für regelmäßige Ausgaben § 11 Abs. 1 Satz 2 entsprechend, das heißt, es wird ein Zeitraum von 10 tagen im neuen Jahr gewährt, in dem diese ausgaben noch zum alten Jahr gerechnet werden können. Sofern der Dezemberbeitrag also bis zum 10.01 vom Konto abgebucht wurde, ist dieser meines Erachtens als regelmäßige, ins Jahr 2008 gehörende Ausgabe, auch dort zu erfassen.
Hier lasse ich mich allerdings gerne korrigieren.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten