Steuererklärung 2008 freiberufliche Tagesmutter

21. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
kleine Maus 1986
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung 2008 freiberufliche Tagesmutter

Hallo alle zusammen,
ich weis jetzt ganz und gar nicht ob das ihr rein gehört aber wa sicher is ich brauch HILFE.

Kurze Beschreibung zu meiner Arbeit:
- Ich arbeite seit Juli 2006 als Tagesmutter
- ich bin freiberuflich Tätig
-Jahr 2008 betreute ich im durchschnitt 4 ab und zu auch 5 Kinder "alle 9 Std. pro Tag"
- für ein Kind bekam ich 155 Euro von den Eltern und von der Stadt/ Komune ca 285 "mal 1/2 Euro höher mal weniger"
- mein Jahreseinkommen liegt bei ........ Euro


So und nun zu meinem Problem.

Ich habe meine Steuererklärung für 2008 selber gemacht, habe bei der Anlage EÜR in Zeile 7 mein Jahreseinkommen von 22.581,63 Euro eingetragen und bei Zeile 19 meine "Ausgaben" in form von der Betriebskostenpauschale "pro Kind 246 Euro = 11.828 Euro Gesamtausgaben Jahr 2008" eingetragen. Zusätzlich steht bei Zeile 19 in Klammern "weiter ab Zeile 55". Das habe ich dann auch so gemacht. So habe ich zum Schluss Zeile 60,61 und 67 ausgefüllt so das ein Gewinn/ Verlusst 10.753,63 Euro ergibt.

Ich war der Annahme ich hätte alles richtig gemacht, weil ich gelesen hab, das man die 246 Euro pro Kind/ Monat als Betriebskostenpauschale angeben kann.

Nachdem ich die Steuererklärung abgegeben hab, kam eine Woche später dieses Schreiben

"Wortwörtliche abgeschrieben" :

Zur weitern Bearbeitung bitte ich sie folgende Unterlagen bis Datum einzureichen:

- Einnahmeüberschussrechnung

Die vorliegende Anlage EÜR ist nicht ausreichend . Die aufgeführten Betriebsausgaben i.H.v. 11.828 Euro können nicht nachvollzogen und damit auch nicht anerkannt werden. Die Betriebseinnahmen und -ausgaben sind nicht nur in einer Summe aufzuführen. Auch eine Monatliche Aufstellung, wie im Vorjahren, ist nicht möglich.

Die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieben hat nach den Grundsätzen des § 4 EStG zu erfolge.
Die Betriebsausgaben sind nach Kostenarten auf zugliedern. Den nur so kann die Finanzverwaltung prüfen, inwieweit es sich um tatsächlich abzugsfähige Betriebsausgaben handelt.

Bitte reichen sie nochmals die beigefügte Anlage EÜR ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt dem Finanzamt vor


MEINE FRAGEN :

Was habe ich falsch gemacht??
Warum aktzeptiert das Finanzamt die Betriebskostenpauschale von 246 Euro nicht??
Warum schreiben die was vom gewerbebetrieb "ich habe und muss kein Gewerbe anmelden"??
Was muss ich jetzt tun??

Bitte schreibt mir so viel wie ihr könnt, ich weis wirklich nicht was ich tun soll.
Schon mal vielen dank im Vorraus, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr

lg

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo, hab folgendes dazu gefunden:

"Die Betriebsausgabenpauschale ist für jedes einzelne Betreuungsverhältnis gesondert zu ermitteln und darf die monatlichen Einnahmen aus dem jeweiligen Betreuungsverhältnis nicht übersteigen."

Es gibt ja auch zwei Pauschalen, 77 und 246. Vielleicht muss man noch irgendwie nachweisen, dass man Abspruch auf die höhere hat.

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