hallo,
ich brauche mal eure hilfe.
meine frau hat sich mitte letzten jahres von mir getrennt (verheiratet seit okt.2008 + 2,5 jähriger sohn). daraufhin bin ich ausgezogen und bezahle trennungsunterhalt und kindesunterhalt. wir haben uns auf gesammt 1000 euro im monat geeinigt. laut düsseldorfer tabelle und div. internetforen und rechnern passt das zu meinem gehalt. jetzt müssen wir eine steuererklärung machen und sie will natürlich die hälfte des betrages haben den wir eventuell zurückerstattet kriegen. aber wenn ich den trennungsunterhalt absetze und ihr noch die hälfte des erstatteten zahle, profitiert sie ja dopellt, weil sie letztes jahr nicht gearbeitet hat und somit auch keine steuern bezahlt hat. ich bin der meinung das das geld dann mir gehört. nun die frage, kann ich eine steuererklärung alleine machen mit steuerklasse 3 und meine noch ehefrau 5 oder muss die steuererklärung zusammen gemacht werden da wir ja noch verheiratet sind und nur ín trennung leben. sie hat mir auch schon geäußert das im falle, dass ich eine alleine machen würde und sie ihre unterschrifft oder unterlagen her geben müsste, sie es verweigern würde.
bitte um schnelle antwort und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, bevor ich den teueren weg zum steuerberater angehe.
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-- Editiert am 30.05.2011 12:59
-- Editiert am 30.05.2011 13:01
Steuererklärung 2010 Getrennt+Unterhalt
30. Mai 2011
Thema abonnieren
Frage vom 30. Mai 2011 | 12:59
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 7x hilfreich)
Steuererklärung 2010 Getrennt+Unterhalt
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#1
Antwort vom 30. Mai 2011 | 13:52
Von
Status: Unbeschreiblich (48391 Beiträge, 17073x hilfreich)
quote:
aber wenn ich den trennungsunterhalt absetze
Den kannst Du im Jahr der Trennung nicht absetzen.
quote:
ich bin der meinung das das geld dann mir gehört.
Steuerrechtlich ist das richtig. Ob die Erstattung Einfluss auf den Unterhaltsanspruch hat, solltest Du die Experten im Forum für Familienrecht fragen.
quote:
kann ich eine steuererklärung alleine machen mit steuerklasse 3 und meine noch ehefrau 5
Im Prinzip ja, was aber eine kräftige Nachzahlung mit sich bringen würde.
quote:
oder muss die steuererklärung zusammen gemacht werden da wir ja noch verheiratet sind und nur ín trennung leben.
Eine solche Pflicht besteht nicht, jedoch bringt die gemeinsame Steuererklärung erhebliche Vorteile mit sich, auf die man bei einer getrennten Veranlagung verzichten würde.
quote:
sie hat mir auch schon geäußert das im falle, dass ich eine alleine machen würde und sie ihre unterschrifft oder unterlagen her geben müsste, sie es verweigern würde.
Sie ist gesetzlich zur Mitirkung verpflichtet. Im Zweifel kann sie auf Zustimmung verklagt werden.
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#2
Antwort vom 30. Mai 2011 | 14:24
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 7x hilfreich)
vielen dank für die schnelle antwort.
ich habe mal gelesen, dass man eine zusammenveranlagte steuererklärung machen kann und dem finanzamt ein schreiben mit in die erklärung legt und bittet die rückerstattung auf die jeweiligen anteile zu teilen und gleich die jeweiligen bankverbindugen angibt damit es keine streitigkeiten sich ergeben. ist das richtig oder ist das nur so dahin gesagt
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#3
Antwort vom 30. Mai 2011 | 14:29
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 7x hilfreich)
quote:
Den kannst Du im Jahr der Trennung nicht absetzen
die trennung hat doch 2010 statt gefunden und ich habe auc h ab aug. 2010 unterhalt geleistet, wieso kan ich den mit der steuererklärung für 2010 nicht absetzen? wann denn dann. ich muss auch noch dieses jahr bis september trennungsunterhalt leisten
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