Hallo Ihr,
bin neu hier, weil ich dringend einen Rat benötige.
Wir haben heute unseren Bescheid vom Finanzamt bekommen, über den ich mich ziemlich stark wundere. Ich hatte die Erklärung mit einem Programm gemacht, welches ausrechnete, dass wir 2400 € zurückbekommen. Der Bescheid sagt aus - 371,71 € werden erstattet. Erstmal wurden keine Kinderbetreuungskosten anerkannt - ok - da kann ich mit leben. Allerdings haben wir jeder 2 Kinderfreibeträge, die zum 01.07.2010 auf der Steuerkarte eingetragen wurden. Wir haben 2010 geheiratet und jeweils von 1/1 und 1/1 auf 4/2 und 4/2 gewechselt.
Warum wurden die Kinderfreibeträge nicht eingerechnet?
Total verwirrt
Flo!
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Steuererklärung 2010
Auf der Rückseite des Bescheides müsste eine Erklärung stehen, wieso das Finanzamt von den eingereichten Werten abweicht. Zur Not auf der ersten Seite oben rechts steht der Name des/der SachbearbeiterIn. Anrufen --> Termin ausmachen --> hingehen --> nachfragen
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Hallo Flo,
quote:Was soll das denn bedeuten? Ich gehe davon aus, dass die Steuerklassen gemeint sind. Jedoch kann es die Kombination 4/2 niemals geben, ihr müsst entweder 3/5 oder 4/4 haben.
und jeweils von 1/1 und 1/1 auf 4/2 und 4/2 gewechselt.
Zu den Kinderbetreuungskosten: Seid ihr beide berufstätig? Und wenn nicht, wie alt sind die Kinder?
Zu den Kinderfreibeträgen: Vermutlich war für euch das Kindergeld günstiger.
MfG Stefan
4/2 soll wohl heißen, dass es sich um die Steuerklasse 4 mit 2 Kinderfreibeträgen handelt.
Wenn beide 4/2 haben, dann haben sie ingesamt dennoch nur 2 Kinderfreibeträge und nicht 4. Der Kinderfreibetrag wird daneben nur dann gewährt, wenn der dadurch entstehende Steuervorteil höher ist als das Kindergeld. Sollte das der Fall sein, so muss das Kindergeld quasi wieder zurückgezahlt werden. Über die Steuererklärung bekommt man dann also nur die Differenz zwischen Kindergeld und Steuervorteil erstattet.
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-- Editiert hh am 25.08.2011 14:31
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