Steuererklärung 2012

25. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)
Steuererklärung 2012

Frohes Weihnachtsfest

Durch gesundheitliche Probleme kann ich momentan nicht arbeiten, EU-Rentenantrag läuft vorm Sozialgericht. Bekomme seit Juli ALG 2 vorher 1 Jahr ALG 1.
Meine Frau ist Friseurin und Arbeitet als Vollzeitkraft. Da das Geld so wenig ist bekomme ich 250 € Aufstockung (27 Jahre gearbeit und immer Steuern bezahlt :-(, echt super).
Wie geht das mit der Steuererklärung für 2012. Macht nur meine Frau die Steuererklärung oder machen wir eine Zusammenveranlagung ?
Ich habe einen GDB von 70.
•Steuerfreibetrag 890 €
•Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten
•Abzugsbetrag für Privatfahrten bei Merkzeichen G: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €

Was können wir davon geltend machen ?
Was muss beachtet werden ?

Wünsche weiter schöne Weihnachtstage.

Gruss Jonny



-- Editiert Jonny70 am 25.12.2012 08:53

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo Jonny,

ohne die genauen Zahlen zu kennen würde ich sagen, dass die Zusammenveranlagung besser ist.

Gründe:
- Bei dir können mangels Einkommen keine Steuern anfallen, dein Behindertenfreibetrag würde daher verfallen
- Bei deiner Frau vermute ich auch kein Rieseneinkommen (man kennt ja die Löhne bei Friseurinnen:-( ), daher schadet dein Progressionsvorbehalt* nicht sonderlich.

*Progressionsvorbehalt: Dein ALG 1 - das ist zwar ansich steuerfrei, aber es erhöht trotzdem den Steuersatz (das ALG 2 ist völlig steuerfrei und braucht in der Steuererklärung nicht angegeben zu werden, der Aufstockungsbetrag imho auch nicht)

quote:
•Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten
Das kann ja nur deine Frau betreffen. Ein Wahlrecht Pauschale vs. tatsächliche Kosten gibt es aber nicht.
Sie kann die Pauschale natürlich absetzen, muss dann aber über den Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro kommen (die bekommt jeder automatisch).

quote:
•Abzugsbetrag für Privatfahrten bei Merkzeichen G: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €
Das nun wiederum sind außergewöhnliche Belastungen, auch da gibt es eine Grenze die man übertreffen muss. Da aber dein Behindertenfreibetrag auch dazu zählt, kommst du/kommt ihr wohl über diese Grenze. LINK mit schöner Tabelle

Abschließend: Ich würde zu einem Lohnsteuerhilfeverein raten, dort kann dann auch eine Modellrechnung erstellt werden, an der man sicher erkennt, ob die Zusammenveranlagung wirklich besser ist.
Wer sich das zutraut, der kann das mit einer Steuersoftware auch alleine.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.802 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen