Steuererklärung 2018 - Eine Woche in Brasilien angestellt...

29. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
stoeffs
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuererklärung 2018 - Eine Woche in Brasilien angestellt...

Hallo.

Branchenbedingt bin ich projektweise angestellt. Für ein Projekt war ich für eine Woche bei einer brasilianischen Firma angestellt (Ja, das war blöd und ich mache das nicht nochmal). Arbeitsort war aber Deutschland.

Folgende Situation:
Habe von der Bruttogage einen bestimmten Betrag abgezogen bekommen und den Nettobetrag überwiesen bekommen. Der Buchhalter des Projekts ist leider nicht so dolle und nach mehreren Monaten habe ich erst die Unterlagen bekommen. Ich erhielt eine "Besondere Lohnsteuerbescheinigung". Darauf stand, dass keine Lohnsteuer (Punkt 4) einbehalten wurde. Weder Brasilien noch Deutschland haben LSt von mir bekommen. Es wurden die SV-Beiträge abgezogen und das war dann mein Netto...

Wie gebe ich das nun bei meiner Steuersoftware, in dem Fall WISO Steuer Sparbuch 2019 an? Trage ich die "Besondere Lohnsteuerbescheinigung" ein und/oder gehe ich in die Kategorie "Besonderheiten bei Arbeitnehmern"/"Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" oder "Ausländische Einkünfte"?

Ich danke für eure Antworten!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Ich erhielt eine "Besondere Lohnsteuerbescheinigung".


Von einer brasilianischen Firma?
Das kann ich mir nicht so richtig vorstellen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Ich erhielt eine "Besondere Lohnsteuerbescheinigung".


Von einer brasilianischen Firma?
Das kann ich mir nicht so richtig vorstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stoeffs
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Doch, habe sie vom deutschen Buchhalter bekommen. Eine deutsche "Besondere Lohnsteuerbescheinigung". Links unten stehen der Name und die Adresse der brasilianischen Firma. Das Feld Stempel/Unterschrift und Finanzamt ist leer.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16842x hilfreich)

Dann ist dafür die Anlage N-AUS auszufüllen. Wie man das im WISO Steuer Sparbuch macht, weiß ich jedoch nicht.

Diese Einkünfte unterliegen in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.

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#5
 Von 
stoeffs
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Nicht Anlage N Zeile 21 "Arbeitslohn ohne Steuerabzug"? Arbeitsort war Deutschland.
Das bedeutet, ich trage die besondere Lohntsteuerbescheinigung auch nicht ein, oder?

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#6
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Mit Brassilien besteht kein DBA, deshalb gibt es auch keine Progression. Lohn ohne Steuerabzug ist richtig.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16842x hilfreich)

Stimmt, ich ziehe meine Antwort zurück.

Sowohl dass der Arbeitsort Deutschland war als auch dass mit Brasilien gar kein DBA besteht hatte ich nicht beachtet. Sorry :sad:

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#8
 Von 
stoeffs
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Das bedeutet, ich trage die Lohnsteuerbescheinigung ein und evtl. schicke ich dann dem Finanzamt noch die Lohnsteuerbescheinigung?

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