Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben im Dezember letzten Jahres geheiratet. Aufgrund der "späten" Hochzeit wurden unsere Steuerklassen erst in 2020 (Februar) erstmals auf die von uns gewünschten Steuerklassen III und V angepasst.
Meine Frau und ich hatten in 2019 - neben unserem Einkommen - keine sonstigen Einnahmen/Gewinne, die steuerpflichtig wären.
Wir hatten lediglich einen Verlust aus Veräußerungsgeschäfte (Anlage SO).
Nun zu meiner Frage: Sind wir verpflichtet unsere Steuererklärung - für das Jahr 2019 - bis 31. Juli 2020 (fristgerecht) abzugeben.
Ich vermute, da wir weder die Steuererklärungspflichten Klassen III und V im letzten Jahr hatten und auch keine sonstigen Einnahmen/Gewinne haben, ist unsere Steuererklärung freiwillig und damit sollten wir bis zu vier Jahre Zeit haben?!
Wäre super wenn mir hier ein erfahrener "Steuerfuchs" Sicherheit geben könnte :-)
VG
Steuererklärung 2019 -nach Heirat welche Frist für Abgabe
28. Juni 2020
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Frage vom 28. Juni 2020 | 14:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung 2019 -nach Heirat welche Frist für Abgabe
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#1
Antwort vom 28. Juni 2020 | 14:41
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatIch vermute, da wir weder die Steuererklärungspflichten Klassen III und V im letzten Jahr hatten und auch keine sonstigen Einnahmen/Gewinne haben, ist unsere Steuererklärung freiwillig und damit sollten wir bis zu vier Jahre Zeit haben?! :
Sehe ich genauso.
Und jetzt?
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