Steuererklärung 2020 und 2021: Verspätet abgegeben. Keinen Lohn & kein Arbeitslosengeld erhalten.

1. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Texalogic
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung 2020 und 2021: Verspätet abgegeben. Keinen Lohn & kein Arbeitslosengeld erhalten.

Guten Tag,

aktuell bin ich einfach überfragt und ziemlich hilflos bei dem Thema "Steuererklärungen. In den vergangenen Jahren habe ich einfach die "Tax" Steuererklärungssoftware gekauft und meine Steuererklärungen selbst gemacht, da die Software das Ganze ziemlich einfach gemacht hat. Doch nun habe ich die ersten Probleme. Und bin aktuell ein wenig ratlos und schon fast verzweifelt. Also gut das ich dieses Forum hier gefunden habe. Vielleicht kann man mir hier ein paar Ratschläge geben.

Ich war im Jahr 2020 und 2021 arbeitslos. Covid etc. passierte und ich kümmerte mich nicht um meine Steuererklärungen weil ich mir dachte "Du hast ja kein Geld verdient, also musst du auch keine Steuererklärung machen."

Am 24.03.2023 erhielt ich eine schriftliche Aufforderung vom Finanzamt.
"Die Unterlagen zur Steuererklärung 2020 sind nicht eingegangen. Hiermit fordern wir Sie auf die Steuererklärung elektronisch über ELSTER umgehend bis spätestens 12.04.2023 einzureichen. Wird die Aufforderung nicht nachgekommen, droht ein Zwangsgeld von 270 Euro."
Ich wunderte mich warum ich dieses Schreiben erhielt. Also prüfte ich noch einmal ob ich im Jahr 2020 irgendwoher Geld erhalten habe. Und ja, tatsächlich. Ich habe im Monat Januar, Februar und März Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt erhalten. Habe ich durch all die Zeit und Covid wohl total verplant. Und durch Aktienverkauf (comdirect Bank) hatte ich "Kapitalerträge" von 50 Euro.
Mein Fehler. Also habe ich mich schnell bei ELSTER angemeldet und wieder die Tax Software gekauft und meine Steuererklärung vor dem 12.04.2023 abgegeben.
Diese Woche erhielt ich nun den Bescheid vom Finanzamt für das Jahr 2020. Weil ich die Steuererklärung so spät abgegeben habe, erhielt ich einen "Verspätungszuschlag". 450 Euro.
"Zuschlag wegen verspäteter Abgabe/Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung."
Nach Abzügen etc. darf ich nun 436,33 Euro Strafe an das Finanzamt zahlen.
Ich könnte laut dem Schreiben Einspruch einlegen. Aber ich denke das wird wohl nichts bringen. "Ich habe nach all der Zeit und dem Covid-Stress vergessen, dass ich die ersten 3 Monate des Jahres noch Arbeitslosengeld erhielt" wird das Finanzamt wohl nicht interessieren. Ich lebe hier aktuell von meinen Ersparnissen. Das tut also weh.

Kommen wir nun zum Jahr 2021.
Hierfür habe ich letzte Woche ein Schreiben erhalten. Eine "Erinnerung" laut dem Finanzamt:
"Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, reichen Sie bitte die Steuererklärung elektronisch über ELSTER oder vorgeschriebenem Vordruck in Papierform bis spätestens 23.06.2023 ein. Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe..... Verspätungszuschlag von bis zu 25.000 Euro möglich.... Sofern Sie diese Erinnerung für unberechtigt halten, unterrichten Sie bitte das oben genannte Finanzamt, damit der Sachverhalt geprüft werden kann."

Nun stand ich da und dachte mir... Oh Gott, hier geht die nächste Runde los. Und wieder eine Strafe zahlen? Dieses Mal vielleicht sogar mehr?
Ich prüfte genau was ich 2021 gemacht habe bzw. ob ich irgendwie Geld erhalten habe das versteuert werden musste.
Ergebnis: Ich hab kein Lohn erhalten, kein Arbeitslosengeld erhalten, keine Aktien verkauft etc. Nichts.
Das Einzige was ich gemacht habe, ist, dass ich meinen Bausparvertrag bei der Sparkasse/LBS aufgelöst habe. Darauf hat über die Jahre mein Arbeitgeber damals (vor 2020) die Vermögenswirksame Leistungen eingezahlt während ich auch monatlich einen kleinen Beitrag bis Anfang 2021 eingezahlt hatte. Die jährlichen Zinsen betrugen um die 40 Euro und waren laut LBS "abgeltungsteuerfrei". Ich habe im März 2021 also 8.493,49 Euro von der Sparkasse/LBS erhalten. Damit bin ich dann finanziell durch das Jahr 2021 gekommen.

Meine Fragen sind nun: Wie genau gehe ich nun als nächstes vor?
Muss ich eine Steuererklärung für die "Einkommensteuer" abgeben, obwohl ich gar keinen Lohn bzw. Arbeitslosengeld erhalten habe?
Könnte der Bausparvertrag der Grund sein warum das Finanzamt die Steuererklärung möchte?
Ich lebte 2021 komplett von meinen Ersparnissen. Meine AOK-Krankenversicherung musste ich komplett aus der eigenen Tasche zahlen.
Soll ich zum Finanzamt gehen und denen das Selbe erklären wie hier, oder könnte es wirklich an dem Bausparvertrag liegen, weswegen eine Steuererklärung benötigt wird?

Vielen Dank für die, die sich diesen ganze Text durchgelesen haben.

MFG

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9 Antworten
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#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich habe im Monat Januar, Februar und März Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt erhalten.
Arbeitlosengeld ist steuerfrei, es unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt (bei dir aber mangels richtigem Einkommen unerheblich).

In meinen Augen warst du 2020 nicht erklärungspflichtig (unabhängig von §46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, denn der betrifft imho nur Fälle in denen auch Lohn bezogen wurde).

Zitat:
Und durch Aktienverkauf (comdirect Bank) hatte ich "Kapitalerträge" von 50 Euro.
Unerheblich, gleich doppelt (1. gibt es einen Freibetrag, nennt sich Sparerpauschbetrag, und 2. werden bei dieser Bank die Steuern direkt abgeführt, die Sache ist damit erledigt).

Zitat:
Am 24.03.2023 erhielt ich eine schriftliche Aufforderung vom Finanzamt.
"Die Unterlagen zur Steuererklärung 2020 sind nicht eingegangen. Hiermit fordern wir Sie auf ...
Das ist ein automatischer Vorgang, das Finanzamt geht davon aus, dass sich in der Regel nichts gegenüber dem Vorjahr geändert hat. Und wenn man da erklärungspflichtig war, dann kommt eben so eine Aufforderung. Weiterhin werden Lohnersatzleistungen gemeldet, auch das kann die Afforderung auslösen.
Das alles hättest du leicht aufklären können, sogar ohne Erklärung.

Zitat:
Ich könnte laut dem Schreiben Einspruch einlegen. Aber ich denke das wird wohl nichts bringen.
Ich sehe große Chancen, dass der Bescheid geändert wird. Begründung s.o.

Zitat:
Die jährlichen Zinsen betrugen um die 40 Euro und waren laut LBS "abgeltungsteuerfrei".
Diese Sonderregelung gibt es schon länger nicht mehr. Ich weiß aber nicht, ob das auch für Altverträge geändert wurde. Falls nicht wäre das ein Punkt, der dich eigentlich zu einer Erklärung verpflichtet hätte (im ho aber doch nicht, wenn die Kapitalerträge insgesamt unter 801 Euro lagen).
Oder hast du dort einen Freistellungsauftrag erteilt? Das wäre auch ok.

Zitat:
Muss ich eine Steuererklärung für die "Einkommensteuer" abgeben, obwohl ich gar keinen Lohn bzw. Arbeitslosengeld erhalten habe?
Nein. Aber wenn das Finanzamt eine Erklärung will dann muss man sie auch in solchen Fällen abgeben. In der Regel reicht aber der schriftliche Hinweis, das kein Einkommen erzielt wurde.

Anmerkung: Alles unter der Voraussetzung, dass keine wichtigen Angaben vergessen wurden (wir haben hier manchmal Fragesteller, die später damit um die Ecke kommen, dass sie beispielsweise verheiratet sind, eine Rente beziehen, eine Abfindung bekommen haben u.s.w.).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Texalogic
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Anwort!

Zitat (von reckoner):
Das ist ein automatischer Vorgang, das Finanzamt geht davon aus, dass sich in der Regel nichts gegenüber dem Vorjahr geändert hat. Und wenn man da erklärungspflichtig war, dann kommt eben so eine Aufforderung. Weiterhin werden Lohnersatzleistungen gemeldet, auch das kann die Afforderung auslösen.
Das alles hättest du leicht aufklären können, sogar ohne Erklärung.

Zitat (von reckoner):
Ich sehe große Chancen, dass der Bescheid geändert wird. Begründung s.o.

Zitat (von reckoner):
Arbeitlosengeld ist steuerfrei, es unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt (bei dir aber mangels richtigem Einkommen unerheblich).
In meinen Augen warst du 2020 nicht erklärungspflichtig (unabhängig von §46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, denn der betrifft imho nur Fälle in denen auch Lohn bezogen wurde).

Also würdest du mir raten Einspruch einzulegen? Muss ich dann wohl per ELSTER machen.
Einfach erklären das ich 2020 eigentlich gar nicht erklärungspflichtig war da ich keinen Lohn erhalten habe, Arbeitslosengeld ja steuerfrei ist und die 50 Euro für den Aktienverkauf ein "Freibetrag" waren (Sparerpauschbetrag)?
Ich lese mir gerade die "Erläuterung zur Festsetzung" durch. Hier steht:
"Sie haben Kapitalerträge erzielt. Diese sind bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags von 801€ bzw. von 1602€ bei zusammenveranlagten Ehegatten steuerfrei. In dieser Höhe konnten Sie gegenüber den kontoführenden Instituten einen (gemeinsamen) Freistellungsauftrag erteilen. Da Sie das Freistellungsvolumen nicht vollständig ausgeschöpft haben, wurde der verbleibende Teil bei der Steuerfestsetzung berücksichtigt. Ich empfehle Ihnen, das Freistellungsvolumen künftig so zu verteilen, dass der Sparer-Pauschbetrag von 1000€ bzw. von 2000€ bei Ehegatten so weit wie möglich ausgeschöpft wird.
Er wurde ein Verspätungszuschlag festgesetzt, weil Ihre Steuererklärung erst am 03.04.2023 eingegangen ist. Die Abgabefrist ist am 02.11.2021 abgelaufen. Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) in Höhe von 2698€ wurden mit 1698€ in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt, § 32b EStG)."
Etc. etc.

Zitat (von reckoner):
Diese Sonderregelung gibt es schon länger nicht mehr. Ich weiß aber nicht, ob das auch für Altverträge geändert wurde. Falls nicht wäre das ein Punkt, der dich eigentlich zu einer Erklärung verpflichtet hätte (im ho aber doch nicht, wenn die Kapitalerträge insgesamt unter 801 Euro lagen).
Oder hast du dort einen Freistellungsauftrag erteilt? Das wäre auch ok.

Ich kann mich nicht erinnern jemals irgendwas extra erteilt zu haben. Ich habe damals einfach schnell meinen Bausparvertrag beantragt um dann die Vermögenswirksame Leistungen von meinem Arbeitgeber zu erhalten.
Also sagt du, dass der Bausparvertrag mich hier verpflichtet eine Steuererklärung zu machen? Mist.
Nun, ist ja schnell gemacht. Das Einzige was ich anzugeben habe sind die 8000+ Euro die ich erhalten habe. Jetzt muss ich nur schnell herausfinden wo ich das angeben muss in der Steuererklärung. Und das heißt dann wohl, dass ich dann wieder einen Verspätungszuschlag zahlen müss. :sad:
Meine Güte....

-- Editiert von User am 6. Juni 2023 05:14

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von Texalogic):
Also sagt du, dass der Bausparvertrag mich hier verpflichtet eine Steuererklärung zu machen?


Nein.

Ich weiß nicht genau, was @reckoner Aussagen wollte, aber weder ist die Regelung abgeschafft, noch führt sie zu einer Abgabepflicht.

Zitat (von Texalogic):
Also würdest du mir raten Einspruch einzulegen?


Ja, nach den Ausführungen nehme ich an, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte 0€ beträgt (bitte im Steuerbescheid prüfen).

Wenn das so ist, dann bestand weder nach § 46 EStG noch nach § 56 EStDV eine Erklärungspflicht.

Zitat (von Texalogic):
Muss ich dann wohl per ELSTER machen.
Einfach erklären das ich 2020 eigentlich gar nicht erklärungspflichtig war da ich keinen Lohn erhalten habe, Arbeitslosengeld ja steuerfrei ist und die 50 Euro für den Aktienverkauf ein "Freibetrag" waren (Sparerpauschbetrag)?


Das kann man per Elster machen oder auch schriftlich. Man kann auch direkt bei zuständigen Sachbearbeiter anrufen und versuchen eine schlichte Änderung zu erreichen.

Zitat (von Texalogic):
Das Einzige was ich anzugeben habe sind die 8000+ Euro die ich erhalten habe.


Die Auszahlung des Bausparvertrages muss man nirgendwo angeben und für 2021 besteht wohl auch keine Erklärungspflicht. Das kann man dann gleich direkt mit klären.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nun, ist ja schnell gemacht. Das Einzige was ich anzugeben habe sind die 8000+ Euro die ich erhalten habe.
Neine nein, das war doch (dein) Kapital, versteuern muss man nur die Zinsen (und das auch nicht am Ende, sondern jedes Jahr, sprich: viel mehr als die genannten 40 Euro können das für 2020 nicht sein).

Zitat:
Ich weiß nicht genau, was @reckoner Aussagen wollte, aber weder ist die Regelung abgeschafft, noch führt sie zu einer Abgabepflicht.
Das war auf den Satz "Die jährlichen Zinsen betrugen um die 40 Euro und waren laut LBS "abgeltungsteuerfrei." gemünzt.
Das kann natürlich auf einen Freistellungsauftrag zurückzuführen sein (danach hatte ich ja auch gefragt). Aber es gab, wenn ich mich recht erinnere*, zu Beginn der Abgeltungssteuer noch eine Sonderregelung die besagte, dass Zinsen aus Baussparverträgen nicht unter diese - damals - neue Steuer fallen. Und dann war man imho bei Kapitalerträgen über dem Sparer-Pauschbetrag erklärungspflichtig.
Abver egal, war ziemlich sicher über das Ziel hinaus geschossen.

*vielleicht war das auch vor der Abgeltungssteuer, keine Ahnung

Stefan


-- Editiert von User am 6. Juni 2023 23:29

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo nochmal,

Zitat:
*vielleicht war das auch vor der Abgeltungssteuer
Genau so war es, ich hab es jetzt nochmal nachgeschaut. Im Gegensatz zu normalen Kapitalerträgen wurden Bausparverträge nicht an der Quelle besteuert. Mit Einführung der Abgeltungsteuer hat sich das aber geändert, auch für Altverträge.

Fazit: Bei dem TS muss der steuerfreien Auszahlung ein Freistellungsauftrag zugrunde gelegen haben.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Texalogic
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zuerst einmal ein rießen Dank an euch beide "reckoner" und "hh" für eure Hilfe. :wink:
Ich mache mir hier schon seit Tagen rießen Sorgen und durchsuche sämtliche Unterlagen.

Zitat (von hh):
Nein.
Ich weiß nicht genau, was @reckoner Aussagen wollte, aber weder ist die Regelung abgeschafft, noch führt sie zu einer Abgabepflicht.

Okay. Das ist das Einzige was ich in 2021 hatte. Mein Bausparvertrag den ich mir im März habe auszahlen lassen.
Nur das bereitet mir Kopfzerbrechen für 2021. Ich habe ja in 2021 keinen Lohn erhalten, kein Arbeitslosengeld und keinerlei Gewinn mit Aktien. Nur das mit dem Bausparvertrag.
Ich habe mir mal den Auszugsbericht von 2020 mal angeschaut. Könntest du dir das bitte mal kurz anschauen:
(Name, Kontodaten etc. sind natürlich entfernt worden)
https://i.imgur.com/XtlccCO.png
https://i.imgur.com/3FcqfFb.png

Ich sehe da "Zinsen abgeltungssteuerfrei" sowie "Kapitalerträge sind einkommenssteuerpflichtig. Mit Belastung der Abgeltungssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) ist die Einkommenssteuer grundsätzlich abgegolten."
Also bin ich doch aus der ganzen Sache fein raus und muss für 2021 keine Steuererklärung machen/abgeben.
(Für 2020 auch nicht. Deswegen der geplante Einspruch von mir)
Richtig?
Zitat (von hh):

Die Auszahlung des Bausparvertrages muss man nirgendwo angeben und für 2021 besteht wohl auch keine Erklärungspflicht. Das kann man dann gleich direkt mit klären.

Das beantwortet, denke ich mal, meine Frage oben. :smile:

Zitat (von hh):
Ja, nach den Ausführungen nehme ich an, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte 0€ beträgt (bitte im Steuerbescheid prüfen).
Wenn das so ist, dann bestand weder nach § 46 EStG noch nach § 56 EStDV eine Erklärungspflicht.

Das ist der Bescheid von 2020:
https://i.imgur.com/UIRSi1z.png
https://i.imgur.com/ABWNNlG.png
Wie bereits erwähnt waren meine Einkünfte 3 Monate Arbeitslosengeld und die 50 Euro "Gewinn" die ich mit einem Aktienverkauft (comdirect Bank) gemacht habe. Mehr nicht, bis auf die 41,40€ Zinsen (abgeltungsfrei, laut LBS).
Ich hätte gar keine Steuererklärung gemacht wenn ich nicht das Schreiben mit der "Aufforderung" vom Finanzamt erhalten hätte.
Zitat (von hh):
Das kann man per Elster machen oder auch schriftlich. Man kann auch direkt bei zuständigen Sachbearbeiter anrufen und versuchen eine schlichte Änderung zu erreichen.

Ich dachte ich schau morgen (Dienstag) Vormittag einfach mal beim Finanzamt vorbei. Nur graust es mich schon, da unser Finanzamt hier einen grauenhaften Ruf hat. Wenn ich mir allein die Google-Rezensionen schon durchlese.... Ich war ja mal vor ca. 10 Jahren das erste Mal dort. Da wurde ich nur angepflaumt, obwohl ich von meinem Arbeitgeber geschickt wurde um ein simples Dokument abzuholen. Oje...

Zitat (von reckoner):
Neine nein, das war doch (dein) Kapital, versteuern muss man nur die Zinsen (und das auch nicht am Ende, sondern jedes Jahr, sprich: viel mehr als die genannten 40 Euro können das für 2020 nicht sein).

Genau.
Und in 2021 habe ich nur bis einschließlich Februar/März Geld selbst in den Bausparvertrag eingezahlt (VWL wurden bereits 2019 eingestellt). Okay. Nun dann würdest du auch sagen, dass ich für 2021 eigentlich gar keine Steuererklärung brauche. Nun muss ich das nur dem Finanzamt erklären. Morgen steht dann wohl ein Besuch an...
Zitat (von reckoner):
Genau so war es, ich hab es jetzt nochmal nachgeschaut. Im Gegensatz zu normalen Kapitalerträgen wurden Bausparverträge nicht an der Quelle besteuert. Mit Einführung der Abgeltungsteuer hat sich das aber geändert, auch für Altverträge.

Fazit: Bei dem TS muss der steuerfreien Auszahlung ein Freistellungsauftrag zugrunde gelegen haben.

Okay. Also wäre ich dann für 2020 und 2021 fein raus?
Also steht jetzt wohl folgendes für mich an. Ich gehe zum Finanzamt und muss denen erklären:
- 2020 gab es gar keine Erklärungspflicht für mich. Deswegen werde ich nun Einspruch einlegen wegen den 450 Euro Verspätungsgebühren.
- 2021 gab es ebenfalls keine Erklärungspflicht da ich nur Geld vom meinem Bausparvertrag erhalten habe und mehr nicht. Somit ist dieses Erinnerungsschreiben, dass ich vom Finanzamt erhalten habe, unberechtigt.

Das ist dann wohl nun der Stand. :crazy:


-- Editiert von User am 12. Juni 2023 07:19

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich sehe da "Zinsen abgeltungssteuerfrei" sowie "Kapitalerträge sind einkommenssteuerpflichtig. Mit Belastung der Abgeltungssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) ist die Einkommenssteuer grundsätzlich abgegolten."
Das ist schon irgendwie ein bisschen missvererständlich.
Grundsätzlich sind Kapitalerträge natürlich einkommensteuerpflichtig. Bei inländischen Banken ist dieser Hinweis aber eigentlich unnötig, denn hier werden die Steuern automatisch abgezogen (Abgeltungsteuer).
Konkret bei dir übrigens nicht, denn du hast wirklich einen Freistellungsauftrag erteilt (über 100 Euro - kannst du rechts auf dem gezeigten Auszug sehen).

Zitat:
Und in 2021 habe ich nur bis einschließlich Februar/März Geld selbst in den Bausparvertrag eingezahlt (VWL wurden bereits 2019 eingestellt).
Nur nebenbei: Was du einzahlst ist steuerlich nicht entscheidend. Steuerpflichtig sind nur die Zinsen, und die gibt es auf das bereits eingezahlte Kapital.
Du hast deinen Vertrag im März aufgelöst, demnach gab es noch für 2 bis 3 Monate Zinsen, ca. 7 bis 10 Euro.
Aber wie gesagt nur nebenbei, es bleibt auch für 2021 freigestellt.

Zitat:
Ich dachte ich schau morgen (Dienstag) Vormittag einfach mal beim Finanzamt vorbei.
Ich habe da sehr gute Erfahrungen. Persönlich kann man vieles schneller klären als auf dem Postweg.

Zitat:
Das ist dann wohl nun der Stand.
Ja, sehe ich auch so.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Das ist der Bescheid von 2020:
https://i.imgur.com/UIRSi1z.png
https://i.imgur.com/ABWNNlG.png


Ich kann daraus keine Abgabepflicht für Steuererklärung 2020 erkennen. Dafür, dass der Erstattungsüberhang aus Kirchensteuer zu einer Pflichtveranlagung führt ist mir keine Rechtsgrundlage bekannt.

Daher solltest Du Einspruch gegen die Festsetzung des Verspätungszuschlags erheben und die Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Zitat (von Texalogic):
Ich dachte ich schau morgen (Dienstag) Vormittag einfach mal beim Finanzamt vorbei.


Dann kann man das direkt klären.

Zitat (von Texalogic):
- 2020 gab es gar keine Erklärungspflicht für mich. Deswegen werde ich nun Einspruch einlegen wegen den 450 Euro Verspätungsgebühren.


Mit etwas Glück wird das direkt geändert. Andernfalls müsstest Du anschließend noch einen formellen Einspruch einlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Texalogic
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich habe da sehr gute Erfahrungen. Persönlich kann man vieles schneller klären als auf dem Postweg.

Zitat (von reckoner):
Ja, sehe ich auch so.

Zitat (von hh):
Mit etwas Glück wird das direkt geändert. Andernfalls müsstest Du anschließend noch einen formellen Einspruch einlegen.

Noch einmal Vielen Dank für eure Hilfe. :respekt:
Na dann bin ich mal gespannt auf morgen.

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