Steuererklärung 2022: Freiberuflichkeit nicht rechtzeitig angemeldet

4. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
KarlWerner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung 2022: Freiberuflichkeit nicht rechtzeitig angemeldet

Hallo zusammen,

etwas umständlich, aber vielen Dank schon einmal für alle Antworten:

Ich habe 2022 zum ersten Mal über einen Dienstleister als Personalberater auf Stunden-/ Projektbasis über mehrere Monate wöchentlich bei einem Kunden gearbeitet. Hierfür bekam ich einmal monatlich eine "Gutschrift" vom Dienstleister inklusive Umsatzsteuer überwiesen.

Ich habe damals eigens für die Umsatzsteuer ein zweites Konto angelegt, die USt. dort abgelegt und nicht mehr angerührt - allerdings auch nicht ans Finanzamt überwiesen. Zwischenzeitlich stand ich mit einer Steuerberaterin in Kontakt. Es gab nämlich im Mai die Möglichkeit, bei einer Firmengründung mitzuwirken. Die Entscheidung habe ich allerdings verschleppt, und damit leider auch meine steuerlichen Angelegenheiten liegen gelassen.

Abgesehen davon, dass ich die Umsatzsteuer nicht sofort ans FA überwiesen habe, habe ich es versäumt, meine Freiberuflichkeit anzumelden. Ich weiß - fantastische Unorganisiertheit!

Zusätzlich zu den genannten Umständen habe ich auch noch ein umsatzsteuerbefreites Kleingewerbe, über das ich in 2023 als Personalvermittler auf Privisionsbasis ein paar Rechnungen gestellt habe.

Jetzt ist meine Frage: melde ich mich am besten direkt beim Finanzamt, um meine Freiberuflichkeit anzugeben? Besteht die Möglichkeit, dass die Freiberuflichkeit abgelehnt wird? Ich war 2022, wie gesagt, in einer beratenden, stundenweise abgerechneten, aber nicht vermittelnden, Tätigkeit im Personalbereich. Was wären die Folgen für mich?

Außerdem die Frage: da ich Umsatzsteuer überwiesen bekommen habe, kann ich für den Fall, dass die Freiberuflichkeit nicht anerkannt werden sollte, das Ganze auch nicht über das Kleingewerbe laufen lassen, da es umsatzsteuerbefreit ist, richtig?

Vielen Dank noch einmal und viele Grüße!
Karl

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1 Antwort
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#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5098 Beiträge, 1219x hilfreich)

Zitat (von KarlWerner):
Zusätzlich zu den genannten Umständen habe ich auch noch ein umsatzsteuerbefreites Kleingewerbe, über das ich in 2023 als Personalvermittler auf Privisionsbasis ein paar Rechnungen gestellt habe.

Die Kleinunternehmerregelung kann nur insgesamt für die gesamte gewerblich und berufliche Tätigkeit in Anspruch genommen werden.

Zitat (von KarlWerner):
Jetzt ist meine Frage: melde ich mich am besten direkt beim Finanzamt, um meine Freiberuflichkeit anzugeben?

Ja.

Zitat (von KarlWerner):
Besteht die Möglichkeit, dass die Freiberuflichkeit abgelehnt wird?

Ja, wenn es ein Gewerbebetrieb ist (so wie es aussieht) oder z.B. keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.

Zitat (von KarlWerner):
Außerdem die Frage: da ich Umsatzsteuer überwiesen bekommen habe, kann ich für den Fall, dass die Freiberuflichkeit nicht anerkannt werden sollte, das Ganze auch nicht über das Kleingewerbe laufen lassen, da es umsatzsteuerbefreit ist, richtig?

Die Umsatzsteuer ist ans FA abzuführen (ggf. als unberechtigter Steuerausweis). Der Umsatz zählt mit zu der Grenze von 22.000 Euro.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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