Ich habe Fragen zu dem folgenden Szenario für die Steuererklärung 2023:
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Ehepaar mit gemeinsamer Veranlagung in Deutschland im Jahr 2022
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Ehemann - Wohnort
Mit Ende 2022 gänzlich in eine österreichische Stadt gezogen (> 30 km von der Grenze)
Die Abmeldung in Deutschland erfolgte mit dem 05.01.2023, damit ab diesem Zeitpunkt kein Wohnsitz mehr in Deutschland
Lebensmittelpunkt ist für das gesamte Jahr 2023 Österreich
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Ehemann - Arbeit & Einkünfte
Angestelltentätigkeit in Vollzeit in Deutschland bis 31.12.2022
Im Zeitraum 01.01.2023 bis 02.01.2023 normal aus Deutschland Arbeitslosengeld erhalten, vom 03.01.2023 bis 30.03.2023 auch aber über PD U2, d.h. betreut über das AMS in Österreich, das Geld kam aber aus Deutschland
Ab 01.04.2023 in Vollzeit angestellt bei einem Unternehmen in Österreich
Neben den Einkünften aus dem Arbeitslosengeld und dem dann folgenden Angestelltenjob
Kapitaleinkünfte aus ETFs (keine Verkäufe, nur Dividenden von thesaurierenden ETFs): Depotbank mit Sitz in Deutschland; nicht steuereinfach, d.h. es werden keine Steuern bei Transaktionen einbehalten, sondern der Broker schickt eine Übersicht im Folgejahr und die Transaktionen müssen selbst versteuert werden
Gewinne / Verluste durch den Verkauf von Kryptowährungen
Zinseinnahmen aus Tagesgeld bei einer Bank in Deutschland: auch hier wurden keine Steuern einbehalten, sondern ein Steuerreport übermittelt
Der Ehemann hatte bei seiner Tätigkeit in Deutschland, welche zum 31.12.2022 beendet wurde eine Altersvorsorge, wo die Beiträge durch die Entgeltumwandlung gezahlt wurden. Der Ehemann hat diese Versicherung aufgelöst und sich auszahlen lassen. Diese Auszahlungen wurden bereits an das Finanzamt in Deutschland unter Anlage R übermittelt und erfolgten nach der Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland
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Ehefrau - Wohnort
Wohnt gemeldet in einer Wohnung in Deutschland nahe der österreichischen Grenze zu Arbeitszwecken mit wöchentlichem pendeln, um dort zu arbeiten
Wohnt gemeldet in derselben Wohnung wie der Ehemann in Österreich (d.h. keine Grenzgängerin!)
Lebensmittelpunkt ist für das gesamte Jahr 2023 in Österreich
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Ehefrau - Arbeit & Einkünfte
Im ganzen Jahr angestellt tätig zu 50% (20 Stunden über 3 Tage) in Deutschland
Kapitaleinkünfte im geringen Maße durch ETFs bei einem Broker in Österreich (steuereinfach, d.h. die Steuern werden direkt in Österreich einbehalten)
Darüber hinaus keine weiteren Einkünfte
Erhebliche Ausgaben in dem Jahr für Aus- und Weiterbildung, doppelten Wohnsitz usw. in Deutschland und Österreich
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Die Fragen:
Muss der Ehemann eine Steuererklärung in Deutschland einreichen? Wenn ja, von wann bis wann unbeschränkt bzw. beschränkt steuerpflichtig? Mit welcher Begründung?
Muss die Ehefrau eine Steuererklärung in Deutschland einreichen? Wenn ja, von wann bis wann unbeschränkt bzw. beschränkt steuerpflichtig? Mit welcher Begründung?
Welches Einkunfts- und Ausgabenarten sind in Deutschland für Ehemann und Ehefrau anzugeben (auch in Abhängigkeit zu beschränkt / unbeschränkt steuerpflichtig)?
Ist es möglich für das Jahr 2023 frei zwischen gemeinsamer und getrennter Veranlagung zu wählen (da in 2022 gemeinsam veranlagt)?
Wie erfolgt die Verrechnung über das DBA mit Österreich im Falle einer gemeinsamen bzw. getrennten Veranlagung (da Österreich keine gemeinsame Veranlagung kennt)? Ist es in dem genannten Szenario besser getrennt oder gemeinsam zu veranlagen? Mit welcher Begründung?
Was ist bei der Einreichung der Steuererklärungen für Ehemann und Ehefrau in Deutschland zu beachten, damit eine korrekte Verrechnung über das DBA erfolgt (sofern notwendig)?
Danke!
-- Editiert von User am 21. April 2024 15:56
Steuererklärung 2023 - Deutschland & Österreich - Fragen
21. April 2024
Thema abonnieren
Frage vom 21. April 2024 | 15:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung 2023 - Deutschland & Österreich - Fragen
#1
Antwort vom 22. April 2024 | 14:27
Von
Status: Unbeschreiblich (49848 Beiträge, 17472x hilfreich)
Zitat :Muss der Ehemann eine Steuererklärung in Deutschland einreichen?
Für 2022 ja, wenn er in dem Jahr bereits Einkünfte in Österreich bezogen hat.
Zitat :Wenn ja, von wann bis wann unbeschränkt bzw. beschränkt steuerpflichtig? Mit welcher Begründung?
Bis zum Umzug nach Österreich unbeschränkt, danach beschränkt steuerpflichtig.
Zitat :Muss die Ehefrau eine Steuererklärung in Deutschland einreichen?
In 2022 gemeinsame Steuererklärung mit dem Ehemann.
Für 2023 kann sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben (Einzelveranlagung)
Zitat :Welches Einkunfts- und Ausgabenarten sind in Deutschland für Ehemann und Ehefrau anzugeben (auch in Abhängigkeit zu beschränkt / unbeschränkt steuerpflichtig)?
Alle
Zitat :Ist es möglich für das Jahr 2023 frei zwischen gemeinsamer und getrennter Veranlagung zu wählen (da in 2022 gemeinsam veranlagt)?
Ja, aber nach meiner Einschätzung macht nur die Einzelveranlagung Sinn.
Zitat :Wie erfolgt die Verrechnung über das DBA mit Österreich im Falle einer gemeinsamen bzw. getrennten Veranlagung (da Österreich keine gemeinsame Veranlagung kennt)? Ist es in dem genannten Szenario besser getrennt oder gemeinsam zu veranlagen? Mit welcher Begründung?
Das DBA trifft eine Zuordnung in welchem Staat die Einkünfte steuerpflichtig sind. Die Einkünfte, die in Össterreich steuerpflichtig sind unterliegen in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.
Bei einer Zusammenveranlagung für 2023 in Deutschland würden die österreichischen Einkünfte des Ehemannes dem Progressionsvorbehalt unterliegen, was in dieser Konstellation nachteilig wäre.
Völlig unabhängig davon sind die Steuerplficht in Österreich und die damit verbundenen Abgabepflichten zu beurteilen.
Zitat :Was ist bei der Einreichung der Steuererklärungen für Ehemann und Ehefrau in Deutschland zu beachten, damit eine korrekte Verrechnung über das DBA erfolgt (sofern notwendig)?
Für 2022 sind sowieso alle Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig. Es handelt sich also um eine normale Steuererklärung.
Für 2023 dürfte es sich um eine Einzelveranlagung der Ehefrau handeln, also auch um eine ganz normale Steuererklärung (Einzelveranlagung). Die Ehefrau ist bereits aufgrund ihres Wohnsitzes in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
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