Steuererklärung - Anlage V

21. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fero85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung - Anlage V

Guten Tag.
Ich habe 2015 eine Eigentumswohnung gekauft. Finanziert wurde sowohl Kaufpreis, als auch Kaufnebenkosten als gesamte Summe in einem Darlehen.
Darf ich nun in der Steuererklärung die Sollzinsen des kompletten Darlehens ansetzen oder nur den Anteil der auf den Kaufpreis fällt?
Sind als grundsätzlich Sollzinsem für die Finanzierung von Kaufnebenkosten steuerlich absetzbar ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Fero85):
Sind als grundsätzlich Sollzinsem für die Finanzierung von Kaufnebenkosten steuerlich absetzbar ?


Ja, sofern denn vermietet wird oder dies beabsichtigt ist (Leerstand).

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