Hallo! Folgender Fall: ich wohne seit Nov 2016 in United Kingdom, arbeite dort seit Nov 16, habe seitdem keine anderen oder dt Einkuenfte erhalten! Mein Mann kam aber erst im April 2017 her, hat also in Deutschland von Jan-Maerz noch seinen job gehabt und GehaltsEinkuenfte! Abgemeldet aus Deutschland haben wir uns BEIDE im April 2017! Wir hatten in Deutschland vorher immer Steuerklasse 3 und 5 und mussten Jedes Jahr eine Steuererklaerung abgeben! Muessen wir also fuer die Monate Jan-Maerz auch noch eine machen fuer die Einkuenfte meines Mannes? Ab April lebte er dann auch in UK und wir waren beide aus Deutschland abgemeldet abeer von April bis September 2017 hat er noch Geld nach Steuerklasse 1 aus Deutschland bezogen! Muss dies auch in der Steuererklärung angegeben werden? Muss mein UK-Einkommen mit hinein obwohl ich seit November 2016 kein deutsches Einkommen mehr bezogen habe?
Steuererklärung Ausland
3. April 2018
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Frage vom 3. April 2018 | 21:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 3. April 2018 | 23:45
Von
Status: Unbeschreiblich (44573 Beiträge, 15878x hilfreich)
Zitat:Muessen wir also fuer die Monate Jan-Maerz auch noch eine machen fuer die Einkuenfte meines Mannes?
Ja
Zitat:Ab April lebte er dann auch in UK und wir waren beide aus Deutschland abgemeldet abeer von April bis September 2017 hat er noch Geld nach Steuerklasse 1 aus Deutschland bezogen! Muss dies auch in der Steuererklärung angegeben werden?
Ja
Zitat:Muss mein UK-Einkommen mit hinein obwohl ich seit November 2016 kein deutsches Einkommen mehr bezogen habe?
Bei Zusammenveranlagung unterliegt Dein Einkommen in Deutschland dem Progressionsvorbehalt, gehört daher auch in die Steuererklärung. Bei getrennter Veranlagung gehört das nicht hinein. Welche Veranlagungsart für Euch günstiger ist, hängt von den individuellen Verhältnissen ab.
#2
Antwort vom 4. April 2018 | 13:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank! Eines ist mir leider nicht wirklich klar! Ich habe ja kein Einkommen aus Deutschland auf ein deutsches Konto bezogen sondern nach wie vor in United Kingdom bei einem britischen Arbeitgeber gearbeitet, der mir den Lohn von dort ganz normal auf mein britisches Konto zahlt! Meldungen an ein Finanzamt in Deutschland macht dieser nicht! Warum? Ihn interessiert nicht, was in Deutschland war oder ist! Also warum muesste ich diesen Lohn in einer deutschen Steuererklärung angeben? Nur weil ich dort noch bis April auf dem Papier gemeldet war aber meinen ursprünglichen Wohnsitz seit November 2016 in UK habe?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. April 2018 | 15:40
Von
Status: Unbeschreiblich (44573 Beiträge, 15878x hilfreich)
Zitat:Nur weil ich dort noch bis April auf dem Papier gemeldet war aber meinen ursprünglichen Wohnsitz seit November 2016 in UK habe?
Nein, Damit hat das nichts zu tun. Jedoch ist Dein Mann mit seinem deutschen Einkommen in Deutschland steuerpflichtig.
Er kann im Rahmen der Steuererklärung die getrennte Veranlagung beantragen. Dann spielt Dein Einkommen keine Rolle und muss auch nicht angegeben werden.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Zusammenveranlagung zu beantragen. Dann unterliegen Deine Einkünfte in Deutschland dem Progressionsvorbehalt und müssen daher angegeben werden.
Welche der beiden Varianten die bessere ist hängt von den genauen Einkommensverhältnissen ab. Zum Nachweis der in UK erzielten Einkünfte dürfte die Vorlage der Gehaltsabrechnungen ausreichen.
#4
Antwort vom 4. April 2018 | 16:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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