Steuererklärung EU Rente

4. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
raap
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung EU Rente

Person A ist Hauptberuflich und Nebengewerblich tätig. Person B (Ehepartner) bekommt EU Rente.

Nun wurde der Leistungsfall auf Jahre zurück datiert und die Rente beginnt mit Antragstellung. Person B bekommt nun rückwirkend für 6 Monate nachgezahlt. Was passiert mit den Steuererklärungen? Kann Person B nun rückwirkend alle Steuererklärungen ändern lassen, da ja der Steuersatz (Rentenbeginn nun anderes Jahr) zu beginn anders ist.
Jetzt hat Person B aber noch keinen schriftlichen Bescheid und weiß nicht, wieviel es ist - da Neuberechnung. Somit ändert sich doch auch der Steuersatz und die Rente selbst für die ganzen Jahre und kann eigentlich die Steuererklärung für 2011 noch nicht fertigstellen. Person B hat ja noch keinen Nachweis, was sie nun wirklich bekommt.

1. Kann man alle Steuererklärungen ändern lassen, wegen Neuberechnung, denn dann würde ja noch was rauskommen, da weniger Steuersatz
2. Kann man beim FA einen Aufschub bekommen, wenn die Neuberechnung noch nicht da ist? Sonst müßte ja alles wieder geändert werden!

Vielen Dank raap



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48397 Beiträge, 17073x hilfreich)

Die Nachzahlungen sind in dem Jahr zu versteuern, in dem man sie erhalten hat. Für die Berechnung des Freibetrages gilt dennoch das Jahr des offiziellen Rentenbeginns, auch wenn in dem Jahr gar keine Rente ausgezahlt wurde.

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#2
 Von 
raap
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Bescheid von der Person hat sie den Antrag aber schon im 08/07 gestellt, aber die Rente beginnt erst ab dem 03/08 (Zahlung 7 monatsfrist). Es wurde aber geklagt und nun wurde der Leistungsfall auf 2004 zurückgesetzt und die Rente beginnt somit schon ab Antragstellung. 2007 und 2008 haben aber anderen Steuersatz, somit wäre es ja weniger, was man zahlen müßte.

Somit müßte ja bei den letzten Jahren immer wieder was rausspringen, da ja der Steuerrsatz gesunken ist, und man zuviel gezahlt hat.

Die Nachzahlung wäre klar, aber halt die letzten Jahre sind unklar. Denn bei dem Gdb kann man über Jahre noch rückwirkend beanspruchen, wenn der GdB rückwirkend ausgeschrieben wurde.

Danke



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