Steuererklärung-Frau Mutterschaftsurlaub

7. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
arbepe
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)
Steuererklärung-Frau Mutterschaftsurlaub

Hallo,

ich habe eine freundin, mit der ich ein Kind habe, sie ist gerade in Elternzeit. Sie hat aus erster Ehe noch zwei Kinder, die ebenfalls bei uns wohnen. Für ihre kinder bekommen wir ALGII da sie auf mich veranschlagt wird und ich in Vollzeit arbeite. Wir bekommen Erziehungsgeld(kein Elterngeld). Sie bekommt für ihre Kinder und unsere Tochter Kindergeld. Für unsere Tochter wird die Hälfte für sie und die andere für mich veranschlagt. Das klingt zwar blöd, aber kann ich meine Freundin und ihre Kinder steuerlich absetzen bei der Einkommenssteuererklärung?

Danke für die Hilfe!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Kinder, für die Kindergeld bezahlt wird, kann man steuerlich nicht weiter geltend machen.

Unterhalt für Deine Freundin kannst Du als außergewöhliche belastung bis zu einem betrag von 7.680€ im Jahr geltend machen.

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#2
 Von 
arbepe
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antwort, aber ich bekomme doch kein Kindergeld für die zwei kinder meiner Freundin, von daher müsste ich sie doch steuerlich angeben können, da ich laut algII ja mitveranschlagt werde. Oder sehe ich das falsch?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Du bekommst kein Kindergeld, aber Deine Freundin. Damit kannst Du Unterhaltszahlungen an die Kinder nach § 33a Abs. 1 EStG nicht geltend machen.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html

Du bist Deiner Freundin gegenüber gesetzlich bis zum Erreichen des 3. Lebensjahres des gemeinsamen Kindes zum Unterhalt verpflichtet. Daher gilt für diesen Fall der § 33a Abs. 1 EStG .

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#4
 Von 
arbepe
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

So nochmal:

Ich wohne mit meiner Freundin unserer gemeinsamen Tochter und ihren Söhnen aus erster Ehe in einem Haushalt, nun werde ich seit der Gesetzesänderung zum 1.8.06 beim ALGII mit meinem Gehalt voll angerechnet, auch auf den Unterhalt, den der leibliche Vater nicht zahlt, dieser kam von ALG und ist seit ersten August gekürzt worden. Ich muss also mit meinem Gehalt die beiden Söhne unterstützen, was kein Thema ist, nur habe für die beiden keinen Anspruch auf Kindergeld und daher wollter ich wissen, ob ich sie steuerlich geltend machen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Und nochmal:

Den Unterhalt für die Kinder kannst Du nicht steuerlich geltend machen, da Deine Freundin für diese Kinder Kindergeld erhält.


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