Steuererklärung - Hilfe

3. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Swafnan
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Steuererklärung - Hilfe

Hallo,

ich bräuchte mal Hilfe. Kurz zu meiner Person: ich bin 18 Jahre alt und mache zur Zeit eine Ausbildung im öffentlichen Dienst welche ich in Kürze abschließe.
Habe bisher noch keine Steuererklärung oder was dergleichen gemacht, habe da ehrlich gesagt auch überhaupt keine Ahnung von. Nun sind da so einige Unklarheiten und ich hoffe ihr könnt mir da helfen.
Muss ich überhaupt eine Steuererklärung machen? Wenn ja wie? Wie geht das von statten, bekomme ich sowas wie einen Bogen den ich entsprechend ausfüllen muss oder sowas?

Habe da wie gesagt gar keine Ahnung von, deswegen entschuldigt bitte, wenn die Fragen vielleicht etwas dämlich sind.

Danke schon mal!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34221 Beiträge, 17721x hilfreich)

Ob Sie eine machen müssen, kann man ohne Kenntnis Ihrer Verhältnisse nicht beurteilen. Viele Menschen tun das aber freiwillig, weil sie sich davon eine Steuererstattung erhoffen - für Ihren Fall kann das mangels Details wiederum nicht beurteilt werden. Für das Jahr, in dem man eine Ausbildung abschließt, lohnt sich eine Steuererklärung aber zumindest oft. Freilich würden Sie die dann auch erst 2013 machen.
Lesen Sie einfach mal folgende Webseite:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererkl%C3%A4rung
Da finden Sie dann ganz unten auch die Links zu den Formularen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49744 Beiträge, 17455x hilfreich)

Die meisten AZUBIS zahlen gar keine Lohnsteuer und dann ist es weder erforderlich noch sinnvoll, eine Steuererklöärung abzugeben.

Du solltest also zunächst einmal die elektronische Lohnsteuerbescheinigung daraufhin prüfen, ob bei Dir überhaupt Lohnsteuer vom AZUBI-Gehalt abgezogen wurde. Wenn darin unter 4. die Zahl 0,00€ steht, dann kannst Du Dir die Abgabe der Steuererklärung sparen.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34221 Beiträge, 17721x hilfreich)

Das ist gut möglich, aber wie ich schon schrieb - nächstes Jahr dürfte es sich lohnen, wenn er in diesem Jahr vom Azubigehalt zum Angestelltengehalt wechselt. Und sollte er arbeitslos werden, ist er wegen Alg-1-Bezugs zu einer Steuererklärung verpflichtet. Insofern kann es nichts schaden, wenn der TE sich damit schon mal befaßt.

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#4
 Von 
Swafnan
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Also ist erstmal die Steuererklärung keine Pflicht?
Eine Lohnsteuer zahl ich in ganz geringem Maße, vielleicht 5 - max. 10€

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#5
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 355x hilfreich)

quote:
Also ist erstmal die Steuererklärung keine Pflicht?


Richtig. Sie müssen keine machen, können das aber tun.

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49744 Beiträge, 17455x hilfreich)

quote:
Eine Lohnsteuer zahl ich in ganz geringem Maße, vielleicht 5 - max. 10€


Dann solltest Du Dir mal die elektronische Lohnsteuerbescheinigung anschauen, die Du von Deinem AG erhalten hast. Das was dort unter Lonsteuer eingetragen ist, kannst Du Dir wahrscheinlich vom Finanzamt durch Abgabe einer Steuererklärung erstatten lassen. Ob sich das lohnt, musst Du selbst wissen.

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#7
 Von 
Swafnan
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe! :)

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