Steuererklärung Hochzeit

29. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
xxmansonxx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)
Steuererklärung Hochzeit

Mein Mann und ich haben letzten November geheiratet. Wir haben beide die Lohnsteuerklasse 4. Ab wann gebe ich nun in der Steuererklärung diese Steuerklasse an? Ich habe mal gehört, die gilt dann fürs ganze letzte Jahr?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34366 Beiträge, 17780x hilfreich)

Hi,

so ist es.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50059 Beiträge, 17539x hilfreich)

Die Steuerklassen sind in dem Fall unwichtig. Ehegatten werden nach dem Splittingtarif versteuert und der ist unabhängig davon, welche Steuerklasse gewählt wurde. Das wäre bei den Steuerklassen 4/4 auch ungünstig, da die Steuerklasse 4 identisch ist mit der Steuerklasse 1. Der Steuervorteil für Verheiratete ergibt sich also nicht aus den Steuerklassen, sondern aus der Anwendung des Splittingtarifes.

Bei der Frage nach der Steuerklasse in der Anlage N ist die zuletzt gültige Steuerklasse anzugeben. Ab wann die gilt muss nicht angegeben werden. Die Angabe ist ohnehin nur relevant für die Festsetzung von Steuervorauszahlungen und daher völlig belanglos, wenn keine Vorauszahlungen festgelegt werden.

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