Steuererklärung - Kind in Wohngruppe

10. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
mav123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung - Kind in Wohngruppe

Guten Tag,

mal eine Frage, auf die online nichts zu finden ist.. Ein Kind ist seit letztem Jahr in therapeutischer Wohngruppe mit Wohnsitz gemeldet. Die Mutter erhält offiziell Kindergeld, ist für die weitere Beantragung zuständig usw., das KG wird aber vom Jugendamt verrechnet bzw. einbehalten, also nicht ihr ausbezahlt. Unterhaltsverpflichtet ist die Mutter natürlich weiter.

Ist die Anlage Kind noch auszufüllen bzw. wie? Dort kann der Wohnsitz des Kindes eingetragen werden. Aber was ist mit dem Kreuz, ob kindergeldberechtigt und unterhaltsverpflichtet?

Dann geht es um den vollen Kinderfreibetrag (nicht mit dem Kindesvater geteilt, alleiniges Sorgerecht). Aber gilt der volle Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, wenn in Wohngruppe?

Oder kann man irgendwo eine Notiz dazu bei Elster machen?

Ist/war hier jemand vor ähnlicher Fragestellung?

Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49333 Beiträge, 17355x hilfreich)

Zitat (von mav123):
Ist die Anlage Kind noch auszufüllen

Ja

Zitat (von mav123):
Aber was ist mit dem Kreuz, ob kindergeldberechtigt und unterhaltsverpflichtet?

Welches Feld in der Anlage Kind ist gemeint?

Zitat (von mav123):
Dann geht es um den vollen Kinderfreibetrag

Zahlt der Kindesvater Unterhalt?

Zitat (von mav123):
Aber gilt der volle Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, wenn in Wohngruppe?

Die Wohngruppe hat keinen Einfluss auf den Anspruch.

Zitat (von mav123):
Oder kann man irgendwo eine Notiz dazu bei Elster machen?

Wozu?

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#2
 Von 
mav123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@hh

Danke!
Anlage Kind, Zeile 38: Das Kreuz ist gemeint, ob kindergeldberechtigt und unterhaltsverpflichtet

Ach so, das bezieht sich auf den Vater. Nein, er zahlte keinen Unterhalt an die Mutter. Ob ans Jugendamt anteilig für die Wohngruppe, ist nicht bekannt. Es gab mal einen Titel zumindest.

Mit Notiz meinte ich, ob irgendwo erklärt werden sollte, dass Kind in WG?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49333 Beiträge, 17355x hilfreich)

Zitat (von mav123):
Mit Notiz meinte ich, ob irgendwo erklärt werden sollte, dass Kind in WG?

Nein, so eine Notiz ist nicht erforderlich.

Auswirkungen hat das nur auf den Alleinerziehendenfreibetrag, der der Mutter nicht mehr zusteht, es sei denn sie hat noch weitere Kinder.

Zitat (von mav123):
Anlage Kind, Zeile 38: Das Kreuz ist gemeint, ob kindergeldberechtigt und unterhaltsverpflichtet

Das steht da nicht. Der Vater kann seine Unterhaltspflicht auch durch Zahlung an das Jugendamt erfüllen.

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