Hallo
Ich benötige Hilfe bei der Einordnung einer Aussage vom Finanzamt.
Ich habe einen Dienstwagen den ich regelmäßig nur für Dienstreisen zu einem Standort meiner Firma nutze. Die Nutzung meines privaten Kfz ist nicht gestattet. Versteuert wird er mit der pauschalen 1% und 0,03 % Methode. Ich fahre mit dem Auto weder privat noch zu meiner ersten Tätigkeitsstätte. Ich habe über das ganze Jahr ein Fahrtenbuch geführt, lückenlos. Daraus geht eindeutig hervor,dass ich das Auto nur für die genannten Dienstreisen genutzt habe. Beim Finanzamt habe ich das Fahrtenbuch eingereicht und um Korrektur des geldwerten Vorteils gebeten. Bei einem Gespräch mit der Bearbeiterin wurde mir gesagt, dass mein Arbeitgeber bestätigen muss, dass ich das Auto nicht privat genutzt habe. Gleichzeitig wurde mir gesagt, dass ich den geldwerten Vorteil ändern lassen soll, wenn ich das Auto nicht privat nutze. Das möchte ich aber nicht, da ich nicht ausschließe, dass ich das Auto vielleicht doch noch privat künftig nutze.
Nun meine Frage. Muss der Arbeitgeber wirklich bestätigen,dass ich das Auto nicht privat genutzt habe, wenn ich um Korrektur gebeten und ein handschriftlich geführtes Fahrtenbuch abgegeben habe? Muss ich den geldwerten Vorteil der mir jeden Monat abgezogen wird korrigieren lassen oder ist das meine freie Wahl?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
-- Editiert von User am 7. Mai 2026 19:25
Steuererklärung Korrektur geldwerter Vorteil Dienstwagen
7. Mai 2026
Thema abonnieren
Frage vom 7. Mai 2026 | 19:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung Korrektur geldwerter Vorteil Dienstwagen
#1
Antwort vom 7. Mai 2026 | 22:03
Von
Status: Junior-Partner (5407 Beiträge, 1287x hilfreich)
Zitat :Die Nutzung meines privaten Kfz ist nicht gestattet.
Zitat :Bei einem Gespräch mit der Bearbeiterin wurde mir gesagt, dass mein Arbeitgeber bestätigen muss, dass ich das Auto nicht privat genutzt habe.
M.E. nicht.
Zitat :Muss ich den geldwerten Vorteil der mir jeden Monat abgezogen wird korrigieren lassen oder ist das meine freie Wahl?
Nicht durch den Arbeitgeber.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
303.922
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
12 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten