Steuererklärung: Kosten für Heimtrainer bei Stoffwechelkrankheiten und Übergewicht

30. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Enli
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuererklärung: Kosten für Heimtrainer bei Stoffwechelkrankheiten und Übergewicht

Hallo,

wenn ein Mensch über Diabethys Typ 2, Übergewicht und mehrere weitere Chonische Charnkheiten (nachweisbar) leidet und Ärzte empfehlen mehr physischen Aktivität. Bis zum Koronavirus hat Mensch ein Fitnessstudio besucht. Ab der Pandemie besucht der Mensch kein Fitnessstudio mehr.

Seit dem Korona sind einige Heimtrainer (klappbare und kompakte) zum Gebraucht zuhause im Handel erschienen. Der Mensch hat ein kompakten Bauch-Trainer und ein Hüften/Rücken-Trainer gekauft um zuhause wenigstens im reduzierten Umfang zu trainieren.

Darf Mensch die Kosten der heim-Fitnessgeräten steuerlich geltend machen? Wenn ja - was braucht das Finanzamt dafür: Nachweiss über Diabethis ausreichend?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nicht Ihren echten Namen
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Enli):
Darf Mensch die Kosten der heim-Fitnessgeräten steuerlich geltend machen?

Nein!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Darf Mensch die Kosten der heim-Fitnessgeräten steuerlich geltend machen?


Theoretisch denkbar.

Zitat:
Wenn ja - was braucht das Finanzamt dafür: Nachweiss über Diabethis ausreichend?


Dafür braucht man nach § 64 Abs. 1 Nr. 2 e) EStDV ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des MDK.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Enli
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Darf Mensch die Kosten der heim-Fitnessgeräten steuerlich geltend machen?


Theoretisch denkbar.

Zitat:
Wenn ja - was braucht das Finanzamt dafür: Nachweiss über Diabethis ausreichend?


Dafür braucht man nach § 64 Abs. 1 Nr. 2 e) EStDV ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des MDK.


Vielen Dank.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Enli):
Mensch hat ein kompakten Bauch-Trainer und ein Hüften/Rücken-Trainer gekauft
... und das Gutachten muss vor Erwerb erstellt sein.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

zudem sind das nur außergewöhnliche Belastungen, da muss man relativ hohe Grenzen übertreffen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nicht Ihren echten Namen
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Enli):
Dafür braucht man nach § 64 Abs. 1 Nr. 2 e) EStDV ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des MDK.

Zitat (von taxpert):
... und das Gutachten muss vor Erwerb erstellt sein.

Zitat (von reckoner):
zudem sind das nur außergewöhnliche Belastungen, da muss man relativ hohe Grenzen übertreffen.


Ich hatte mir erlaubt, das zusammenzufassen, da es m.E. an allen der genannten Punkte scheitern würde. :-)

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