Hallo,
wenn ein Mensch über Diabethys Typ 2, Übergewicht und mehrere weitere Chonische Charnkheiten (nachweisbar) leidet und Ärzte empfehlen mehr physischen Aktivität. Bis zum Koronavirus hat Mensch ein Fitnessstudio besucht. Ab der Pandemie besucht der Mensch kein Fitnessstudio mehr.
Seit dem Korona sind einige Heimtrainer (klappbare und kompakte) zum Gebraucht zuhause im Handel erschienen. Der Mensch hat ein kompakten Bauch-Trainer und ein Hüften/Rücken-Trainer gekauft um zuhause wenigstens im reduzierten Umfang zu trainieren.
Darf Mensch die Kosten der heim-Fitnessgeräten steuerlich geltend machen? Wenn ja - was braucht das Finanzamt dafür: Nachweiss über Diabethis ausreichend?
Steuererklärung: Kosten für Heimtrainer bei Stoffwechelkrankheiten und Übergewicht
30. Dezember 2020
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Frage vom 30. Dezember 2020 | 22:51
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuererklärung: Kosten für Heimtrainer bei Stoffwechelkrankheiten und Übergewicht
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#1
Antwort vom 30. Dezember 2020 | 22:58
Von
Status: Beginner (128 Beiträge, 12x hilfreich)
ZitatDarf Mensch die Kosten der heim-Fitnessgeräten steuerlich geltend machen? :
Nein!
#2
Antwort vom 30. Dezember 2020 | 23:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47631 Beiträge, 16834x hilfreich)
Zitat:Darf Mensch die Kosten der heim-Fitnessgeräten steuerlich geltend machen?
Theoretisch denkbar.
Zitat:Wenn ja - was braucht das Finanzamt dafür: Nachweiss über Diabethis ausreichend?
Dafür braucht man nach § 64 Abs. 1 Nr. 2 e) EStDV ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des MDK.
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#3
Antwort vom 31. Dezember 2020 | 00:35
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Zitat:Darf Mensch die Kosten der heim-Fitnessgeräten steuerlich geltend machen?
Theoretisch denkbar.
Zitat:Wenn ja - was braucht das Finanzamt dafür: Nachweiss über Diabethis ausreichend?
Dafür braucht man nach § 64 Abs. 1 Nr. 2 e) EStDV ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des MDK.
Vielen Dank.
#4
Antwort vom 31. Dezember 2020 | 08:51
Von
Status: Student (2372 Beiträge, 631x hilfreich)
... und das Gutachten muss vor Erwerb erstellt sein.ZitatMensch hat ein kompakten Bauch-Trainer und ein Hüften/Rücken-Trainer gekauft :
taxpert
#5
Antwort vom 31. Dezember 2020 | 12:39
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
zudem sind das nur außergewöhnliche Belastungen, da muss man relativ hohe Grenzen übertreffen.
Stefan
#6
Antwort vom 31. Dezember 2020 | 14:51
Von
Status: Beginner (128 Beiträge, 12x hilfreich)
ZitatDafür braucht man nach § 64 Abs. 1 Nr. 2 e) EStDV ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des MDK. :
Zitat... und das Gutachten muss vor Erwerb erstellt sein. :
Zitatzudem sind das nur außergewöhnliche Belastungen, da muss man relativ hohe Grenzen übertreffen. :
Ich hatte mir erlaubt, das zusammenzufassen, da es m.E. an allen der genannten Punkte scheitern würde. :-)
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